Empfehlungsvorlage (inaktiv) - AVV/0022/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Kürzung der Regionalisierungsmittel des Bundes (AVV- Beirat)-Sachstand der Diskussion in NRW-Mögliche Szenarien für den AVV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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26.10.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 16. Juni 2006 hat der Bundesrat dem vom Bundeskabinett im Entwurf vorgelegten Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Trotz bundesweiter Proteste, in NRW beispielsweise das Aktionsbündnis „Gegen Kürzungen bei Bus- und Bahn“, im Rahmen dessen an einem einzigen Tag über 400.000 Unterschriften gegen die geplanten Kürzungen gesammelt wurden, sind die vom Bundesrat beschlossenen Kürzungen der Regionalisierungsmittel des Bundes in Höhe von bundesweit rd. 3,3 Mrd. € im Zeitraum 2006 – 2010 gegenüber dem Entwurf unverändert geblieben.
Lediglich eine politische Willenserklärung seitens des Bundesfinanzministers am Vorabend der Bundesratssitzung, die Kürzungen um insgesamt 500 Mio. € abzumildern, konnte erreicht werden. Diese Zusage hat bis zum heutigen Tage keine Gesetzeskraft erlangt, wenngleich nach letzten Erkenntnissen von einer Mittelbereitstellung ausgegangen werden kann. Die Auswirkungen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 auf die Höhe der Regionalisierungsmittel des Bundes sind in der beigefügten Anlage graphisch dargestellt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Mittelkürzung im Jahr 2008 um rd. 65 Mio. € abgemildert wird und ab dem Jahr 2009 eine Dynamisierung mit 1,5 % pro Jahr basierend auf dem erhöhten Wert für 2008 wieder einsetzt.
Unter Zugrundelegung des Verteilungsschlüssels der Regionalisierungsmittel des Bundes auf die einzelnen Bundesländer wird dem Land NRW im Jahr 2007 gegenüber dem eigentlichen Ansatz des Regionalisierungsgesetzes rd. 87 Mio. € weniger an Regionalisierungsmittel zugewiesen. Das Land NRW wird im Jahr 2007 einen Großteil der Kürzungen durch Mittelumschichtung insbesondere aus dem investiven Bereich in den konsumtiven Bereich auffangen. Somit müssen im Jahr 2007 durch die SPNV-Aufgabenträger in NRW lediglich rd. 24 Mio. € an Kürzungen im Bereich der Betriebskosten verkraftet werden. Der entsprechende SPNV-Finanzierungsplan NRW 2007 ist durch den NRW-Landtag bereits verabschiedet. Unter den beschriebenen Rahmenbedingungen sind im AVV vor dem Hintergrund der vertraglichen Vereinbarungen mit den SPNV-Betreibern im Jahr 2007 noch keine gravierenden Eingriffe in den Fahrplan notwendig.
Im Jahr 2008, in dem die Mittelkürzungen rd. 110 Mio. € für das Land NRW betragen werden, ist das Inkrafttreten eines neuen ÖPNV-Gesetzes geplant. Wie die Mittel innerhalb des Landes NRW auf die einzelnen Regionen aufgeteilt werden, ist noch unklar. Zusätzlich ist die Diskussion über die Organisationsstrukturen im Nahverkehr in NRW in vollem Gange. Vor diesem Hintergrund sind Aussagen zu notwendigen Leistungskürzungen im Jahr 2008 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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506,5 kB
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