Kenntnisnahme - A 40/0117/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung zu­stimmend zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem o.a. Antrag zur Tagesordnung wird die Verwaltung um einen Bericht gebeten, wie viel Geld in einem so genannten "Feuerwehrtopf" für die Übernahme des Eigenanteils an den Kosten der Lern­mit­tel­freiheit für Be­dürftige zur Verfügung steht und wie die Regularien zur Verwaltung dieser Gelder sind. Zudem wird auf den von der Fa. Philips aufgelegten Schülerfonds hingewiesen und eine Ko­ope­ra­tion als sinnvoll erachtet.

 

Der zur Ratssitzung am 16.08.2006 von den Ratsvertretern der UWG Bürgerwille, WASG und der Links­partei gestellte Antrag vom 02.08.2006 auf Lernmittelbefreiung für BezieherInnen von Hartz IV wur­de gemäß § 11 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt an den Schulausschuss zur Be­ratung verwiesen. Beide Anträge sind als Anlage beigefügt.

 

Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen:

 

Vom Grundsatz her wird auf die Ausführungen der Verwaltung zu TOP 7 - Vorlagen-Nr. A 40/0097/WP15 - der Sitzung des Schulausschusses am 01.06.2006 verwiesen, wonach aufgrund der ge­setzlichen Regelungen und der gegebenen Haushaltssituation der Stadt (nicht genehmigtes Haus­halts­sicherungskonzept) Mehrkosten zur Übernahme des Eigenanteils für den vorgenannten er­weiter­ten Personenkreis nicht übernommen werden können. Nach ausführlicher Beratung hat der Schul­aus­schuss einstimmig beschlossen, keine über die gesetz­liche Regelung hinausgehende Entlastung vom Eigen­anteil an den Kosten der Lernmittelfreiheit vorzunehmen.

 

Ein "Feuerwehrtopf" mit dieser Zielrichtung besteht bei der städtischen Schulverwaltung nicht. Le­dig­lich bei zwei zweckgebundenen Positionen im Verwaltungshaushalt besteht für die Schulverwaltung die Möglichkeit, im Einzelfall ein Ermessen auszuüben und Härtefälle zu regeln. Hierbei handelt es sich um folgende Positionen:

 

1.  Die so genannte "freie Spitze" des Schulbudgets

Im Zusammen­hang mit der vor Jahren eingeführten dezentralen Ressourcenverwaltung durch die Schulen werden rd. 10 % des Gesamtbudgets der Schulen einbehalten, um im Einzelfall finanzielle Härten für Schulen ausgleichen zu können, z. B. Beschaffung eines kompletten Klassen­möbel­sat­zes für Grundschulen etc.

 

2.  Aus Hst. 1.21000.71810.8 - Zuschuss zu Elternbeitrag/Mittagessen (Offene Ganztagsschule) -

     Ansatz 30.000,00 €

Dieser Betrag steht zweckgebunden für die Bezuschussung von Elternbeiträgen/Mittagessen für die Offene Ganztagsschule bereit.

 

Andere Verfügungsmittel, die eine Übernahme des Eigenanteils an der Beschaffung der Schulbücher er­lauben würden, stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Fa. Philips hat für das Jahr 2006 bundesweit einen Schülerfonds mit 140.000,00 € bereitgestellt. Hiervon ent­fielen auf den Standort Aachen 25.000,00 €, die im Umfange von 15.000,00 € durch den So­zialdienst Kath. Frauen und im Umfang von 10.000,00 € durch IN VIA verwaltet wurden. Die Ein­zel­fallhilfen bezogen sich auf die Unterstützung bei

 

  Beschaffung von Schulbüchern und Lernmitteln

  Verpflegung an der Schule oder Ausbildungsstätte

  Teilnahme an Schulfahrten und -freizeiten oder Bildungsmaßnahmen

  Vergütung von Nachhilfeunterricht und anderen Fördermaßnahmen.

 

Bezüglich der Verwendung dieser Mittel wird auf den beigefügten Vermerk des Sozialdienstes Kath. Frauen e. V. Aachen verwiesen.

 

Durch die Initiative einer Privatperson - Frau Kehren - konnten bislang ca. 2.400,00 € gespendet und dem Ver­ein Jugendliche powern ohne Gewalt zur Verfügung gestellt werden. Diese Spendengelder sind zweckge­bunden zur Übernahme des Eigenanteils der LMF-Kosten für Bedürftige.

 

Die städtische Schulverwaltung hat bei der ARGE Aachen die Anzahl der Personen abgefragt, die in Bedarfs­gemeinschaften leben und ALG II-Empfänger sind und daraufhin die Kosten des Eigenanteils berechnet. Ins­gesamt beläuft sich der von den Erziehungsberechtigten aufzuwendende Betrag auf rd. 153.000,00 €. Die Be­rechnung im Einzelnen ist aus der beigefügten Aufstellung zu ersehen.

 

Eine stichprobenartige telefonische Rückfrage bei insgesamt 15 Schulen aus allen Schulformen hat ergeben, dass es dort zu keinen Problemen bezüglich der von den Erziehungsberechtigten zu be­schaf­fenden Schulbü­cher gekommen ist.

 

Eine Umfrage des Städtetages NW hat ergeben, dass von den 42 Mitgliedsstädten, die sich an der Um­frage be­teiligt haben, 22 Städte keine Befreiungsregelung vorgenommen haben. Bei diesen Städ­ten ist dies aufgrund bestehender Haushaltssicherungskonzepte bzw. nicht genehmigter Haus­halte er­folgt.

 

In diesem Zusammenhang ist auch hinzuweisen auf die Antwort der Landesregierung vom 17. 08. 2006 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Schäfer SPD  „Wie unterstützt die Landesregierung Kommunen in der Haushaltssicherung dabei, die Ausstattung mit Schulbüchern auch für Kinder von ALG-II-Beziehenden sicher zu stellen?“

Hier heißt es in der Antwort der Landesregierung wörtlich:

„Gemeinden, die wegen eines unausgeglichenen Haushalts verpflichtet sind, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen gewähren und müssen alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Besondere Härten kann der Schulträger aber ausnahmsweise auffangen, wenn er eine Kompensation in anderen Bereichen anbietet.

Der Spielraum für eine solche Kompensation ist in Kommunen mit einem ungenehmigten Haushaltssicherungskonzept (Nothaushalt), die der vorläufigen Haushaltsführung unterliegen, noch geringer als in Kommunen mit einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept.

Dennoch geht die Landesregierung davon aus, dass auch diese Kommunen mit den zugesagten pragmatischen Lösungen (Ausleihe, Bücherpool) sicherstellen, dass keinem Kind aus finanziellen Gründen ein Schulbuch fehlen wird.“

 

Da sowohl die rechtlichen als auch die haushaltsmäßigen Vorgaben unverändert sind, sieht die städ­ti­sche Schul­verwaltung keine Möglichkeit, eine über die gesetzliche Regelung hinausgehende Ent­las­tung vom Eigen­anteil an den Kosten der Lernmittelfreiheit vorzunehmen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen

Reduzieren

Anlagen

Loading...