Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 40/0108/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Schulausschuss:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt

 

1.       vorbehaltlich des Auflösungsbeschlusses der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes der Stadt und des Kreises Aachen für eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium der Auflösung des Schulverbandes der Stadt und des Kreises Aachen für eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium sowie vorbehaltlich der ebenfalls seitens der Schulverbandsversammlung zu beschliessenden Satzungsänderung des § 17 Abs. 2 zuzustimmen.

 

2.       die vom Schulverband der Stadt und des Kreises Aachen für eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium wahrgenommenen Schulträgeraufgaben mit Wirkung zum 01.01.2007 dem Schulverband in der StädteRegion zu übertragen mit der Maßgabe,  dass der Kreistag des Kreises Aachen

 

a)      ebenfalls der Auflösung des Schulverbandes der Stadt und des Kreises Aachen für eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium  zustimmt,

 

b)      die Schulträgeraufgaben auf den Schulverband in der StädteRegion Aachen überträgt und

 

c)      der Schulverband in der StädteRegion Aachen die übertragenen Schulträgeraufgaben wahrnimmt.

 

 

3.       die Übertragung der Schulträgerschaft der Janusz-Korczak-Schule, städt. Schule für Kranke zum 01.01.2007 auf den Schulverband in der StädteRegion  Aachen zu beschließen unter der Maßgabe, dass

 

a)      der Kreis Aachen die Schulträgerschaft seiner Schule für Kranke ebenfalls zum 01.01.2007auf den Schulverband in der StädteRegion Aachen überträgt und

 

b)      die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes in der StädteRegion beschließt, die beiden Schulen zu einer Schule für Kranke zusammenzuschließen.

      


 

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt

 

1.       vorbehaltlich des Auflösungsbeschlusses der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes der Stadt und des Kreises Aachen für eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium der Auflösung des Schulverbandes der Stadt und des Kreises Aachen für eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium sowie vorbehaltlich der ebenfalls seitens der Schulverbandsversammlung zu beschliessenden Satzungsänderung des § 17 Abs. 2 zuzustimmen.

 

2.       die vom Schulverband der Stadt und des Kreises Aachen für eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium wahrgenommenen Schulträgeraufgaben mit Wirkung zum 01.01.2007 dem Schulverband in der StädteRegion Aachen zu übertragen mit der Maßgabe,  dass der Kreistag des Kreises Aachen

 

a.      ebenfalls der Auflösung des Schulverbandes der Stadt und des Kreises Aachen für eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium  zustimmt und die Schulträgeraufgaben auf den Schulverband in der StädteRegion Aachen überträgt,

 

b.      die Schulträgeraufgaben auf den Schulverband in der StädteRegion Aachen überträgt und

 

c.      der Schulverband in der StädteRegion Aachen die übertragenen Schulträgeraufgaben wahrnimmt.

 

 

3.       die Übertragung der Schulträgerschaft der Janusz-Korczak-Schule, städt. Schule für Kranke zum 01.01.2007 auf den Schulverband in der StädteRegion Aachen zu beschließen unter der Maßgabe, dass

 

a.      der Kreis Aachen die Schulträgerschaft seiner Schule für Kranke ebenfalls zum 01.01.2007auf den Schulverband in der StädteRegion überträgt und

 

b.      die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes in der StädteRegion beschließt, die beiden Schulen zu einer Schule für Kranke zusammenzuschließen.


 

 

Rat der Stadt:

 

      Der Rat stimmt

           

1.       vorbehaltlich des Auflösungsbeschlusses der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes der Stadt und des Kreises Aachen für eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium der Auflösung des Schulverbandes der Stadt und des Kreises Aachen für eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium sowie vorbehaltlich der ebenfalls seitens der Schulverbandsversammlung zu beschliessenden Satzungsänderung des § 17 Abs. 2  zu.

 

2.       der Übertragung der bisher vom Schulverband der Stadt und des Kreises Aachen für eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium wahrgenommenen Schulträgeraufgaben mit Wirkung zum 01.01.2007 auf den Schulverband in der StädteRegion zu mit der Maßgabe,  dass der Kreistag des Kreises Aachen

 

a.      ebenfalls der Auflösung des Schulverbandes der Stadt und des Kreises Aachen für eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium  zustimmt und die Schulträgeraufgaben auf den Schulverband in der StädteRegion überträgt und

 

b.      die Schulträgeraufgaben auf den Schulverband in der StädteRegion überträgt und

 

c.      der Schulverband in der StädteRegion die übertragenen Schulträgeraufgaben wahrnimmt.

