Kenntnisnahme - A 51/0130/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Rückblick

Seit 1986 wurde in dem zuständigen Ausschuss für Kinder- und Jugendliche mindestens einmal pro Jahr über die Problematik berichtet, bzw. ein Sachstandbericht über die Arbeit der Jugendberufshilfe abgegeben. Schon damals wurden auch seitens der Arbeitsverwaltung Programme zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit und Ausbildungsstellennot aufgelegt und von der städtischen Jugendberufshilfe im Verbund mit einer Reihe von freien Trägern der Jugendhilfe umgesetzt (so. z.B.  das Projekt „Arbeiten und Lernen – Hasa-Kombi “ eine Kooperation von Volkshochschule und Jugendamt).

 

Lage :

Durchschnittlich waren im Jahr 2005 mehr als 1450  junge Menschen arbeitssuchend gemeldet. Wie in der vorhergehenden Jahren auch, befanden und befinden sich eine erhebliche Zahl junger arbeitsloser Menschen in Überbrückungsmaßnahmen unterschiedlichster Art. Hier sind vor allem die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit , die Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses , die Arbeiten und Lernen Maßnahmen, sowie die Projekte Jobplan und Job direkt im Auftrag der ARGE zu nennen. Markant für das Fehlen von Ausbildungsplätzen ist auch die hohe Zahl junger Menschen, die sich in schulischer Ausbildung  in den Berufskollegs befinden. Wenngleich sich an der Größenordnung der ,,Unterversorgten“ d.h. ohne einen Ausbildungsplatz zu ,,besitzen“ von etwa 3000 nichts seit dem Vorjahr verändert hat, so hat im Zuge der Einführung des SGBII die Zahl der arbeitslos gemeldeten im Vergleich zum Vorjahr im Durchschnitt um 150 Personen zugenommen.

Aufgabe der Jugendberufshilfe des Jugendamtes ist es heute verstärkt sich um den Personenkreis der ,,Benachteiligten“ gem. §13 KJHG zu kümmern. Trotzdem sollte man die gesamte nicht nur zahlenmäßige Größenordnung der Problematik auch als Kinder- und Jugendausschuss im Auge behalten.

,,Zu den jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, gehören derzeit insbesondere Haupt- und Sonderschüler /innen mit schlechtem oder ohne Abschluss, Schul- und Ausbildungsabbrecher/innen, Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit , Jugendliche mit Sozialisationsdefiziten , mit abweichenden Karrieren oder Suchtproblemen, ,,lernbehinderte“ Jugendliche, junge Menschen mit Migrationshintergrund , junge Menschen in sozialen Brennpunkten , sowie von erhöhter Arbeitslosigkeit  betroffene Mädchen und junge Frauen .“

(Struck , J. in SGB VIII Kinder- und Jugendhilfekommentar Hrsg. Wiesner, R. München 2006)

Um die Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages der Jugendhilfe für das Jahr 2005 zu konkretisieren wird im Folgenden die Arbeit der JBH des vergangenen Jahres beschrieben.

 


Arbeit der Beratungsstelle

Hilfe im Übergang Schule/Beruf Jugendberufshilfe an Schulen

 

Im Jahr 2005 wurde die Arbeit der Beratungsstelle über weite Strecken von nur zwei Mitarbeiterinnen geleistet, da ein Mitarbeiter dauererkrankt war und ist. Insgesamt wurden von diesen BeratungsstellenmitarbeiterInnen insgesamt 455 Jugendliche beraten und zu einem Großteil längerfristig betreut. Die Mitarbeiterinnen waren an zwei Sonderschulen, zwei Hauptschulen und einem Berufskolleg kontinuierlich präsent, sowie an einer Gesamtschule und einem weiteren Berufskolleg sporadisch oder auf Anforderung tätig. Darüber hinaus wurde durch sie in Verbindung mit den MitarbeiterInnen im Unteren Backertsweg ein Teil der offenen Beratung gewährleistet, sowie Beratungen im Rahmen des Programms „Jugend in Arbeit“ durchgeführt.

Zum Zeitpunkt der statistischen Erhebung, also zum Ende des Jahres 2005, befanden sich noch 238 (52%) von 455 jungen Menschen in der Schule. Innerhalb eines Kalenderjahres werden von der Beratungsstelle naturgemäß zumindest zwei Schuljahrgänge der Entlassjahrgänge betreut. Dies zugrunde gelegt ergibt dies einen Anteil der Schüler von 78% oder 355 jungen Menschen.

