Kenntnisnahme - A 51/0130/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendarbeitslosigkeit - Jahresbericht der Jugendberufshilfe der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/35
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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26.10.2006
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Erledigt
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Schulausschuss
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26.10.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Rückblick
Seit 1986 wurde in dem zuständigen Ausschuss für Kinder- und
Jugendliche mindestens einmal pro Jahr über die Problematik berichtet, bzw. ein
Sachstandbericht über die Arbeit der Jugendberufshilfe abgegeben. Schon damals
wurden auch seitens der Arbeitsverwaltung Programme zur Überbrückung von
Arbeitslosigkeit und Ausbildungsstellennot aufgelegt und von der städtischen
Jugendberufshilfe im Verbund mit einer Reihe von freien Trägern der Jugendhilfe
umgesetzt (so. z.B. das Projekt
„Arbeiten und Lernen – Hasa-Kombi “ eine Kooperation von Volkshochschule und
Jugendamt).
Lage :
Durchschnittlich waren im Jahr 2005 mehr als 1450 junge Menschen arbeitssuchend gemeldet.
Wie in der vorhergehenden Jahren auch, befanden und befinden sich eine
erhebliche Zahl junger arbeitsloser Menschen in Überbrückungsmaßnahmen
unterschiedlichster Art. Hier sind vor allem die berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit , die Kurse zum nachträglichen Erwerb
des Hauptschulabschlusses , die Arbeiten und Lernen Maßnahmen, sowie die
Projekte Jobplan und Job direkt im Auftrag der ARGE zu nennen. Markant für das
Fehlen von Ausbildungsplätzen ist auch die hohe Zahl junger Menschen, die sich
in schulischer Ausbildung in den
Berufskollegs befinden. Wenngleich sich an der Größenordnung der
,,Unterversorgten“ d.h. ohne einen Ausbildungsplatz zu ,,besitzen“ von etwa
3000 nichts seit dem Vorjahr verändert hat, so hat im Zuge der Einführung des
SGBII die Zahl der arbeitslos gemeldeten im Vergleich zum Vorjahr im
Durchschnitt um 150 Personen zugenommen.
Aufgabe der Jugendberufshilfe des Jugendamtes ist es heute
verstärkt sich um den Personenkreis der ,,Benachteiligten“ gem. §13 KJHG zu kümmern.
Trotzdem sollte man die gesamte nicht nur zahlenmäßige Größenordnung der
Problematik auch als Kinder- und Jugendausschuss im Auge behalten.
,,Zu den jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer
Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in
erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, gehören derzeit insbesondere
Haupt- und Sonderschüler /innen mit schlechtem oder ohne Abschluss, Schul- und
Ausbildungsabbrecher/innen, Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit , Jugendliche
mit Sozialisationsdefiziten , mit abweichenden Karrieren oder Suchtproblemen,
,,lernbehinderte“ Jugendliche, junge Menschen mit Migrationshintergrund , junge
Menschen in sozialen Brennpunkten , sowie von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffene Mädchen und junge Frauen .“
(Struck , J. in SGB VIII Kinder- und Jugendhilfekommentar
Hrsg. Wiesner, R. München 2006)
Um die Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages der
Jugendhilfe für das Jahr 2005 zu konkretisieren wird im Folgenden die Arbeit
der JBH des vergangenen Jahres beschrieben.
Arbeit der Beratungsstelle
Hilfe im Übergang Schule/Beruf Jugendberufshilfe an
Schulen
Im Jahr 2005 wurde die Arbeit der Beratungsstelle über weite
Strecken von nur zwei Mitarbeiterinnen geleistet, da ein Mitarbeiter
dauererkrankt war und ist. Insgesamt wurden von diesen
BeratungsstellenmitarbeiterInnen insgesamt 455 Jugendliche beraten und zu einem
Großteil längerfristig betreut. Die Mitarbeiterinnen waren an zwei
Sonderschulen, zwei Hauptschulen und einem Berufskolleg kontinuierlich
präsent, sowie an einer Gesamtschule und einem weiteren Berufskolleg sporadisch
oder auf Anforderung tätig. Darüber hinaus wurde durch sie in Verbindung mit
den MitarbeiterInnen im Unteren Backertsweg ein Teil der offenen Beratung
gewährleistet, sowie Beratungen im Rahmen des Programms „Jugend in Arbeit“
durchgeführt.
Zum Zeitpunkt der statistischen Erhebung, also zum Ende des
Jahres 2005, befanden sich noch 238 (52%) von 455 jungen Menschen in der
Schule. Innerhalb eines Kalenderjahres werden von der Beratungsstelle
naturgemäß zumindest zwei Schuljahrgänge der Entlassjahrgänge betreut. Dies
zugrunde gelegt ergibt dies einen Anteil der Schüler von 78% oder 355 jungen
Menschen.
Der größte Anteil der Nutzer der Beratungsstelle, nämlich
337 (74%), waren dem zu Folge zwischen 15 und 17 Jahre alt. 25 Schüler waren
erst 14 Jahre alt. Das Durchschnittsalter in der Beratungsstelle betrug 16,6
also nahe zu 17 Jahre.
