Kenntnisnahme - A 61/0377/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürger- und Beschwerdeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit 1950 ist die Zahl der Gottesdienstteilnehmer von fast 12 Millionen  auf ca. 4 Millionen kontinuierlich zurückgegangen. Aufgrund der Verkleinerungen vieler Kirchengemeinden und der geringen Zahl der Priester wurden  und werden in Zukunft Pfarreien zusammengelegt. Durch die Fusion von Kirchengemeinden und den enormen finanziellen Lasten, die mit dem Bewahren des Kirchenbestandes verbunden sind, stehen immer mehr Kirchengebäude zum Verkauf und einer damit verbundenen Umnutzung an.

 

Aachener Situation:

Nachfolgend aufgelistet sind die geplanten bzw. schon durchgeführten Verkäufe und Stilllegungen von Kirchen und Gemeindezentren der beiden christlichen Kirchengemeinden in Aachen:

 

Die katholische Kirche gibt bekannt, dass zurzeit  zwei Verkäufe zu vermelden sind:

  • St. Alfons (Lothringerstraße): Eine profane Umnutzung ist momentan im Planungsstadium.
  • St. Martinus (Liebigstraße): Die Kirche wird von der ev. Freikirchengemeinde Wingand weiterhin als Kirchenraum genutzt.
  • "Hl. Franziska von Aachen" in Forst (Schwalbenweg): Die Kirche steht zum Verkauf.
  • St. Joseph (Adalbertsteinweg): Die Kirche wird in eine Grabeskirche umgewandelt.

 

Der evangelische Kirchenkreis gibt bekannt, dass auch Ihr aus finanziellen Gründen keine andere Möglichkeit mehr bleibt als sich von Kirchen bzw. Gemeindezentren zu trennen.

  • Dreifaltigkeitskirche(Zollernstraße): Nach derzeitiger Beschlusslage wird die Kirche ab August teilweise stillgelegt.
  • Gemeindezentrum An der Rast: Das Gemeindezentrum wird geschlossen und verkauft.

 

Zur Diskussion stehen weiterhin folgende Gebäude:

  • Christuskirche in Haaren ( Am Rosengarten)
  • Martin-Luther-Haus am Kaiserplatz
  • Arche (Schurzelter Straße/Vaalserquartier)
  • Dietrich-Bonhoeffer-Haus (Kronenberg)

 

Eine Entscheidung, welche Kirche bzw. welches Gemeindezentrum geschlossen wird, ist noch nicht gefallen.

 

Ziel: Erhaltung der Bausubstanz durch adäquate Umnutzungen

Kirchen sind häufig als Baudenkmäler eingetragen. Sie besitzen wegen ihrer historischen und künstlerischen Relevanz einen besonderen Wert und haben einen Ortsbild prägenden Charakter.

Kirchengebäude müssen daher aufgrund ihrer architektonischen, historischen und städtebaulichen Bedeutung als kulturelles Erbe erhalten bleiben.

 

In Deutschland gibt es erst wenige Beispiele für umgenutzte Kirchen. Während in Deutschland hierzu ein Diskussionsprozess erst in Gang kommt, ist dies z.B. in den Niederlanden seit ca. 200 Jahren, ausgelöst durch die Säkularisation, selbstverständlich. Umnutzungen für öffentlich–kulturelle Zwecke aber auch als Wohnung, Hotel, Buchladen und auch Discothek werden als unkritisch beurteilt.

 

Die Nutzung eines Kirchenraumes für kulturelle Aufgaben sollte der Nutzung für kommerzielle Zwecke vorgezogen werden. Es können auch Mischnutzungen in Erwägung gezogen werden, die der Würde und Gestaltung des Raumes Rechnung tragen. Kommerzielle Nutzungen sollen den Umbau des Kirchenraumes mit gestalterischer Kreativität und Sensibilität planen.

 

Jede Kirche ist aufgrund ihrer Lage in der Stadt und ihrer Ausstattung ein Unikat. Es ist daher sinnvoll, vor der Entscheidung über die Nachfolgenutzung eine Analyse der örtlichen Situation durchzuführen. Hierfür sollten folgende Daten als Grundlage vorliegen:

  • Erfassung des Gebäudebestandes
  • Geschichte und historische Bedeutung des Kirchengebäudes
  • Angaben zum Bauwerk und Grundstück nach Lage, Größe, baulichem Zustand und städtebaulicher Anbindung
  • Bedeutung des Kirchengebäudes im städtischen Kontext
  • Erfassung der rechtlichen Situation
  • Erhebung über evtl. neue Nutzungen
  • Meinung der betroffenen Kirchengemeinde
  • Verhältnis der Gebäudegröße zur liturgischen Nutzung
  • Demografische Entwicklung des Stadtteils

 

Die Stadt ist in dem Entscheidungsprozess nur eine von vielen Beteiligten. Die beiden christlichen Gemeinden in ihrer Funktion als Eigentümer haben eigene Vorstellungen zur Umnutzung von Kirchen. Hierzu ist z.B. von der Deutschen Bischofskonferenz eine Arbeitshilfe am 24.09.2003 herausgegeben worden.

 

Wichtig ist sicherlich, eine möglichst breit angelegte öffentliche Diskussion über den weiteren Umgang mit Kirchen, deren religiöse Nutzung aufgegeben wurde. Die Denkmalpflege plant hierzu eine Veranstaltung zu Ende des Jahres. Es ist daran gedacht, Beispiele von umgenutzten Kirchen aus Deutschland und den Niederlanden zu zeigen. Daran anschließen soll sich eine Podiumsdiskussion, an der Vertreter der beiden christlichen Gemeinden, Architekten und Vertreter der Stadt teilnehmen sollen.

 

 

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Anlagen

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