 

 

3.       Der Rat beschließt, die Schulträgerschaft der Janusz-Korczak-Schule, städt. Schule für Kranke zum 01.01.2007 auf den Schulverband in der StädteRegion Aachen zu übertragen,  unter der Maßgabe, dass

 

a.      der Kreis Aachen die Schulträgerschaft seiner Schule für Kranke ebenfalls zum 01.01.2007auf den Schulverband in der StädteRegion Aachen überträgt und

 

die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes in der StädteRegion Aachen beschließt, die beiden Schulen zu einer Schule für Kranke zusammenzuschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Antrag der SPD Ratsfraktion vom 24.05.2004 ( Anlage 1) wurde die Verwaltung gebeten, Verhandlungen mit dem Kreis Aachen über eine Zusammenführung des Schulverbandes der Abendschulen und des Schulverbandes in der StädteRegion Aachen für die Berufskollegs aufzunehmen. Über den Antrag wurde in den Schulverbandsversammlungen der beiden Schulverbände sowie dem Schulausschuss der Stadt beraten. Übereinstimmend wurde beschlossen, sich grundsätzlich für eine Zusammenführung der Schulverbände auszusprechen.

 

Aufgrund der Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum auf dem Gebiet der Stadt Aachen, hat die Schule für Kranke der Stadt Aachen weiterhin eine stabile Schülerzahl zu verzeichnen. Im statistischen Jahresdurchschnitt werden dort 55 bis 60 Schüler/innen unterrichtet.

 

Der Kreis Aachen ist ebenfalls Träger einer Schule für Kranke. Die Schülerzahlen sind jedoch stark rückläufig. In den zurückliegenden Jahren wurden ausweislich der statistischen Haupterhebung zum 15.10. eines Jahres zwischen 25 bis 30 Schüler/innen unterrichtet. Mit Schuljahr 2004/05 waren stark rückläufige Schülerzahlen zu verzeichnen. Zum 15.10.2005 waren noch 10 Schüler/innen in der Hauptstatistik ausgewiesen.

Um für die Schüler/innen der Schule für Kranke des Kreises Aachen dauerhaft ein schulisches Angebot sicherzustellen, wurde die Zusammenführung der Schulen für Kranke aus Stadt und Kreis Aachen in die Trägerschaft des Schulverbandes in der StädteRegion Aachen in die weiteren Überlegungen einbezogen und die Verhandlungen der Verwaltungen zwischen Stadt und Kreis Aachen unter Einbeziehung der Verwaltung des Schulverbandes in der StädteRegion Aachen aufgenommen.

 

Beide Verwaltungen gehen davon aus, dass die Zusammenführung der Abendschulen und der Schulen für Kranke wie bei den Berufskollegs Synergien zur Folge haben. Unter diesem Gesichtspunkt und als konsequente Weiterentwicklung des vorstehenden Ansatzes haben beide Verwaltungen den Vorschlag aufgegriffen.

 

Der Übergang soll zum 01.01.2007 erfolgen.

 

Der Schwerpunkt der verwaltungsübergreifenden Abstimmung lag auf den personellen und kostenmäßigen Auswirkungen einer Eingliederung der vorgenannten Schulen.

 

Dabei sollten die Modalitäten der Finanzierung soweit wie möglich an die bestehenden Regelungen für den Schulverband in der StädteRegion Aachen angeglichen werden. Die ermittelten finanziellen Rahmenbedingen beruhen auf den nachfolgenden wesentlichen Grundlagen:


 

1.   Nach der Satzung des Schulverbandes der Abendschulen wurden bisher die entstehenden Personalkosten nur in eingeschränktem Umfang (Schulsekretariate) an die Stadt Aachen erstattet. Dies ist aus heutiger Sicht nicht mehr nachzuvollziehen. Zukünftig werden neben allen Betriebskosten auch die anteiligen Personalkosten der Hausmeister und Reinigungskräfte in die Ermittlung der ungedeckten Kosten einbezogen.

 

  1. Die Janusz-Korczak-Schule, städt. Schule für Kranke der Stadt Aachen, ist in einem eigenen Gebäude untergebracht. Aufgrund der großen Schülerzahl ist dort eine Sekretariatskraft erforderlich. Vergleichbare Kosten sind bislang für den Kreis Aachen nicht entstanden, da ein eigenes Schulgebäude und Kreispersonal nicht vorhanden sind. Für Schüler/innen der Schule für Kranke des Kreises Aachen bzw. deren Erziehungsberechtigte lässt eine verbesserte Ansprechbarkeit aber bereits jetzt einen Synergieeffekt erkennen.

 

Auch ist zu berücksichtigen, dass die Janusz-Korczak-Schule, städt. Schule für Kranke der Stadt, in nicht unerheblichem Umfang auch von Schülern und Schülerinnen aus dem Kreisgebiet in Anspruch genommen wird. Hierbei spielen insbesondere die Patienten der Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Rolle.