Der größte Anteil der Nutzer der Beratungsstelle, nämlich 337 (74%), waren dem zu Folge zwischen 15 und 17 Jahre alt. 25 Schüler waren erst 14 Jahre alt. Das Durchschnittsalter in der Beratungsstelle betrug 16,6 also nahe zu 17 Jahre.

Von den 217 zum Ende des Schuljahres 2004/2005 betreuten und nicht mehr in der allgemein bildenden Schule befindlichen Jugendlichen gingen 27 in eine betriebliche oder außerschulische Berufsausbildung

 

54 junge Menschen in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit

 

71 junge Menschen gingen wieder oder weiter zur Schule

von denen

38 Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses bei der VHS besuchten

18 in die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr einmündeten und

15 sonstige weiterführende Schulen besuchten

 

18 gingen in eine Beschäftigung

17 gingen in eine Jugendwerkstatt bzw. eine vergleichbare Maßnahme

8 wurden ohne Alternative arbeitslos

bei 22 ist der Verbleib unbekannt

 

von den in Beschäftigung vermittelten jungen Menschen wurde die Hälfte im Rahmen des Programms ,,Jugend in Arbeit“ in Betriebe vermittelt. Die Betriebe erhielten also einen Lohnkostenzuschuss.

 

Allein zur Klientel der Beratungsstelle lässt sich sagen, dass 100 von ihnen (22%) über keinen bzw. lediglich über einen Abschluss der Sonderschule verfügten, was eine direkte Vermittlung in Ausbildung nahe zu unmöglich macht. Mahr als 50% (nämlich 231 Junge Menschen) waren Migranten d.h. auch in vielen Fällen ist Deutsch nicht ihre zuerst erlernte Muttersprache. Über massive sprachliche Verständigungsprobleme im mündlichen Sprachgebrauch – also in der der umgangssprachlichen Kommunikation wird jedoch nur in 47 Fällen (10,3%) von den Beratern berichtet.

 

Kompetenzcheck

Ab Herbst 2005 führte  die Beratungsstelle der Jugendberufshilfe mit Unterstützung der Maßnahmemitarbeiter der Jugendberufshilfe den Kompetenzcheck des Landes N)RW an den von ihr betreuten Schulen durch. Hierbei wurden insgesamt 200 Schüler der Abgangsklassen 10 einem zweieinhalbtägigen Kompetenzcheckverfahren unterzogen.

Im Rahmen spezieller Übungen, sowie eines Berufswahlinteressentests, wurde den Schülerinnen und Schülern ein Feedback über ihre Fähigkeiten, Interessen und Begabungen gegeben. Die Teilnehmer sollten so eine bessere Berufswahlentscheidung treffen können, sowie Hinweise auf Verbesserungswürdige Bereiche ihrer Leistungen erhalten. Mögliche Diskrepanzen zwischen der Selbst- und Fremdeinschätzung waren oft Gegenstand der Beratungsgespräche.

 

Jugend in Arbeit plus

Das Programm Jugend in Arbeit bzw. Jugend in Arbeit plus wurde bis zum ende des Jahres 2005 sowohl seitens der Beratung als auch in Hinblick auf die Mittelbewirtschaftung und Abrechnung von Jugendberufshilfe des Jugendamtes abgewickelt. Ursprünglich 1998 als unbürokratisches Landesprogramm zur Einrichtung von staatlich subventionierten betrieblichen Einfacharbeitsplätzen konzipiert , entwickelte sich dieses Programm nicht zuletzt aufgrund der finanziellen Beteiligung der EU zu einem mit erheblichen administrativen und bürokratischen Aufwand verbundenes Förderprogramm. Diese Tendenz zur administrativ aufwendigen Programmabwicklung insbesondere in Hinblick auf Belegführung und Dokumentation macht sich in allen Drittmittelgeförderten Programmen und insbesondere bei EU – Kofinanzierten. Jedoch muss auch gesagt werden, dass im Rahmen der letzten Förderphase „Jugend in Arbeit plus“ insgesamt  75 junge Menschen in ein wenn auch subventioniertes Arbeitsverhältnis vermittelt werden konnten.

