Empfehlungsvorlage (inaktiv) - AVV/0022/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zu den Mittel­kürzun­gen im Bereich der Regionalisierungsmittel des Bundes zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Am 16. Juni 2006 hat der Bundesrat dem vom Bundeskabinett im Entwurf vorgelegten Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Trotz bundesweiter Proteste, in NRW beispiels­weise das Aktionsbündnis „Gegen Kürzungen bei Bus- und Bahn“, im Rahmen dessen an einem einzigen Tag über 400.000 Unterschriften gegen die geplanten Kürzungen gesammelt wurden, sind die vom Bundesrat beschlossenen Kürzungen der Regionalisierungsmittel des Bundes in Höhe von bundesweit rd. 3,3 Mrd. € im Zeitraum 2006 – 2010 gegenüber dem Entwurf unverändert geblieben.

 

Lediglich eine politische Willenserklärung seitens des Bundesfinanzministers am Vorabend der Bundesratssitzung, die Kürzungen um insgesamt 500 Mio. € abzumildern, konnte er­reicht werden. Diese Zusage hat bis zum heutigen Tage keine Gesetzeskraft erlangt, wenn­gleich nach letzten Erkenntnissen von einer Mittelbereitstellung ausgegangen werden kann. Die Auswirkungen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 auf die Höhe der Regionalisierungs­mittel des Bundes sind in der beigefügten Anlage graphisch dargestellt. Hierbei wird davon ausgegan­gen, dass die Mittelkürzung im Jahr 2008 um rd. 65 Mio. € abgemildert wird und ab dem Jahr 2009 eine Dynamisierung mit 1,5 % pro Jahr basierend auf dem erhöhten Wert für 2008 wieder einsetzt.

 

Unter Zugrundelegung des Verteilungsschlüssels der Regionalisierungsmittel des Bundes auf die einzelnen Bundesländer wird dem Land NRW im Jahr 2007 gegenüber dem eigentli­chen Ansatz des Regionalisierungsgesetzes rd. 87 Mio. € weniger an Regionalisierungsmit­tel zugewiesen. Das Land NRW wird im Jahr 2007 einen Großteil der Kürzun­gen durch Mit­telumschichtung insbesondere aus dem investiven Bereich in den konsumtiven Bereich auffangen. Somit müssen im Jahr 2007 durch die SPNV-Aufgabenträger in NRW lediglich rd. 24 Mio. € an Kür­zungen im Bereich der Betriebskosten verkraftet werden. Der entspre­chende SPNV-Finanzierungsplan NRW 2007 ist durch den NRW-Landtag bereits verab­schiedet. Unter den beschriebenen Rahmenbedingungen sind im AVV vor dem Hintergrund der vertragli­chen Vereinbarungen mit den SPNV-Betrei­bern im Jahr 2007 noch keine gravie­renden Eingriffe in den Fahrplan notwendig.

 

Im Jahr 2008, in dem die Mittelkürzungen rd. 110 Mio. € für das Land NRW betragen wer­den, ist das Inkrafttreten eines neuen ÖPNV-Gesetzes geplant. Wie die Mittel innerhalb des Landes NRW auf die einzelnen Regionen aufgeteilt werden, ist noch unklar. Zusätzlich ist die Diskussion über die Organisa­tionsstrukturen im Nahverkehr in NRW in vollem Gange. Vor diesem Hintergrund sind Aussagen zu notwendigen Leistungskürzungen im Jahr 2008 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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