Kenntnisnahme - A 61/0377/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NWEingaben von:Herrn Helmut Falter, Nizzaallee 52, 52072 Aachen und Herrn Dr. rer. pol. h.c. Karl R. Höller, Endstraße 44, 52080 Aachen, vom 06.03.2006, eingegangen am 14.03.2006Herrn Wilfried Kaiser, Rolandstraße 5, 52070 Aachen, vom 22.03.2006, eingegangen am 30.03.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/60 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürger- und Beschwerdeausschuss
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Kenntnisnahme
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12.09.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit 1950 ist die
Zahl der Gottesdienstteilnehmer von fast 12 Millionen auf ca. 4 Millionen kontinuierlich zurückgegangen. Aufgrund
der Verkleinerungen vieler Kirchengemeinden und der geringen Zahl der Priester
wurden und werden in Zukunft
Pfarreien zusammengelegt. Durch die Fusion von Kirchengemeinden und den enormen
finanziellen Lasten, die mit dem Bewahren des Kirchenbestandes verbunden sind,
stehen immer mehr Kirchengebäude zum Verkauf und einer damit verbundenen
Umnutzung an.
Aachener
Situation:
Nachfolgend
aufgelistet sind die geplanten bzw. schon durchgeführten Verkäufe und
Stilllegungen von Kirchen und Gemeindezentren der beiden christlichen
Kirchengemeinden in Aachen:
Die katholische
Kirche gibt bekannt, dass
zurzeit zwei Verkäufe zu vermelden
sind:
- St.
Alfons
(Lothringerstraße): Eine profane Umnutzung ist momentan im
Planungsstadium.
- St.
Martinus (Liebigstraße):
Die Kirche wird von der ev. Freikirchengemeinde Wingand weiterhin als
Kirchenraum genutzt.
- "Hl.
Franziska von Aachen" in Forst (Schwalbenweg): Die Kirche steht
zum Verkauf.
- St.
Joseph
(Adalbertsteinweg): Die Kirche wird in eine Grabeskirche umgewandelt.
Der evangelische
Kirchenkreis gibt bekannt,
dass auch Ihr aus finanziellen Gründen keine andere Möglichkeit mehr bleibt als
sich von Kirchen bzw. Gemeindezentren zu trennen.
- Dreifaltigkeitskirche(Zollernstraße): Nach derzeitiger Beschlusslage
wird die Kirche ab August teilweise stillgelegt.
- Gemeindezentrum
An der Rast: Das
Gemeindezentrum wird geschlossen und verkauft.
Zur Diskussion
stehen weiterhin folgende Gebäude:
- Christuskirche
in Haaren ( Am Rosengarten)
- Martin-Luther-Haus
am Kaiserplatz
- Arche
(Schurzelter Straße/Vaalserquartier)
- Dietrich-Bonhoeffer-Haus
(Kronenberg)
Eine Entscheidung,
welche Kirche bzw. welches Gemeindezentrum geschlossen wird, ist noch nicht
gefallen.
Ziel:
Erhaltung der Bausubstanz durch adäquate Umnutzungen
Kirchen sind häufig
als Baudenkmäler eingetragen. Sie besitzen wegen ihrer historischen und
künstlerischen Relevanz einen besonderen Wert und haben einen Ortsbild
prägenden Charakter.
Kirchengebäude müssen
daher aufgrund ihrer architektonischen, historischen und städtebaulichen
Bedeutung als kulturelles Erbe erhalten bleiben.
In Deutschland gibt
es erst wenige Beispiele für umgenutzte Kirchen. Während in Deutschland hierzu
ein Diskussionsprozess erst in Gang kommt, ist dies z.B. in den Niederlanden
seit ca. 200 Jahren, ausgelöst durch die Säkularisation, selbstverständlich.
Umnutzungen für öffentlich–kulturelle Zwecke aber auch als Wohnung, Hotel,
Buchladen und auch Discothek werden als unkritisch beurteilt.
Die Nutzung eines
Kirchenraumes für kulturelle Aufgaben sollte der Nutzung für kommerzielle
Zwecke vorgezogen werden. Es können auch Mischnutzungen in Erwägung gezogen
werden, die der Würde und Gestaltung des Raumes Rechnung tragen. Kommerzielle
Nutzungen sollen den Umbau des Kirchenraumes mit gestalterischer Kreativität
und Sensibilität planen.
Jede Kirche ist
aufgrund ihrer Lage in der Stadt und ihrer Ausstattung ein Unikat. Es ist daher
sinnvoll, vor der Entscheidung über die Nachfolgenutzung eine Analyse der
örtlichen Situation durchzuführen. Hierfür sollten folgende Daten als Grundlage
vorliegen:
- Erfassung
des Gebäudebestandes
- Geschichte
und historische Bedeutung des Kirchengebäudes
- Angaben
zum Bauwerk und Grundstück nach Lage, Größe, baulichem Zustand und
städtebaulicher Anbindung
- Bedeutung
des Kirchengebäudes im städtischen Kontext
- Erfassung
der rechtlichen Situation
- Erhebung
über evtl. neue Nutzungen
- Meinung
der betroffenen Kirchengemeinde
- Verhältnis
der Gebäudegröße zur liturgischen Nutzung
- Demografische
Entwicklung des Stadtteils
Die Stadt ist in
dem Entscheidungsprozess nur eine von vielen Beteiligten. Die beiden
christlichen Gemeinden in ihrer Funktion als Eigentümer haben eigene
Vorstellungen zur Umnutzung von Kirchen. Hierzu ist z.B. von der Deutschen
Bischofskonferenz eine Arbeitshilfe am 24.09.2003 herausgegeben worden.
Wichtig ist
sicherlich, eine möglichst breit angelegte öffentliche Diskussion über den
weiteren Umgang mit Kirchen, deren religiöse Nutzung aufgegeben wurde. Die
Denkmalpflege plant hierzu eine Veranstaltung zu Ende des Jahres. Es ist daran
gedacht, Beispiele von umgenutzten Kirchen aus Deutschland und den Niederlanden
zu zeigen. Daran anschließen soll sich eine Podiumsdiskussion, an der Vertreter
der beiden christlichen Gemeinden, Architekten und Vertreter der Stadt
teilnehmen sollen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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315,2 kB
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2
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285,3 kB
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