Entscheidungsvorlage - A 62/0035/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg den Niersteiner Weg dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Straße wird nicht beschränkt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Niersteiner Weg ist nach erfolgtem Ausbau endgültig hergestellt worden. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.

 

Nunmehr ist der Niersteiner Weg dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von

§ 3 Abs. 4.1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Zubringerstraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

keine

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

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Anlagen

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