Entscheidungsvorlage - A 61/0365/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
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Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes der Stadt AachenBebauungsplan Nr. 874 - Schloss-Rahe-Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich der ehemaligen Spinnerei/ Weberei an der Schloss-Rahe-Straßehier:Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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18.10.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Ergebnis der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung für die Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen sowie für den Bebauungsplan Nr. 874 zur Kenntnis.
Er weist nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die zur Änderung Nr. 99 vorgebrachten Anregungen der Bürger und Stellungnahmen der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück und beschließt die Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich der ehemaligen Rahemühle und der Schloss-Rahe-Straße in der vorgelegten Fassung und die Begründung hierzu.
Darüber hinaus weist er nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die zum Bebauungsplan Nr. 874 vorgebrachten Anregungen der Bürger und Stellungnahmen der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück und beschließt den Bebauungsplan Nr. 874 – Schloss-Rahe-Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich der ehemaligen Spinnerei/ Weberei an der Schloss-Rahe-Straße gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Fassung als Satzung und die Begründung hierzu.
(Dr. Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Vorlage A 61/0365/WP15 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich in ihrer Sitzung am 09.08.2006 mit der Angelegenheit befasst und den folgenden Beschluss gefasst:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nahm einstimmig den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980 - Schloss-Rahe-Straße - zu beschließen.
Außerdem empfahl sie dem Rat den Bebauungsplan Nr. 874 - Schloss-Rahe-Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.2006 über die Änderung Nr. 99 des FNP sowie über den Bebauungsplan Nr. 874 beraten.
In dieser Sitzung wurde der Ausschuss mündlich darüber informiert, dass seitens der Bezirksregierung Köln gegen die FNP-Änderung im Bereich des vorhandenen Teichgeländes als Wohnbaufläche landesplanerische Bedenken bestehen und die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Wohnbauflächendarstellung des Teichgeländes nicht bestätigt wird.
Am 24.08.2006 fand ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der Stadt Aachen und Vertretern der Bezirksregierung Köln statt, in dem der Sachverhalt und Verfahrensstand erläutert wurde und eine geeignete Lösung gefunden werden konnte, die keine geänderte Planung und erneute Offenlage erforderte. Demnach muss im Rahmen eines zukünftigen Bebauungsplanverfahrens sichergestellt werden, dass der Bereich des Teichgeländes nicht überbaut und nur ökologisch/gärtnerisch genutzt werden darf.
Diese Zielsetzung wurde durch einen ergänzenden Beschlussvorschlag in der o.g. Sitzung konkretisiert, dem folgend der Planungsausschuss einstimmig den folgenden Beschluss gefasst hat:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage sowie über das Ergebnis der Abstimmung mit der Bezirksregierung zur Kenntnis.
Er beschließt, dass bezüglich der die Teichfläche überlagernden Wohnbauflächendarstellung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der künftigen, verbindlichen Bauleitplanung sicher gestellt wird, dass durch entsprechende Organisation der Freiflächen im Baugebiet die in Rede stehende Fläche ökologisch /gärtnerisch genutzt wird (z. B. als Hausgärten, Teil einer Wasserfläche, Bepflanzung).
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980 - Schloss-Rahe-Straße - zu beschließen.
Außerdem empfiehlt er dem Rat den Bebauungsplan Nr. 874 - Schloss-Rahe-Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“
Mit Schreiben vom 01.09.2006 bestätigt die Bezirksregierung Köln aufgrund des Gesprächsergebnisses vom 24.08.2006 und der ergänzenden Beschlusslage die Anpassung der Flächennutzungsplanänderung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan sowie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wie vorgesehen zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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