Entscheidungsvorlage - A 61/0405/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen die Gebührenpflicht außerhalb des Alleenringes auf montags - freitags 9.00 - 19.00 Uhr und samstags 9.00 - 14.00 Uhr festzusetzen.

Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen sich ihrem Beschluss anzuschließen.

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen die Gebührenpflicht außerhalb des Alleenringes auf montags - freitags 9.00 - 19.00 Uhr und samstags 9.00 - 14.00 Uhr festzusetzen.

Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen sich ihrem Beschluss anzuschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Öffentlicher Verkehrsraum

Im öffentlichen Straßenraum außerhalb des Alleenringes gilt eine Bedienpflicht der Parkscheinautomaten montags bis freitags von 8.00 - 19.00 Uhr und samstags von 8.00 - 14.00 Uhr.

 

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2006 innerhalb des Alleenringes, auf dem Alleenring und um den Hauptbahnhof die Gebührenpflichtzeit montags bis samstags auf 9.00 - 21.00 Uhr festgesetzt.

 

Zur Vereinheitlichung der Anfangszeiten schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenpflichtzeit auch in der Tarifzone II außerhalb des Alleenringes erst ab 9.00 Uhr zu beginnen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

geringfügige Reduzierung der Parkgebühreneinnahmen

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