 

Kompetenzagentur

Auch im Jahr 2005 wurde die Arbeit der Kompetenzagentur fortgeführt. In dem als Gemeinschaftsprojekt mit dem Sozialwerk Aachener Christen e.V. laufenden Bundesmodellprojekt ging es im Jahr 2005 darum den Veränderungen die die Einführung des SGBII mit sich brachte, als ein Jugendhilfeprojekt Rechnung zu tragen. Inhaltlich bedeutet das, dass im gesamten Bundesmodellprojekt verlässliche Aussagen getroffen werden konnten, bzw. der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit eines eigenen Beratungs- und Betreuungsansatzes der Jugendhilfe für die besonders benachteiligten. Konkret heisst das, dass in Veränderung zum ursprünglichen Ansatz die individuelle Betreuungsarbeit der Jugendlichen mehr in der Vordergrund der Arbeit rückte. Um mit dem Projekt auch in die letzte Förderphase eintreten zu können, wurden seitens des Kinder- und Jugendausschusses der Beschluss gefasst, die Kompetenzagentur in 2006 fortzuführen und ab 2007 ihre inhaltlichen Ansätze in den Beratungseinrichtungen des Jugendamtes und des Sozialwerkes fortzuführen.

 

Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung

Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) die von der Jugendberufshilfe im Auftrag der Agentur für Arbeit Aachen durchgeführt wurde, konnte zwischenzeitlich im Sommer 2006 nahezu beendet werden. Über diese Ausbildungsmaßnahme wurde bereits im JBH- Bericht 2005  inhaltlich berichtet, so dass heute sich darauf beschränkt werden kann, die Abschlussergebnisse mitzuteilen. Von den insgesamt 13 Teilnehmern mussten im Verlauf des ersten Ausbildungsjahres 3 Auszubildende insbesondere wegen hohen Fehlzeiten vorzeitig ausscheiden. Auf der anderen Seite wurden nach einem Jahr Ausbildung, 4 Auszubildende in der Koorperationsbetrieben übernommen, so dass sie dort im Rahmen einer ungeförderten betrieblichen Ausbildung diese dort vollenden konnten. Die verbleibenden 6 Auszubildenden haben im Sommer 2006 an den Abschlussprüfungen für Verkäufer, Fachkraft für Lagerwirtschaft bzw. Gastronomiefachkraft jeweils teilgenommen wovon lediglich eine Teilnehmerin einen Prüfungsteil nicht erfolgreich bestanden hat. Sie wird die Prüfung im November 2006  wiederholen. Alle übrigen Teilnehmer haben nach erfolgreicher Abschlussprüfung eine Anschlussbeschäftigung gefunden.

 

Tischlerausbildungsmaßnahme

Zur Tischlerausbildungsmaßnahme welche durch Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses zustande kam, wurden bereits vor einem Jahr Ausführungen gemacht. Wie schon damals berichtet bereiten die Theorieanforderungen den Auszubildenden einige Schwierigkeiten. Nachdem ein Auszubildender von seinem Praktikumsbetrieb übernommen wurde, waren in 2005 noch 7 ,,Lehrlinge“ in der Tischlerausbildungswerkstatt tätig. An dem Objekt Hochgrundhaus  finden die Tischlerauszubildenden vielfältige Einsatzmöglichkeiten ihrer erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse. Nach derzeitigem Stand werden die Auszubildenden im Frühjahr 2007 ihre Gesellenprüfung ablegen.

 

Arbeiten und Lernen

 

