Entscheidungsvorlage - FB 11/0104/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Betriebsausschuss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Integration der städt. Musikschule in den Kulturbetrieb der Stadt Aachen zum 01.01.2007 und die Änderung der Betriebssatzung zum gleichen Zeitpunkt; gleichzeitig empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt, die Öffentliche Bibliothek in ihrer jetzigen Organisationsform bestehen zu lassen

 

Schulausschuss:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Integration der städt. Musikschule in den Kulturbetrieb der Stadt Aachen zum 01.01.2007.

 

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses die Integration der städt. Musikschule in den Kulturbetrieb der Stadt Aachen zum 01.01.2007 und die Änderung der Betriebssatzung zum gleichen Zeitpunkt; gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt auf Empfehlung des Betriebsausschusses, die Öffentliche Bibliothek in ihrer jetzigen Organisationsform bestehen zu lassen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Ratsantrag vom 05.12.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Kulturbetrieb der Stadt Aachen" die Öffentliche Bibliothek und die städt. Musikschule einzugliedern. Die Eingliederung sollte möglichst zur Jahresmitte 2006, spätestens zu Beginn des Jahres 2007 realisiert werden. Darüber hinaus soll ein Aufgabenbereich Kulturpädagogik, in dem die Barockfabrik sowie alle kulturpädagogischen Aufgaben der städt. Einrichtungen einschließlich der Museen und des Stadttheaters zusammengeführt werden sollen, in den E 49 eingegliedert werden.

 

Begründung:

"Die Argumente, die für die Integration der Museen und des Kulturbüros in eine gemeinsame Einrichtung "Kulturbetrieb der Stadt Aachen" sprechen, gelten auch für die Einbeziehung von Bibliothek, Musikschule und Kulturpädagogik. Dieses sind insbesondere die Abstimmung der Aktivitäten, der Austausch von finanziellen, personellen und anderen Ressourcen sowie die Stärkung des Marketings."

 

Aufgrund des Ratsantrages hat die Verwaltung unter Einbeziehung aller Beteiligten eine eingehende Prüfung hinsichtlich der möglichen/sinnvollen gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung der Bereiche FB 43, E 49 und ergänzend auch VHS vorgenommen.

 

Im Ergebnis ergibt die Überprüfung, dass folgende Aufgaben der Öffentlichen Bibliothek sowohl mit der VHS als auch mit dem Kulturbetrieb gemeinsam wahrgenommen werden könnten:

 

-            Öffentlichkeitsarbeit/Marketing

-            Buchungen

-           IT-Koordination

 

Darüber hinaus werden im FB 43 keine Tätigkeiten ausgeübt, für die es vergleichbare Arbeitsfelder in den o. Eigenbetrieben gibt.

 

Die Möglichkeit der Zusammenlegung der Museumbibliotheken war von der Prüfung ausgenommen, weil diese bereits im Zuge der Bildung des Kulturbetriebes der Stadt Aachen hinsichtlich der Synergien mit negativem Ergebnis geprüft worden ist. Das dort formulierte Ziel der "virtuellen Zweigstelle" wird jedoch weiter verfolgt werden.

 

Die o.g. Aufgaben werden im FB 43 durch mehrere Personen, verteilt auf bis zu 2 Stellen wahrgenommen. Da der Stellenumfang des FB 43 insgesamt 52,5 Stellen beträgt, liegt der Anteil, bei dem Synergien erzielt werden könnten bei max. 4 %.

 

Mögliche organisatorische Verbesserungen können ohne Integration realisiert werden. Synergien in finanzieller Hinsicht sind nur in geringem Ausmaß zu erwarten. Die erforderliche Kostentransparenz kann nach Auffassung von A 20 auch im Rahmen von NKF hergestellt werden.

 

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, von der Integration der Öffentlichen Bibliothek in einen der Eigenbetriebe abzusehen und die Bibliothek in ihrer jetzigen Organisationsform bestehen zu lassen.

Der FB 43 wird die aus organisatorischer Sicht möglichen Verbesserungen umsetzen.

 

Bezogen auf die städt. Musikschule erfolgte seitens der Verwaltung ebenfalls unter Einbeziehung aller Beteiligten die Prüfung hinsichtlich der möglichen/sinnvollen gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass folgende Aufgaben der städt. Musikschule sowohl mit der VHS als auch mit dem Kulturbetrieb gemeinsam wahrgenommen werden könnten:

 

-            Anmeldeverfahren

-            Buchungen

-            Öffentlichkeitsarbeit/Marketing/Veranstaltungsmanagement

-           IT-Koordination

-            Honorarverträge

 

Durch die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung und der damit verbundenen Nutzung der in den Eigenbetrieben bereits vorhandenen EDV-Unterstützung werden die Arbeitsabläufe in der städt. Musikschule optimiert, wodurch eine Arbeitsentlastung geschaffen und die Bürgerfreundlichkeit gesteigert wird. Darüber hinaus wird durch den Einsatz des Marketing die Steigerung der Attraktivität der städt. Musikschule erreicht.

 

Im Anschluss an die Optimierung wird eine Personalbedarfsbemessung durchgeführt. 

 

Im Ergebnis sind organisatorische Verbesserungen sowohl bei der Eingliederung der städt. Musikschule in die VHS als auch in den E 49 möglich.

 

In Absprache mit allen Beteiligten wird die städt. Musikschule eher als eine Einrichtung mit kulturellem als mit pädagogischem Ansatz gesehen. Darüber hinaus sollen veranstaltungsstrukturelle Verbesserungen erzielt werden.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die städt. Musikschule zum 01.01.2007 in den Kulturbetrieb der Stadt Aachen einzugliedern.

 

Hinsichtlich der Eingliederung der Aufgabenbereiche der Kulturpädagogik wird seitens der Verwaltung ein entsprechendes Konzept erstellt; in diesen Themenkreis gehören ebenso die freie Initiative `Bleiberger FabrikA sowie die `TanzwerkstattA. Dies erhöht den Bearbeitungsaufwand, da dass derzeit hier noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden konnte.

 

Hierzu ergeht baldmöglichst eine gesonderte Vorlage.

 

Der Ratsantrag ist somit noch nicht abschließend behandelt.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss hat sich am 16.08.2006 mit der Angelegenheit befasst und dem Rat der Stadt einstimmig die Integration der städt. Musikschule in den Kulturbetrieb zum 01.01.2007 empfohlen.

 

Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung hat in seiner Sitzung am 22.08.2006 zu der beabsichtigten Maßnahme keine Bedenken erhoben.

 

Der Betriebsausschuss hat ebenfalls einstimmig in seiner Sitzung am 22.08.2006 dem Rat der Stadt die Integration der städt. Musikschule in den Kulturbetrieb der Stadt Aachen zum 01.01.2007 empfohlen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

2007: Zuschussbedarf 918.500,- € auf der Basis des vorläufigen Wirtschaftsplans

 

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