Entscheidungsvorlage - A 61/0352/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 834 - Kármánateliers - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Kármánstraßehier:Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/01 // DEz. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.09.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage und der eingeschränkten Beteiligung zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes sowie den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 834 – Kármánateliers - zur Kenntnis.
Er beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 834 - Kármánateliers – gem. § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
1. Festsetzung des gesamten Plangebietes als Kerngebiet
2. Vergrößerung der überbaubaren Flächen
3. Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe
4. Erhöhung der Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse
5. Verzicht auf die Festsetzung der GFZ, der Bauweise und der Dachform
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Weiterhin beschließt der Rat den entsprechend den Punkten 1 bis 5 geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 834 - Kármánateliers - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Vorlage A61/0352/WP15 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.2006 über die Angelegenheit beraten und folgenden Beschluss gefasst:
“Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage sowie der eingeschränkten Beteiligung zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 834 - Kármánateliers - wie folgt zu ändern:
1. Festsetzung des gesamten Plangebietes als Kerngebiet
2. Vergrößerung der überbaubaren Flächen
3. Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe
4.. Erhöhung der Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse
5. Verzicht auf die Festsetzung der GFZ, der Bauweise und der Dachform
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Weiterhin empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat, - vorbehaltlich des Abschlusses des Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB - den entsprechend den Punkten 1 bis 5 geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 834 - Kármánateliers - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als Satzung zu beschließen.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich am 09.08.2006 mit der Angelegenheit beschäftigt und aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Der Entwurf des Durchführungsvertrags sowie Begründung und zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan sind der Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84,5 kB
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35,1 kB
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(wie Dokument)
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269,4 kB
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