Entscheidungsvorlage - A 61/0402/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschliesst zur Erhöhung der Fußgängersicherheit die Maßnahme  “Judengasse” durchzuführen. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Maßnahme für 2007 in die Prioritätenliste einzuplanen.

Die Maßnahmen

a)       Seffenter Weg (Bereich Republikplatz) (Mittelinsel)

b)       Seffenter Weg (Bereich Kastanienweg) (FGÜ)

werden zur Erhöhung der Fußgängersicherheit dem Verkehrsausschuss empfohlen und sollen in die Prioritätenliste aufgenommen werden.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt zur Erhöhung der Fußgängersicherheit die Maßnahme Judengasse für 2007 in die Prioritätenliste aufzunehmen.

Die Maßnahmen

 

I.                     Seffenter Weg (Bereich Republikplatz) (Mittelinsel)

II.                   Seffenter Weg (Bereich Kastanienweg) (FGÜ)

werden beschlossen und sollen in die Prioritätenliste aufgenommen werden.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verkehrsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.11. 2005 letztmalig mit der Prioritätenliste. Nachdem für das Haushaltsjahr 2006 der Finanzkorridor freigegeben wurde, sollen in Aachen die Maßnahmen

            Schleckheimer Straße

            Niederforstbacher Straße/Wolferskaul

            Verlautenheidener Straße

            Napoleonsberg

            Lütticher Straße/ Hermann-Löns-Allee

            Lothringerstraße und

            Amsterdamer Ring (Baulast des Landesbetriebs Straßenbau NRW)

umgesetzt werden.

 

Den aus der Prioritätenliste 2003 für den Stadtbezirk Aachen-Mitte noch offenen Maßnahmen (s. Anlage 1) Judengasse und Albert-Maas-Straße wurde bisher keine Priorität verliehen. Nach Ansicht der Verwaltung sollte die Judengasse als Maßnahme in 2007 erfolgen.

 

Judengasse: (sh. Anlage 3)

An Untersuchungsdaten stehen als Entscheidungshilfen zur Verfügung:

Am 16.07.2002 fand in der Judengasse eine Verkehrserhebung statt.

Als Ergebnis wurde ermittelt, dass der Querschnittswert über die Zählzeit von 12 Stunden bei 3.391 Kfz und 582 querenden Fußgängern lag.

Die Spitzenstunde im Kfz-Verkehr lag in der Zeit von 7.30 - 8.30 Uhr mit 389 Kfz bei einem gleichzeitigen Fußgängeraufkommen von 59 Fußgängern; in der Spitzenstunde bei den Fußgängern in der Zeit von 11.00 - 12.00 Uhr mit einem Wert von 94 querenden Fußgängern bei einem Kfz-Aufkommen von 308 Kfz.

Betrachtet man die Stundenwerte der Fußgänger über den gesamten Tag, so liegt der Anteil der querenden Fußgänger zwischen 18 und 89 querenden Fußgängern (außer der Spitzenstunde) pro Stunde.

Die zu überquerende Fahrbahn hat eine Breite von ca. 8,40 m.

Im Bereich des vorgeschlagenen Fußgängerüberweges liegt eine Haltestelle des ÖPNV.

Durch die Polizei wurden seit 01.01.2001 bis heute 9 aufnahmepflichtige - (davon 8 Fluchten-Parker) und 3 sonstige Unfälle aufgenommen.

In Abstimmung mit Polizei, ASEAG und Verwaltungsdienststellen wird vorgeschlagen, zur Erhöhung der Fußgängersicherheit einen Fußgängerweg einzurichten.

Die Kosten betragen für die Einrichtung des FGÜ ca. 7200,00 €.

Da die Maßnahme schon mit Beschluss des VMA vom 11.12.2003 in der Prioritätenliste ist, braucht sie nicht neu aufgenommen zu werden.

 

 

 

Neue Maßnahmen

Als neu aufzunehmende Maßnahmen in die Prioritätenliste wurden nach Anregung von Bürgern, Anträgen der Parteien, Institutionen (wie z.B. FUSS e.V.) oder Unfallkommission durch die Verwaltung Maßnahmen zur Erhöhung der Fußgängersicherheit untersucht.

Hierbei wurden zunächst als Kriterien anhand von Verkehrserhebungen Verkehrsbelastungen des fließenden Kfz-Verkehrs und querender Fußgänger in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr ermittelt.

Bei der Polizei wurden Aussagen über das Unfallaufkommen ab dem Jahre 2001 eingeholt.

Nachdem diese Basisdaten ermittelt wurden, wurden in Abstimmung mit Polizei, ASEAG und städtischen Dienststellen die Maßnahmen zur Erhöhung der Fußgängersicherheit festgelegt.

 

Vorgenannte Untersuchungen wurden u.a. bei den Projekten

a)            Seffenter Weg (Bereich Republikplatz)

 

b)            Seffenter Weg (Kastanienweg) und

c)            Habsburgerallee (Behandlung als gesonderter TOP in gleicher Sitzung mit dem Titel             „Habsburgerallee, Schulwegsicherung an der Kreuzung Maria-Theresia-Allee/             Habsburgerallee”)  durchgeführt.

