Entscheidungsvorlage - A 61/0405/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkenhier: Bewirtschaftung außerhalb des Alleenrings
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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25.10.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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25.10.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen die Gebührenpflicht außerhalb des Alleenringes auf montags - freitags 9.00 - 19.00 Uhr und samstags 9.00 - 14.00 Uhr festzusetzen.
Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen sich ihrem Beschluss anzuschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen die Gebührenpflicht außerhalb des Alleenringes auf montags - freitags 9.00 - 19.00 Uhr und samstags 9.00 - 14.00 Uhr festzusetzen.
Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen sich ihrem Beschluss anzuschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Öffentlicher Verkehrsraum
Im öffentlichen Straßenraum außerhalb des Alleenringes gilt eine Bedienpflicht der Parkscheinautomaten montags bis freitags von 8.00 - 19.00 Uhr und samstags von 8.00 - 14.00 Uhr.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2006 innerhalb des Alleenringes, auf dem Alleenring und um den Hauptbahnhof die Gebührenpflichtzeit montags bis samstags auf 9.00 - 21.00 Uhr festgesetzt.
Zur Vereinheitlichung der Anfangszeiten schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenpflichtzeit auch in der Tarifzone II außerhalb des Alleenringes erst ab 9.00 Uhr zu beginnen.