Entscheidungsvorlage - A 62/0033/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf den Stichweg der Freunder Straße zu den Hs.Nrn. 87 bis 105 dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Straße wird nicht beschränkt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Stichweg Freunder Straße zu den Hs.Nrn. 87 bis 105 ist nach erfolgtem Ausbau endgültig hergestellt worden. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.

 

Nunmehr ist der Stichweg Freunder Straße zu den Hs.Nrn. 87 bis 105 dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Anliegerstraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

keine

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

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Anlagen

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