Wie schon erwähnt, wird das Projekt ,,Nachholen des Schulabschlusses in Verbindung mit Arbeit (HASA-Kombi)“ seit mehr als zwei Jahrzehnten in enger Koorperation mit der Volkshochschule durchgeführt. Im Rahmen dieser Maßnahme haben in 2005 25 Teilnehmer den Schulabschluss erworben, wovon 15 einen Ausbildungsplatz fanden. Seit Beginn dieses Projektes haben nahezu 700 junge Menschen in dieser Form, was auch immer bedeutet, mit der Doppelbelastung Schule und Arbeit, ihren Schulabschluss nachträglich erworben. Sie haben auch zum Teil praktische Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf ihre spätere Ausbildung erwerben können. Seit September 2005 ist diese Maßnahme Bestandteil einer Gesamtmaßnahme Arbeiten und Lernen mit einer Gesamtkapazität von 68 Plätzen. Grundsätzlich erhielten alle Maßnahmeteilnehmer Unterricht. Abhängig von dem schulischen Ziel, waren dies wöchentlich 21 Stunden, wenn sie den Schulabschluss erreichen wollten. Für die übrigen Teilnehmer waren es jeweils sechs bis sieben Stunden wöchentlich. In der Regel absolvierten diese Teilnehmer mehrere mehrwöchige Betriebspraktika aus denen sich oft Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse ergaben. Von Anfang an wurden die Teilnehmer möglichst in einem sie interessierendem Gewerk eingesetzt. Es handelt sich hierbei um die klassischen Gewerke, Holz, Metall, Garten- und Landschaftsbau, Bau, Hauswirtschaft, Textil, Installation und Farbe/Raumgestaltung. Die Teilnehmer werden von den Fachanleitern praktisch unterwiesen und können so genannte fachliche Qualifizierungsbausteine absolvieren. Neben der praktischen und schulischen Unterweisung haben die Teilnehmer grundsätzlich bei entsprechender Eignung die Möglichkeit an Teilqualifizierung- und Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. In allen Maßnahmen werden die Teilnehmer neben der schulischen Begleitung sozialpädagogisch unterstütz. Dieses Angebot sozialpädagogischer Hilfen stellt auch das Kernangebot gem. §13 SGBVIII dar. Die Sozialpädagogin arbeitet in der Regel in der Form der sozialen Einzelhilfe oder auch der sozialen Gruppenarbeit.

Im Laufe der letzten zehn Jahre hat sich die Zahl der von einer Sozialarbeiterin zu betreuenden Personen um mindestens ein Drittel erhöht, bis  nahezu verdoppelt. In genau dem gleichen Ausmaß  haben sich die Dokumentationspflichten gegenüber den Fördergebern, wie in anderen helfenden Berufen auch, erheblich vermehrt. Dies hat zur Folge, dass die zur Verfügung stehende Beratungszeit für den Einzelnen sich erheblich reduziert.

Betrachtet man die statistisch am häufigsten von den Beratern festgestellten Problemfelder so ergibt sich folgendes Bild: (Gesamtzahl: 1325 Ratsuchende)

 

Tabelle :

 

Verwahrlosung/Delinquenz/

Devianz/Straffälligkeit

741

Wohnprobleme

55

Verschuldung

471

Suchtproblematik

312

Gesundheitliche Beeinträchtigung

197

Probleme mit dem sozialen Umfeld

589

Psychische Probleme

184

Sprachprobleme

361

 

 

Hieran lässt sich erkennen, dass ein erheblicher Teil der Arbeitslosen sich in multiplen Problemlagen befindet. Andererseits ist der allgemeine Arbeitsmarkt weder Willens noch in der Lage, für diesen Personenkreis Existenz sichernde Beschäftigung zu bieten. Deshalb erscheint es dringend angezeigt, neben der Qualifizierung, Unterstützung und Vermittlung der Jugendlichen was bei einem Teil sicherlich erfolgreich ist, einen auf Dauer angelegten öffentlich geförderten und anerkannten Beschäftigungsmarkt zu installieren. Es lässt sich heute schon erkennen, dass trotz der zunächst rückläufigen Schülerzahlen, die  ,,Bugwelle“ der so genannten unversorgten Altbewerber auf Jahre hinaus noch ,,versorgt“ werden muss, wovon sicherlich, nicht alle vollständig integriert werden können.

Die Veränderungen, die sich durch die konsequente Anwendung des SGBII ergeben, führen richtiger Weise zwar einerseits zu einer faktischen Arbeitsverpflichtung der Jugendlichen, andererseits sind Geldsanktionen allein nicht das ausreichende Mittel, um in vielen Jahren entstandene Sozialisationsdefizite innerhalb kurzer Zeit mit Hilfe der Sozialarbeit zu richten. Hier bedarf es langfristiger, verlässlicher und auf Dauer angelegter Hilfen. In einer Reihe von Fällen dienen die Angebote der Jugendberufshilfe zunächst einmal dazu, jungen Menschen wieder Tagesstruktur und ,,normale“ Alltagstrukturen zu vermitteln.

 Die Verwaltung wird in der Sitzung zu Fragen gerne ergänzend Stellung nehmen.

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Auswirkungen

 

 

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