Kenntnisnahme - BA 4/0048/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

seitens der städtischen Schulverwaltung wird wie folgt Stellung genommen; 

 

Nach der Neufassung des Schulgesetzes NRW vom 27.06.2006 ist die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen ab dem Schuljahr 2008/09 nicht mehr vorgesehen. Für eine nachhaltige Schulentwicklungsplanung sind nunmehr die nachstehenden Bestimmungen von besonderer Bedeutung.

 

Die Neufassung des § 46 - Aufnahme in die Schule, Schulwechsel - sieht in Abs. 1 vor, dass über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens.

 

Gemäß Abs. 2 kann die Aufnahme in eine Schule abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet.

 

Gemäß Abs. 3 hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

 

Grundlegende Bestimmung für die Fortführung von Schulen § 81 - Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen.

Gemäß Abs. 1 sind Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest und stellen sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums (§ 93 Abs. 2 Nr. 3) gebildet werden können.

 

Die in § 8 Abs. 1 der entsprechenden Verordnung geregelte Schüler-Lehrer-Relation von 24,1 gewährleistet nur dann eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung für alle Grundschulen, wenn diese durchgängig mindestens zweizügig sind und jeweils durchschnittlich 24 Schülerinnen und Schüler je Klasse haben.

Mit der Aufhebung der Schulbezirke für Grundschulen entfällt ein wesentliches Element kommunaler Schulentwicklungsplanung im Hinblick auf die soziale und ökonomische Gestaltung des Schulangebotes vor Ort. Nach Auffassung der städtischen Schulverwaltung ist nicht auszuschließen, dass es hierdurch zu Problemlagen an einzelnen Schulen (bestimmte Sozialmilieus, SchülerInnen mit Migrationshintergrund) und damit zur Verstärkung von Selektion und Chancenungleichheit kommen kann. Die Verwaltung sieht ferner die Gefahr, dass besonders stark nachgefragte Schulen von der Kapazität her nicht mehr ausreichen und gegebenenfalls erweitert werden müssen und andererseits Schulen "leer laufen" bis hin zur Unterschreitung der Mindestgrenze.

 

Um hier regelnd eingreifen bzw. gegensteuern zu können, sind nach Auffassung der städtischen Schulverwaltung unter Berücksichtigung der eingangs angeführten Parameter in jedem Fall für die Grundschulen Zügigkeiten festzulegen, die die Aufnahmekapazität der einzelnen Schule sowohl auf der Grundlage der Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen als auch unter Berücksichtigung des Raumbedarfs für die OGS betrachtet.

 

Die städtische Schulverwaltung hat die Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für die Primarstufe in Angriff genommen, die einerseits zum Ziel hat, für jede einzelne Grundschule die Aufnahmekapazität (Zügigkeit) festzulegen und andererseits die derzeitige und zukünftige Entwicklung der Raumbedarfe für die OGS berücksichtigt.

 

Hierfür sind allerdings noch umfangreiche Untersuchungen verschiedenster Schulgebäude, die Berücksichtigung neuer Baugebiete und die gemeinsame (sozialräumliche) Betrachtung etlicher Schulen unter Berücksichtigung der Schülerzahlenentwicklung erforderlich. Diese Arbeiten können frühestens bis Ende des Jahres 2006 zum Abschluss gebracht werden.

 

Unter diesen Maßgaben des Schulentwicklungsplanes wird auch die KGS Kornelimünster betrachtet werden. Die Verwaltung wird dann auch in der Lage sein, die von Herrn Bezirksvorsteher Büchel gestellten Fragen zu beantworten. Derzeit ist dies wegen der fehlenden Grunddaten nicht möglich.

 

Nach Fertigstellung des Schulentwicklungsplanes wird die städtische Schulverwaltung bezirksbezogen berichten.

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Anlagen

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