Entscheidungsvorlage - A 62/0034/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg das Teilstück der Straße Am Büschchen von Hs.Nr. 2 bis Hs.Nr. 49 dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Teilstück der Straße wird nicht beschränkt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Teilstück der Straße Am Büschchen von Hs.Nr. 2 bis Hs.Nr. 49 ist zwar schon seit langer Zeit endgültig hergestellt, aber erst jetzt ist die Stadt auch Eigentümerin der zu widmenden Flächen geworden. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Teilfläche erfüllt.

 

Nunmehr ist die Teilfläche dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von

§ 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Anliegerstraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Teilfläche wird nicht beschränkt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

keine

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

 

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Anlagen

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