Mitteilungen (inaktiv) - FB 01/0127/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Sitzung des Bürger- und Beschwerdeausschusses am 17.05.2006 wurde seitens der Verwaltung thematisiert, dass in der Bezeichnung von Tagesordnungspunkten personenbezogene Daten veröffentlicht werden.

 

Diese Thematik war bereits zu Beginn der Wahlperiode im Ausschuss beraten worden. Im Ergebnis war festzuhalten, dass in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragen und dem Rechtsdezernenten  keine Einwände bestanden, diese Daten im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen.

 

Im Rahmen eines Ratsantrages durch Ratsherrn Schnitzler vom 02.05.2005, mit dem dieser beantragte, entsprechend § 13 Abs. 1 Datenschutzgesetz NW die Nutzerinnen und Nutzer der Einwohnerfragestunde nicht dazu aufzufordern, öffentlich ihre Wohnanschrift zu nennen, wurde dieses Thema erneut angesprochen.

 

Der Datenschutzbeauftragte hat in seiner Stellungnahme an den Oberbürgermeister ausgeführt, dass die Bekanntgabe der Wohnanschrift aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zwingend erforderlich ist; auch ohne Angabe der Wohnanschrift sei es möglich, die Anliegen der Fragenden während der Einwohnerfragestunde sachgerecht zu beantworten. Er empfahl im Einvernehmen mit dem Rechtsdezernenten, dem Antrag von Ratsherrn Schnitzler zu folgen, dass künftig bei Einwohnerfragestunden jeder Fragende lediglich aufgefordert wird, seinen Namen zu nennen und mitzuteilen, ob er/sie in Aachen wohnhaft sei. Es solle dem Fragesteller freigestellt bleiben, seine konkrete Wohnanschrift entweder öffentlich zu nennen oder diese gegenüber dem jeweiligen Protokollführer der Sitzung anzugeben. Dies sei im Falle einer schriftlichen Anfrage in jedem Fall notwendig.

Der Oberbürgermeister hat aufgrund dieser Empfehlung entschieden, in diesem Sinne zukünftig in der Einwohnerfragestunde zu verfahren.

 

Aufgrund des Beschlusses im Bürger- und Beschwerdeausschuss vom 17.05.2006 hat die Verwaltung die Thematik überprüft.

 

In analoger Anwendung der vorstehenden Regelung in den Fragestunden für Einwohner schlägt die Verwaltung vor, für den Bürger- und Beschwerdeausschuss die vom Ausschuss zu Beginn der Legislaturperiode einvernehmlich festgesetzte Regelung beizubehalten und auch die Anschrift von Antragstellern im Ratsinformationssystem einzustellen, es sei denn, dass der Antrag den ausdrücklichen Hinweis enthält, dass auf personenbezogene Angaben im Betreff des Tagesordnungspunktes verzichtet werden soll. Dann wird diesem Anliegen entsprechend Rechnung getragen.

Somit ist es sowohl den Fragestellern in der Einwohnerfragestunde wie auch Antragstellern von Bürgeranträgen selbst überlassen, ob ihre jeweilige Wohnanschrift öffentlich genannt wird. 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

 

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