Entscheidungsvorlage - A 61/0403/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkenhier: Bewirtschaftung außerhalb des Alleenrings
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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25.10.2006
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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26.10.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen die Gebührenpflicht außerhalb des Alleenringes auf montags - freitags 9.00 - 19.00 Uhr und samstags 9.00 - 14.00 Uhr festzusetzen.
Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen sich ihrem Beschluss anzuschließen.
Ferner beschließt sie vorbehaltlich einer entsprechenden Empfehlung des Verkehrsausschusses, den DB-Pendlern auf der Parkpalette Bachstraße keine Sonderkonditionen anzubieten.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen die Gebührenpflicht außerhalb des Alleenringes auf montags - freitags 9.00 - 19.00 Uhr und samstags 9.00 - 14.00 Uhr festzusetzen.
Er schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung an, auf der Parkpalette Bachstraße keine Sonderkonditionen für DB-Pendler anzubieten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Parkplatz Viehhofstraße und Parkpalette Kleverstraße und Parkpalette Bachstraße
Für die Parkplätze ist wie im öffentlichen Straßenraum eine Höchstparkdauer von zwei Stunden vorgeschrieben. Da die Parkflächen keine öffentlichen Verkehrsflächen sind, wird zusätzlich ein Tagesticket für 2,50 € angeboten.
Für die Parkpalette Bachstraße hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer Sitzung am 09.11.1994 zudem beschlossen, dass DB-Pendler bei Vorlage einer DB-Monatskarte eine Parkgenehmigung für 27,61€ (damals 54,00 DM) pro Monat erhalten sollen. Die Höhe der Gebühr sollte an die der Monatskarte des ÖPNV angepasst werden. Die Ausgabe der Parkkarte erfolgt durch die APAG. Die Anzahl der Nutzer ist in den letzten Jahren allerdings stark gesunken. Im diesem Jahr wurde bisher lediglich eine Parkkarte für die Zeit vom 21.Februar bis 21.März geordert.
Tagesticket- und DB-Pendlernutzungsregelungen waren möglich, da es sich bei den Anlagen nicht um öffentliche Verkehrsflächen handelt sondern lediglich straßenverkehrsrechtliche Regelungen bestehen. Dies hatte jedoch zur Folge, dass in der Vergangenheit vermehrt eingegangene Widersprüche gegen gebührenpflichtige Verwarnungen von der Verwaltung zurückgenommen werden mussten. Daher wurde die Überwachung seitens der Politessen eingestellt. Hierdurch ergeben sich Einnahmeverluste sowohl aus Parkgebühren als auch aus Verwarnungsgeldern.
Verwaltungsvorschlag
Für den Parkplatz Viehhofstraße und die Parkpaletten Kleverstraße und Bachstraße sollte die Höchstparkdauer aufgehoben werden. Somit würde ein Tagesticket überflüssig, da die Parkdauer individuell während der Gebührenpflichtzeit gewählt werden kann.
Für die ÖPNV-Monatskarte muss mittlerweile ein Preis von 46,00 € bezahlt werden. Dies bedeutet, dass auch das Parkticket für DB-Pendler dementsprechend angeglichen werden müsste. Aufgrund der geringen Nutzung von nur noch einem DB-Pendler sollte jedoch auf dieses Angebot verzichtet werden.
Grundsätzlich besteht in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof, z.B. auf dem Parkplatz an der Zollamtstraße die Möglichkeit, für 59,00 € pro Monat einen Dauerparkplatz zu mieten. Eine kurze fußläufige Verbindung zum Hauptbahnhof ist gegeben und somit für DB-Pendler attraktiver als die Parkpalette Bachstraße.
Bei Umsetzung dieser Regelung wäre wieder eine Überwachung mit Ahndungsmöglichkeiten gegeben.
Öffentlicher Verkehrsraum
Im öffentlichen Straßenraum außerhalb des Alleenringes gilt eine Bedienpflicht der Parkscheinautomaten montags bis freitags von 8.00 - 19.00 Uhr und samstags von 8.00 - 14.00 Uhr.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2006 innerhalb des Alleenringes, auf dem Alleenring und um den Hauptbahnhof die Gebührenpflichtzeit montags bis samstags auf 9.00 - 21.00 Uhr festgesetzt
Zur Vereinheitlichung der Anfangszeiten schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenpflichtzeit auch in der Tarifzone II außerhalb des Alleenringes erst ab 9.00 Uhr zu beginnen.