Entscheidungsvorlage - A 61/0395/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Reimser Straße/ Walhorner Straßehier: Antrag auf Einrichtung einer intensiveren Verkehrsberuhigung Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NW; Eingabe der Frau Karin Wittmoser- Oufkir, Walhorner Straße 1 a, 52074 Aachen, und andere, vom 11.10.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- A 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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25.10.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Reimser Straße/ Walhorner Straße
hier: Antrag auf Einrichtung einer intensiveren Verkehrsberuhigung
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NW; Eingabe der Frau Karin Wittmoser- Oufkir, Walhorner Straße 1 a, 52074 Aachen, und andere, vom 11.10.2005
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte befasste sich in der Sitzung am 15.02.2006 mit o.g. Eingabe.
Sie beauftragte bei 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich die Verwaltung, für den Bereich Reimser Straße/ Walhorner Straße Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung zu überprüfen und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vorzutragen.
Zur Situation:
Der angesprochene und zu untersuchende Bereich der Reimser Straße, Haus Nr. 3 bis Haus Nr. 27 hat eine öffentliche Verkehrsfläche mit einer Breite von ca. 15,55 m.
Neben der Fahrbahn mit einer Breite von ca. 7,02 m ist beidseitig jeweils ein Parkstreifen mit 1,95 m, bzw. 2,03 m und ein Gehweg mit 2,00 m, bzw. 2,55 m angelegt. Sowohl der breitere Parkstreifen mit 2,03 m, wie auch der breitere Gehweg mit 2,55 m, sind auf der Seite der Häuser, die mit geraden Hausnummern ausgewiesen sind (Innenbereich des Ringes).
Wie aus der durchgeführten Geschwindigkeitsmessung vom 01.02.2006, Ergänzung zur Sitzung am 15.02.2006, hier: Geschwindigkeitsmessung, ersichtlich, wurde das Geschwindigkeitsverhalten von 123 Kfz in den Zeiten von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr und von 14.45 Uhr bis 16.00 Uhr erfasst.
Aus der geringen Verkehrsmenge (123 Kfz in 135 Minuten) ist ersichtlich, dass so gut wie kein Begegnungsverkehr im zu untersuchenden Bereich stattfindet.
Der öffentliche Nahverkehr befährt den Bereich ebenfalls nur in einer Richtung und hat vor den Häusern 5 bis 7 eine Haltestelle. Der ruhende Verkehr findet auf den Parkstreifen in lockerer Formation statt.
Unter der Vorgabe preisgünstige und trotzdem wirkungsvolle Lösungen zu erarbeiten, wurden Möglichkeiten untersucht, durch eine andere Anordnung des ruhenden Verkehrs das Geschwindigkeitsverhalten des fließenden Verkehrs zu beeinflussen.
Als eine Möglichkeit wurde, unter Zuhilfenahme des baulich angelegten Längsparkstreifens, die einseitige Anlage eines Schrägparkstreifens geplant (Anlage 1).
Da, wie aus den Querschnittsmaßen ersichtlich, die Maße für Gehweg und Parkstreifen auf der geraden Hausnummernseite der Bebauung breiter sind, sollte die Anlegung des Schrägparkstreifens dort erfolgen.
Durch diese Maßnahme könnte die Fahrgasse auf 4,60 m reduziert werden, jedoch würde auch die Nutzbarkeit des Gehweges auf 1,85 m eingeschränkt.
Als eine weitere Möglichkeit wurde anstelle der einseitigen Anlegung des Schrägparkstreifens ein alternierendes Schrägparken untersucht ( Anlage 2). Hierbei wurde mit Hilfe der Parkstandmarkierung die Fahrbahn an 2 Stellen versetzt eingeengt. Dabei würde für den auf der südlichen Seite gelegenen Gehweg allerdings nur noch eine Restbreite von 1,30 m im betroffenen Teilabschnitt verbleiben.
Die untersuchten Maßnahmen wurden innerhalb der Verwaltung und mit ASEAG und Polizei abgestimmt.
Es wird befürchtet, das wegen des mangelnden Parkdrucks die vorgeschlagenen Parkordnungen nicht akzeptiert werden.
Durch die ASEAG wird die Fahrbahneinengung bei der Lösung des alternierendes Parkens im Bereich der Häuser Nr. 25/27 abgelehnt, weil dadurch der Linienverkehr beeinträchtigt würde.
Aus Sicht der Polizei besteht gegenüber der heutigen Situation kein Anlass für zusätzliche Maßnahmen, da sich in diesem Bereich keine besonderen schützenswerten Einrichtungen befinden. Dies spricht auch gegen den Einbau von zusätzlichen Aufpflasterungen, da diese nur punktuell wirken und mit den bekannten Nachteilen verbunden sind.
Basierend auf dieser Abstimmung wird durch die Verwaltung vorgeschlagen, in der Reimser Straße zur Verkehrsberuhigung keine Maßnahmen, weder baulicher noch markierungstechnischer Art, im Bereich der Häuser Nr. 5- 27 durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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204,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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202,4 kB
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