Kenntnisnahme - A 40/0117/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulbücher für Bedürftige;hier: Antrag der GRÜNE-Ratsfraktion zur Tagesordnung sowieAntrag der UWG Bürgerwille, WASG und der Linkspartei vom 02.08.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- A 40 Team 2, Herr Hahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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26.10.2006
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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26.10.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem o.a. Antrag zur Tagesordnung wird die Verwaltung um einen Bericht gebeten, wie viel Geld in einem so genannten "Feuerwehrtopf" für die Übernahme des Eigenanteils an den Kosten der Lernmittelfreiheit für Bedürftige zur Verfügung steht und wie die Regularien zur Verwaltung dieser Gelder sind. Zudem wird auf den von der Fa. Philips aufgelegten Schülerfonds hingewiesen und eine Kooperation als sinnvoll erachtet.
Der zur Ratssitzung am 16.08.2006 von den Ratsvertretern der UWG Bürgerwille, WASG und der Linkspartei gestellte Antrag vom 02.08.2006 auf Lernmittelbefreiung für BezieherInnen von Hartz IV wurde gemäß § 11 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt an den Schulausschuss zur Beratung verwiesen. Beide Anträge sind als Anlage beigefügt.
Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen:
Vom Grundsatz her wird auf die Ausführungen der Verwaltung zu TOP 7 - Vorlagen-Nr. A 40/0097/WP15 - der Sitzung des Schulausschusses am 01.06.2006 verwiesen, wonach aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der gegebenen Haushaltssituation der Stadt (nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) Mehrkosten zur Übernahme des Eigenanteils für den vorgenannten erweiterten Personenkreis nicht übernommen werden können. Nach ausführlicher Beratung hat der Schulausschuss einstimmig beschlossen, keine über die gesetzliche Regelung hinausgehende Entlastung vom Eigenanteil an den Kosten der Lernmittelfreiheit vorzunehmen.
Ein "Feuerwehrtopf" mit dieser Zielrichtung besteht bei der städtischen Schulverwaltung nicht. Lediglich bei zwei zweckgebundenen Positionen im Verwaltungshaushalt besteht für die Schulverwaltung die Möglichkeit, im Einzelfall ein Ermessen auszuüben und Härtefälle zu regeln. Hierbei handelt es sich um folgende Positionen:
1. Die so genannte "freie Spitze" des Schulbudgets
Im Zusammenhang mit der vor Jahren eingeführten dezentralen Ressourcenverwaltung durch die Schulen werden rd. 10 % des Gesamtbudgets der Schulen einbehalten, um im Einzelfall finanzielle Härten für Schulen ausgleichen zu können, z. B. Beschaffung eines kompletten Klassenmöbelsatzes für Grundschulen etc.
2. Aus Hst. 1.21000.71810.8 - Zuschuss zu Elternbeitrag/Mittagessen (Offene Ganztagsschule) -
Ansatz 30.000,00 €
Dieser Betrag steht zweckgebunden für die Bezuschussung von Elternbeiträgen/Mittagessen für die Offene Ganztagsschule bereit.
Andere Verfügungsmittel, die eine Übernahme des Eigenanteils an der Beschaffung der Schulbücher erlauben würden, stehen nicht zur Verfügung.
Die Fa. Philips hat für das Jahr 2006 bundesweit einen Schülerfonds mit 140.000,00 € bereitgestellt. Hiervon entfielen auf den Standort Aachen 25.000,00 €, die im Umfange von 15.000,00 € durch den Sozialdienst Kath. Frauen und im Umfang von 10.000,00 € durch IN VIA verwaltet wurden. Die Einzelfallhilfen bezogen sich auf die Unterstützung bei
▸ Beschaffung von Schulbüchern und Lernmitteln
▸ Verpflegung an der Schule oder Ausbildungsstätte
▸ Teilnahme an Schulfahrten und -freizeiten oder Bildungsmaßnahmen
▸ Vergütung von Nachhilfeunterricht und anderen Fördermaßnahmen.
Bezüglich der Verwendung dieser Mittel wird auf den beigefügten Vermerk des Sozialdienstes Kath. Frauen e. V. Aachen verwiesen.
Durch die Initiative einer Privatperson - Frau Kehren - konnten bislang ca. 2.400,00 € gespendet und dem Verein Jugendliche powern ohne Gewalt zur Verfügung gestellt werden. Diese Spendengelder sind zweckgebunden zur Übernahme des Eigenanteils der LMF-Kosten für Bedürftige.
Die städtische Schulverwaltung hat bei der ARGE Aachen die Anzahl der Personen abgefragt, die in Bedarfsgemeinschaften leben und ALG II-Empfänger sind und daraufhin die Kosten des Eigenanteils berechnet. Insgesamt beläuft sich der von den Erziehungsberechtigten aufzuwendende Betrag auf rd. 153.000,00 €. Die Berechnung im Einzelnen ist aus der beigefügten Aufstellung zu ersehen.
Eine stichprobenartige telefonische Rückfrage bei insgesamt 15 Schulen aus allen Schulformen hat ergeben, dass es dort zu keinen Problemen bezüglich der von den Erziehungsberechtigten zu beschaffenden Schulbücher gekommen ist.
Eine Umfrage des Städtetages NW hat ergeben, dass von den 42 Mitgliedsstädten, die sich an der Umfrage beteiligt haben, 22 Städte keine Befreiungsregelung vorgenommen haben. Bei diesen Städten ist dies aufgrund bestehender Haushaltssicherungskonzepte bzw. nicht genehmigter Haushalte erfolgt.
In
diesem Zusammenhang ist auch hinzuweisen auf die Antwort der Landesregierung
vom 17. 08. 2006 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Schäfer SPD „Wie unterstützt die Landesregierung
Kommunen in der Haushaltssicherung dabei, die Ausstattung mit Schulbüchern auch
für Kinder von ALG-II-Beziehenden sicher zu stellen?“
Hier
heißt es in der Antwort der Landesregierung wörtlich:
„Gemeinden,
die wegen eines unausgeglichenen Haushalts verpflichtet sind, ein
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dürfen grundsätzlich keine
zusätzlichen freiwilligen Leistungen gewähren und müssen alle
Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Besondere Härten kann der Schulträger aber
ausnahmsweise auffangen, wenn er eine Kompensation in anderen Bereichen
anbietet.
Der
Spielraum für eine solche Kompensation ist in Kommunen mit einem ungenehmigten
Haushaltssicherungskonzept (Nothaushalt), die der vorläufigen Haushaltsführung
unterliegen, noch geringer als in Kommunen mit einem genehmigten
Haushaltssicherungskonzept.
Dennoch geht die Landesregierung davon aus, dass auch diese Kommunen mit den zugesagten pragmatischen Lösungen (Ausleihe, Bücherpool) sicherstellen, dass keinem Kind aus finanziellen Gründen ein Schulbuch fehlen wird.“
Da sowohl die rechtlichen als auch die haushaltsmäßigen Vorgaben unverändert sind, sieht die städtische Schulverwaltung keine Möglichkeit, eine über die gesetzliche Regelung hinausgehende Entlastung vom Eigenanteil an den Kosten der Lernmittelfreiheit vorzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,1 MB
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