 

Zu a) Seffenter Weg (Bereich Republikplatz, s. Anlage 4)

Am 20.07.2004 wurde im o.g. Bereich eine Verkehrserhebung durchgeführt, die folgende Ergebnisse erkennen ließ.

Für den fließenden Kfz-Verkehr wurden im Querschnitt 5.318 Kfz aufgenommen bei 1.117 querenden Fußgängern.

Die Spitzenstunde im Kfz-Verkehr lag in der Zeit von 16.30 - 17.30 Uhr mit einem Querschnittswert von 575 Kfz bei gleichzeitig 95 querenden Fußgängern; in der Spitzenstunde des Fußgängeraufkommens von 07.30 - 08.30 Uhr 474 Kfz und 158 querende Fußgänger.

Bei Betrachtung der Stundenwerte der querenden Fußgänger liegen diese zwischen 39 und 140 querende Fußgänger (außer in der Spitzenstunde).

Die zu überquerende Fahrbahn hat eine Breite von ca. 6,45 m.

Im Nahbereich der zu bauenden Mittelinsel ist eine Bushaltestelle eingerichtet.

Durch die Polizei wurde mitgeteilt, dass in diesem Bereich vom 01.01.2001 bis heute 5 aufnahmepflichtige Unfälle aufgenommen wurden.

In Abstimmung mit Polizei, ASEAG und Verwaltungsdienststellen wird vorgeschlagen, zur Erhöhung der Fußgängersicherheit eine Mittelinsel einzubauen und in die Prioritätenliste aufzunehmen  Ein FGÜ wird von der Verwaltung aus Sichtgründen und aus Beleuchtungsgründen (niedrige Brückenhöhe) nicht vorgeschlagen.

Die Kosten für den Einbau der Mittelinsel und Verziehung des Fahrbahnrandes betragen

ca. 7500,00 €.

Bedingt durch diese Maßnahme ist ein Baum im Seitenstreifen zu fällen. Die vorhandene Grünfläche wird als Standfläche für die querenden Fußgänger umgestaltet.

 

 

 

 

Zu b) Seffenter Weg / Kastanienweg (s. Anlage 5)

Am 28.06.2005 fand im o.g. Bereich die Verkehrserhebung statt. Als Ergebnis wurde ermittelt, dass der Querschnittswert im Kfz-Verkehr bei 3.345 Kfz und 406 querenden Fußgängern lag.

Die Spitzenstunde im Kfz-Verkehr lag in der Zeit von 7.30 - 8.30 Uhr bei 365 Kfz mit gleichzeitig 10 querenden Fußgängern; in der Spitzenstunde bei den Fußgängern in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr oder von 17.30 - 18.30 Uhr mit einem Wert von 73 querenden Fußgängern und gleichzeitig von 262 bzw. 230 erfassten Kfz.

Betrachtet man die Stundenwerte der Fußgänger über den ganzen Tag, so sieht man, dass der Anteil der querenden Fußgänger zwischen 8 und 70 Fußgängern (außer der Spitzenstunde) pro Stunde liegt.

Die zu überquerende Fahrbahn hat eine Breite von ca. 7,20 m.

Durch die Polizei wurde seit 01.01.2001 bis heute 1 aufnahmepflichtiger Unfall aufgenommen.

In Abstimmung mit Polizei, ASEAG und Verwaltungsdienststellen wird vorgeschlagen, zur Erhöhung der Fußgängersicherheit einen Fußgängerüberweg einzurichten und in die Prioritätenliste aufzunehmen.

Die Kosten betragen für die Einrichtung des FGÜ ca. 7300,00 €.

 

Zu c) Habsburgerallee

Die Maßnahme wird als gesonderter TOP behandelt, in dem der ursprünglich (1998) geplante gesamte Umbau des Knotenpunktes Habsburgerallee / Kamper Straße / Maria- Theresia Allee nochmals thematisiert wird. Da die Verwaltung aus Kostengründen als Ergebnis des Planungsprozesses lediglich die Umgestaltung von Fußgängerquerungen an verschiedenen Einmündungen vorschlägt, sind die Maßnahmen in die Liste für „neue Maßnahmen” (Anlage 2) aufgenommen.

 

Finanzierung

Um Möglichkeiten der Mitfinanzierung auszunutzen, hat die Verwaltung im Juli 2006 einen Förderantrag „Querungshilfen” bei der Bezirksregierung gestellt. Dazu war es notwendig, bestehende und beabsichtigte Planungen zu einem Konzeptantrag zusammen zu stellen, um auch für Folgejahre eine Mitfinanzierung zu sichern. Eine Umsetzung der Maßnahmen des Förderantrags richtet sich nach der bestehenden gesamtstädtischen Beschlusslage.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

treten erst dann auf, wenn die Maßnahmen in die Prioritätenliste aufgenommen wurden und die Reihenfolge festgelegt ist. Vorbehaltlich der Genehmigung des Korridors durch die Bezirksregierung Köln stehen bei den Haushaltsstellen 9.65000.95210.4 „Fußgängerquerungshilfen -J-“ und 9.63000.95020.6 „Schulwegsicherung, Querungshilfen,Zebrastreifen -J-“ Mittel zur Verfügung.

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Anlagen

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