Empfehlungsvorlage (inaktiv) - AVV/0020/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrzeugförderung 2006 gemäß § 13 ÖPNVG NRW (AVV- Beirat)- Investitionsförderung- Abgeltung von Fahrzeugvorhaltekosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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26.10.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Verwendung der Fördermittel gemäß § 13 ÖPNVG NRW in der dargestellten Weise zu.
Im Hinblick auf die Ergebnisse der noch offenen Abstimmungsnotwendigkeiten sind die Fördermaßnahmen bzw. Förderanteile entsprechend den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Die Verteilungsübersicht über die Mittel zur Abgeltung von Fahrzeugvorhaltekosten ist dem regionalen AVV-Beirat in der ersten Sitzung des kommenden Jahres zur Kenntnis zu geben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Entsprechend dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 19.06.2006 stehen dem Zweckverband AVV im Jahr 2006 bezogen auf die Stadt Aachen Fahrzeugfördermittel gem. § 13 ÖPNVG NRW in Höhe von 1.965.568,75 € zur Verfügung. Die seitens des Landes NRW bereitgestellten Mittel sind um Zinsgewinne, die der Zweckverband AVV im vergangenen Jahr durch Fahrzeugfördermittel infolge des Zeitraums zwischen dem Mitteleingang beim Zweckverband AVV und der Weiterleitung an die Verkehrsunternehmen erwirtschaftet hat, aufzustocken. Die Zinsgewinne – bezogen auf die Stadt Aachen – beliefen sich im Jahr 2005 auf 10.386,47 €. Eine weitere Aufstockung kann sich im Laufe des Jahres noch durch Zinszahlungen von Verkehrsunternehmen ergeben, die die ihnen ausgezahlten Fördergelder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist verwendet haben.
Wie bereits in der Sitzung am 16.02.2006 angekündigt, sind die Fördermittel des Jahres 2006 seitens des Landes NRW um landesweit 20 Mio. € aufgestockt worden. Dies soll, zusammen mit der durch das Land NRW eröffneten Möglichkeit, bis zu 25 % der bereitgestellten Mittel für die Abgeltung von Fahrzeugvorhaltekosten zu verwenden, die Kürzungen im Ausbildungsverkehr (Mittel nach § 45a PBefG) abmildern. Als Verteilungsschlüssel für diese Mittel diente, anders als bei der Verteilung der regulären Mittel, die zur Hälfte nach Rechnungswagenkilometer und zur Hälfte nach Rechnungswagenstunden verteilt werden, ein Wagen-Kilometer-Schlüssel. Die Stadt Aachen profitiert in diesem Jahr von dieser voraussichtlich einmaligen Erhöhung mit rd. 334 T€.
Die Übersicht über die vorgesehene Mittelverteilung im Bereich der investiven Fahrzeugförderung ist als Anlage beigefügt. Hierbei wurde berücksichtigt, dass gemäß dem Beschluss des regionalen AVV-Beirates vom 16.02.2006 die vom Land NRW eröffnete Möglichkeit, bis zu 25 % der bereitgestellten Mittel für die Abgeltung von Vorhaltekosten zu verwenden, möglichst ausgeschöpft werden soll. Die Ausschöpfung dieser Möglichkeit ist einer der drei Säulen zur Kompensation der Mittelkürzung im Ausbildungsverkehr, wie sie unter dem Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung am 16.02.2006 beraten worden ist. Basierend darauf wird ein Mittelanteil in Höhe von 491.392,19 € für die Abgeltung von Fahrzeugvorhaltekosten und der verbleibende Anteil in Höhe von aktuell 1.484.563,03 € für die investive Förderung der Beschaffung neuer Fahrzeuge verwendet.
Da die Bearbeitung der Förderanträge bei noch nicht allen an den einzelnen Fördermaßnahmen beteiligten Aufgabenträgern außerhalb des AVV abgeschlossen ist, konnte die aufgabenträgerübergreifende Abstimmung der Fördermaßnahmen noch nicht endgültig vorgenommen werden. Dadurch – wie auch durch noch ausstehende Zinseinnahmen – kann es noch zu geringfügigen Verschiebungen bei den Förderanteilen bzw. bei den Förderhöhen kommen. Davon abgesehen ist der Rückzug eines Antrages durch eines der antragstellenden Verkehrsunternehmen jederzeit möglich, wodurch sich ebenfalls Veränderungen bei der Mittelzuweisung ergeben würden.
Aus der als Anlage beigefügten Verteilungsübersicht ist ersichtlich, dass nach derzeitigem Stand für die Förderung der Beschaffung neuer Fahrzeuge lediglich rd. 73 % der laut AVV-Förderrichtlinie eigentlich vorgesehenen Grundförderbeträge (z. B. 80.000,-- € für einen Standardlinienomnibus) bzw. für sonstige investive Maßnahmen keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Über dieses Förderprogramm des Landes NRW werden im Jahr 2006 AVV-weit insgesamt 52 Standardlinienomnibusse und 7 Standardgelenkomnibusse für den Einsatz im AVV-Linienverkehr anteilig gefördert. Die Fahrzeuge müssen dem Kriterienkatalog für die Beschaffenheit von Linienomnibussen im Rahmen der Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW entsprechen. Somit ist gewährleistet, dass die neuen Fahrzeuge den Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit und des Umweltschutzes gerecht werden.
In Bezug auf die Abgeltung von Fahrzeugvorhaltekosten kann die Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 491.392,19 € erst zum Ende des Jahres ermittelt werden. Die Übersicht über die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergebende Verteilung wird dem AVV-Beirat in seiner ersten Sitzung des kommenden Jahres vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46,8 kB
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