Entscheidungsvorlage - B 03/0064/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausbauplanung für den Endausbau des Stichweges Kellershaustraße, Gemarkung Eilendorf, Flur 16, Flurstücke 602 und 757 des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau, Plan Nr. 2003_030_L1 und 2003_030_A1 vom März 2006 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diese zum Bestandteil des Ausbauvertrages zwischen dem Ausbauträger und der Stadt Aachen zu nehmen. Die entsprechenden Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung, den Stichweg Kellershaustraße nach der Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Ausbauträger ist Anlieger des Stichweges Kellershaustraße, Gemarkung Eilendorf, Flur 16, Flurstücke 602 und 757. Er hat sich im Rahmen des Grundstückskaufvertrages zur Herstellung dieses Stichweges verpflichtet. Seit 1995 ist der Stichweg als Baustraße hergestellt.

 

Ursprünglich war der Stichweg als private Zuwegung gedacht. Durch strukturelle Änderungen im Gebiet wurde eine Umplanung der verkehrlichen Erschließung notwendig. Der Stichweg erschließt nun mehrere gewerblich genutzte Grundstücke und soll daher nach seinem Endausbau mit Wendehammer für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden, sofern die Bezirksvertretung einen entsprechenden Beschluss fassen sollte.

 

Der Endausbau der Fahrbahn erfolgt in einer Breite von 6,00 m mit anschließendem 1,50 m breitem Gehweg auf der nordwestlichen und einem ca. 0,50m breitem Schrammbord auf der gegenüber liegenden Seite. Am Ende weitet sich die Fahrbahn zu einem ca. 15,00 m breitem Wendehammer auf. Die Fahrbahn erhält eine Asphaltdeckschicht. Der Gehweg wird in Betonsteinplatten 30/30/8 und die Grundstücksein- und –ausfahrten in Betonsteinpflaster befestigt. Ein frostsicherer Unterbau ist ebenso  wie die Straßenentwässerung und die Beleuchtung obligatorisch.

 

Die Kosten der Ausbaumaßnahme werden durch den Ausbauträger vorfinanziert. Er hat lediglich einen Anspruch auf Erstattung der von den Fremdanliegern zu tragenden Kostenanteile.

 

Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen - Eilendorf vor, die Ausbauplanung für den Endausbau des Stichweges Kellershaustraße, Gemarkung Eilendorf, Flur 16, Flurstücke 602 und 757 des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau, Plan Nr. 2003_030_L1 und 2003_030_A1 vom März 2006 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, diese zum Bestandteil des Ausbauvertrages zwischen dem Ausbauträger und der Stadt Aachen zu nehmen. Die entsprechenden Pläne sind Bestandteil des Beschlusses

 

Des Weiteren schlägt die Verwaltung der Bezirksvertretung Aachen – Eilendorf vor zu beschließen, den Stichweg Kellershaustraße nach der Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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