 

Eine Beteiligung des Kreises an den Kosten der Janusz-Korczak-Schule, städt. Schule für Kranke, ist somit gerechtfertigt. Entsprechend der Handhabung der Schulgebäude der Berufskollegs werden die Gebäudekosten vom jeweiligen Eigentümer getragen.

 

  1. Die anteilige Miete und Betriebskosten werden nach den für den Schulverband in der StädteRegion Aachen geltenden Vereinbarung berechnet.

 

 

Damit die Schulträgeraufgaben mit Wirkung vom 01.01.2007 vom Schulverband in der StädteRegion Aachen übernommen werden können, ist der Schulverband der Stadt Aachen und des Kreises Aachen für ein Abendgymnasium und eine Abendrealschule aufzulösen. In der folgenden Sitzung der Schulverbandsversammlung des letztgenannten Schulverbandes steht eine entsprechende Entscheidung an. Damit der Beschluss mit Ablauf des 31.12.2006 wirksam wird, ist vorab über eine Satzungsänderung (Anlage 2) zu beschließen. 

 

Die Integration der Schulen in den Schulverband in der StädteRegion Aachen macht eine Erweiterung der Satzung (Anlage 3) des Schulverbandes in der StädteRegion Aachen erforderlich.

 

Die Bezirksregierung Köln hat ihre Zustimmung in Aussicht gestellt.

 


 

Rechtslage:

 

Rechtsgrundlage des Schulverbandes der Stadt und des Kreises Aachen für ein Abendgymnasium und eine Abendrealschule bildet die Verbandsatzung vom 03.09.1980 in der Fassung der 6. Änderungssatzung.

 

Gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 dieser Satzung wird der vorgenannte Schulverband aufgelöst, wenn die Schulverbandsversammlung dies mit einer Mehrheit von zwei Drittel der satzungsgemäßen Mitgliederzahl beschließt. Der Beschluss bedarf nach § 17 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung der Zustimmung der Vertretungskörperschaften der Stadt und der Kreises Aachen und gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG NW) der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule beschließt nach § 81 Schulgesetz (SchulG) der Schulträger. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtbehörde (Bezirksregierung Köln).

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Es sind die 3 Schulsekretärinnen von der Stadt in den Schulverband in der StädteRegion Aachen überzuleiten. Hierzu besteht eine Überleitungsvereinbarung. Nach dem derzeitigen Stand sind die 3 Schulsekretärinnen mit einer Überleitung einverstanden.

 

Die Personalkosten für die 3 Schulsekretärinnen und den noch einzustellenden Hausmeister bei der Janusz-Korczak-Schule gehen in den Wirtschaftsplan 2007 des Schulverbandes in der StädteRegion Aachen ein. Aufgrund einer Mehrfachnutzung werden die Personalkosten der Hausmeister in den von den Abendschulen benutzten Schulgebäuden anteilig berechnet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufteilung der Verbandsumlage für den „Schulverband Abendschulen“ auf die Mitglieder richtetet sich nach dem Verhältnis der Schülerzahlen aus der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen. Es ergaben sich im Durchschnitt der letzten 5 Jahre folgende Anteile an der Umlage:

 

 

 

 

Stadt

 

Kreis

 

Abendrealschule

 

74,19 %

 

25,81 %

 

Abendgymnasium

 

78,62 %

 

21,38 %

 

Aus den Statistiken der Schulen für Kranke von Stadt und Kreis Aachen zum Stichtag 15.10.2005 ergibt sich das nachfolgende Verhältnis der Schülerzahlen:

 

 

Schule für Kranke

84,62 %

15,38 %

 

Die Umlagehöhe beträgt lt. Satzung des Schulverbandes in der StädteRegion Aachen für die Stadt 60% und für den Kreis 40% der nicht gedeckten Kosten.

 

Die Umlageanteile lt. Satzung des Schulverbandes in der StädteRegion Aachen spiegeln bei Eingliederung der Abendschulen und der Schulen für Kranke in den Schulverband in der StädteRegion Aachen nicht die tatsächlichen Belastungen der bisherigen Mitglieder im Schulverband der Abendschulen und der Schulträger der Schulen für Kranke wieder.

 

Zum Ausgleich finanzieller Vor- und Nachteile (Ausgleich von Schwankungen bei den Schlüsselzuweisungen und der Schulpauschale sowie Zusatzausgleich weiterer Vor- und Nachteile) schlagen Stadt- und Kreisverwaltung vor, die bestehende Zusatzvereinbarung gem. § 14 (5) der Satzung des Schulverbandes in der StädteRegion Aachen um die neuen Schulträgeraufgaben zu ergänzen und zu modifizieren (Anlage 4).

Auf Wunsch können in der Sitzung weitere Erläuterungen gegeben werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Zusatzvereinbarung.

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Anlagen

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