Kenntnisnahme - A 61/0399/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

L 221n, Ortsumgehung Eilendorf mit Autobahnanbindung an die BAB A44

hier: Linienbestimmungsverfahren

 

Der Verkehrsausschuss hat sich in der Sitzung am 11.05.2006 mit o.g. Tagesordnungspunkt befasst. Er beschloss:

 

„Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis. Er bestätigt seinen Beschluss vom 17.11.2005, wonach für die Stadt Aachen auf der Basis der Linie „C” das Planfeststellungsverfahren weiter verfolgt werden soll. Um eine Verbesserung für die Bewohner „Geisberg” zu erhalten, sollte die Linie im Bereich der Von-Coels-Straße von der bestehenden Bebauung in Richtung Osten abrücken und Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Anlieger durchgeführt werden.

 

Er beauftragt die Verwaltung, Kontakt mit dem Landesbetrieb aufzunehmen und mit ihm zu verhandeln, dass dieser

a) entlang der Trasse einen kombinierten einseitig gelegenen Zweirichtungsfuß- und Radweg               anlegt

 und

b) entsprechend dem Beschluss vom 13.03.2003, wonach die L 221n in Form eines  Kreisverkehres an das vorhandene Straßennetz (Debye-/Nordstraße) anzubinden ist.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung damit beauftragt, bei diesem Gespräch über die Realisierung von Lärmschutz hinter den Häusern der Bebauung der Von-Coels-Straße, die Abbindung der Von-Coels-Straße in Richtung Stolberg zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs und einen Lärmschutzwall für die Bebauung Am Bayerhaus zu verhandeln.”

 

Anstelle des erbetenen Gespräches erfolgte eine schriftliche Stellungnahme, Eingang 18.09.2006. Zur L 221n führte der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Aachen, folgendes aus:

 

„Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens hat die Bürgerinformation stattgefunden. Nach intensiver Abstimmung mit der Stadt Aachen und den betroffenen Anwohnern wird nun die modifizierte Variante C mit nördlicher Umfahrung der Bebauung in Geisberg in das weitere Verfahren eingebracht.

Als nächster formal vorgegebener Schritt im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens findet nun die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch die Bezirksregierung Köln statt. Im Anschluss daran wird die Linie offiziell bestimmt.

 

Die Möglichkeit zur Anlage eines straßenbegleitenden Radweges wird im Rahmen der Entwurfsaufstellung geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher seitens des Landesbetriebes diesbezüglich keine Zusage gemacht werden. Die Stadt Aachen wird in diesem Zusammenhang gebeten, die Notwendigkeit für eine Radwegeverbindung durch Verkehrszahlen bezogen für die Radfahrer oder sonstige Aspekte darzulegen.

 

Über die Ausgestaltung der Knotenpunkte kann ebenfalls keine Aussage gemacht werden. Diese ergibt sich im Rahmen der Entwurfsaufstellung unter Berücksichtigung der neuen Straßengeometrie sowie noch zu aktualisierenden Knotenstromzahlen.

 

Die Anlage von Lärmschutzeinrichtungen wird auch im Zuge der Entwurfsaufstellung geprüft. In Abhängigkeit von der Ausgestaltung der neuen Straße in Lage und Höhe sowie anhand aktueller Verkehrsprognosezahlen werden die Immissionen berechnet und den zulässigen Grenzwerten gegenüber gestellt. Daraus ergeben sich dann Art und Umfang der zu realisierenden Lärmschutzmaßnahmen.”

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