Entscheidungsvorlage - FB 68/0187/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau der HackländerstraßeGenehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 68/22
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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13.09.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 24.08.2006, wonach dem Verkehrsausschuss empfohlen wird, den Umbau der Hackländerstraße gem. Plan Nr.2006_095_L1 zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Grundlagen
In der gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Verkehrsausschuss am 22.06.2006 informierte die Verwaltung über das Erfordernis der Umgestaltung der Hackländerstraße.
Vor Fertigstellung der Baumaßnahme der Neugestaltung Bahnhofvorplatz wurde deutlich, dass auch die angrenzenden Verkehrsflächen, hier der Hackländerstraße eine Neuordnung der Verkehrsflächen bedürfen. Neben gestalterischen Aspekten sind dabei vor allem die funktionalen Erfordernisse zu berücksichtigen. In der Hackländerstraße befinden sich die Taxenvorfahrt und dahinter liegend eine Wendefläche für den Individualverkehr, die gleichzeitig Zufahrt für die Garagen der Bahn und Liefer- und Ladebereich für die Buchhandlung im Bahnhof ist. Gleichzeitig sollen die Fußgänger sicher geführt werden und im neuen Zugang zum Verwaltungsgebäude ausreichend Raum erhalten sowie Angebote für Kurzparken und Stellplätze für Behinderte angelegt werden.
In der Überplanung der Verkehrsflächen ergab sich aus Höhengründen das Erfordernis, die Gesamtfläche aufzunehmen und neu auszubauen.
Beschreibung der Maßnahme
Es ist vorgesehen, im Anschluss an den vorhandenen Ausbau des Bahnhofplatzes, die Fahrbahn der Hackländerstraße wie die Taxenumfahrt, bis zum Hausvorsprung des Verwaltungsgebäudes mit Kleinpflaster herzustellen. Die sich anschließende Fahrbahnfläche bis zur Einmündung der Vereinsstraße wird in Asphalt ausgeführt.
Vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes wird entsprechend der Planung der plattierte Gehweg als Vorfläche aufgeweitet. Die restlichen Gehwegflächen sind analog in Betonplatten, die Parkflächen und Zufahrten in Betonpflaster auszubauen.
Baukosten und Finanzierung
Die Umbaukosten für diesen Teilabschnitt der Hackländerstraße betragen voraussichtlich 175.000,00 Euro.
Mittel hierfür stehen bei der Haushaltstelle 9.63200.95070.7 zur Verfügung. Aufgrund des günstigen Submissionsergebnisses vom Bahnhofvorplatz konnte die Summe als Restmittel auf der Haushaltstelle eingespart werden.
Die bauausführende Firma des Bahnhofplatzes ist bereit, die Arbeiten als Auftragserweiterung zu den Preisen des bestehenden Auftrags mit einem Baustelleneinrichtungsaufschlag von 2,17 % auszuführen.
Die Maßnahme soll durch EU-Mittel gefördert werden. Die entsprechenden Anfragen wurden gestellt;
die Bewilligung hierzu liegt bisher mündlich vor.
Eine Erhebung von Beiträgen nach ' 8 KAG NW erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme.
Baudurchführung
Mit der Baumaßnahme soll im Anschluss an die Arbeiten des Bahnhofvorplatzes im Oktober 2006 begonnen
werden. Die Fahrbahn wird in zwei Abschnitten halbseitig unter Aufrechterhaltung des Verkehrs (Taxen) erneuert.
Als Bauende ist Dezember 2006 vorgesehen.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung / Erneuerung im Sinne des ' 8 KAG NW dar. Sie löst damit eine Beitragspflicht aus, so dass hierfür Anliegerbeiträge gemäß ' 8 KAG NW zu erheben sind.
Der Baubeschluss soll wegen der besonderen Eilbedürftigkeit bereits am 07.09.2006 vom Verkehrsausschuss getroffen werden. Nur so kann die Ausführung der Arbeiten in Anschluss an den Umbau des Bahnhofplatzes innerhalb dieses Jahres gewährleistet werden. Der Empfehlungsbeschluss konnte demzufolge nicht in der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung Aachen- Mitte gefasst werden. Daher wurde der Empfehlungsbeschluss als Dringlichkeitsentscheidung gefasst (siehe Anlage!).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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442,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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156,6 kB
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