Von den 217 zum Ende des Schuljahres 2004/2005 betreuten und
nicht mehr in der allgemein bildenden Schule befindlichen Jugendlichen gingen
27 in eine betriebliche oder außerschulische Berufsausbildung
54 junge Menschen in eine berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit
71 junge Menschen gingen wieder oder weiter zur Schule
von denen
38 Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses
bei der VHS besuchten
18 in die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr einmündeten und
15 sonstige weiterführende Schulen besuchten
18 gingen in eine Beschäftigung
17 gingen in eine Jugendwerkstatt bzw. eine vergleichbare
Maßnahme
8 wurden ohne Alternative arbeitslos
bei 22 ist der Verbleib unbekannt
von den in Beschäftigung vermittelten jungen Menschen wurde
die Hälfte im Rahmen des Programms ,,Jugend in Arbeit“ in Betriebe vermittelt.
Die Betriebe erhielten also einen Lohnkostenzuschuss.
Allein zur Klientel der Beratungsstelle lässt sich sagen,
dass 100 von ihnen (22%) über keinen bzw. lediglich über einen Abschluss der
Sonderschule verfügten, was eine direkte Vermittlung in Ausbildung nahe zu
unmöglich macht. Mahr als 50% (nämlich 231 Junge Menschen) waren Migranten d.h.
auch in vielen Fällen ist Deutsch nicht ihre zuerst erlernte Muttersprache.
Über massive sprachliche Verständigungsprobleme im mündlichen Sprachgebrauch –
also in der der umgangssprachlichen Kommunikation wird jedoch nur in 47 Fällen
(10,3%) von den Beratern berichtet.
Kompetenzcheck
Ab Herbst 2005 führte
die Beratungsstelle der Jugendberufshilfe mit Unterstützung der
Maßnahmemitarbeiter der Jugendberufshilfe den Kompetenzcheck des Landes N)RW an
den von ihr betreuten Schulen durch. Hierbei wurden insgesamt 200 Schüler der
Abgangsklassen 10 einem zweieinhalbtägigen Kompetenzcheckverfahren unterzogen.
Im Rahmen spezieller Übungen, sowie eines Berufswahlinteressentests,
wurde den Schülerinnen und Schülern ein Feedback über ihre Fähigkeiten,
Interessen und Begabungen gegeben. Die Teilnehmer sollten so eine bessere
Berufswahlentscheidung treffen können, sowie Hinweise auf Verbesserungswürdige
Bereiche ihrer Leistungen erhalten. Mögliche Diskrepanzen zwischen der Selbst-
und Fremdeinschätzung waren oft Gegenstand der Beratungsgespräche.
Jugend in Arbeit plus
Das Programm Jugend in Arbeit bzw. Jugend in Arbeit plus
wurde bis zum ende des Jahres 2005 sowohl seitens der Beratung als auch in
Hinblick auf die Mittelbewirtschaftung und Abrechnung von Jugendberufshilfe des
Jugendamtes abgewickelt. Ursprünglich 1998 als unbürokratisches Landesprogramm
zur Einrichtung von staatlich subventionierten betrieblichen
Einfacharbeitsplätzen konzipiert , entwickelte sich dieses Programm nicht
zuletzt aufgrund der finanziellen Beteiligung der EU zu einem mit erheblichen
administrativen und bürokratischen Aufwand verbundenes Förderprogramm. Diese
Tendenz zur administrativ aufwendigen Programmabwicklung insbesondere in
Hinblick auf Belegführung und Dokumentation macht sich in allen
Drittmittelgeförderten Programmen und insbesondere bei EU – Kofinanzierten.
Jedoch muss auch gesagt werden, dass im Rahmen der letzten Förderphase „Jugend
in Arbeit plus“ insgesamt 75 junge
Menschen in ein wenn auch subventioniertes Arbeitsverhältnis vermittelt werden
konnten.
Kompetenzagentur
Auch im Jahr 2005 wurde die Arbeit der Kompetenzagentur
fortgeführt. In dem als Gemeinschaftsprojekt mit dem Sozialwerk Aachener
Christen e.V. laufenden Bundesmodellprojekt ging es im Jahr 2005 darum den
Veränderungen die die Einführung des SGBII mit sich brachte, als ein
Jugendhilfeprojekt Rechnung zu tragen. Inhaltlich bedeutet das, dass im
gesamten Bundesmodellprojekt verlässliche Aussagen getroffen werden konnten,
bzw. der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit eines eigenen Beratungs- und
Betreuungsansatzes der Jugendhilfe für die besonders benachteiligten. Konkret
heisst das, dass in Veränderung zum ursprünglichen Ansatz die individuelle
Betreuungsarbeit der Jugendlichen mehr in der Vordergrund der Arbeit rückte. Um
mit dem Projekt auch in die letzte Förderphase eintreten zu können, wurden
seitens des Kinder- und Jugendausschusses der Beschluss gefasst, die Kompetenzagentur
in 2006 fortzuführen und ab 2007 ihre inhaltlichen Ansätze in den
Beratungseinrichtungen des Jugendamtes und des Sozialwerkes fortzuführen.
Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung
Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
(BaE) die von der Jugendberufshilfe im Auftrag der Agentur für Arbeit Aachen
durchgeführt wurde, konnte zwischenzeitlich im Sommer 2006 nahezu beendet
werden. Über diese Ausbildungsmaßnahme wurde bereits im JBH- Bericht 2005 inhaltlich berichtet, so dass heute
sich darauf beschränkt werden kann, die Abschlussergebnisse mitzuteilen. Von
den insgesamt 13 Teilnehmern mussten im Verlauf des ersten Ausbildungsjahres 3
Auszubildende insbesondere wegen hohen Fehlzeiten vorzeitig ausscheiden. Auf
der anderen Seite wurden nach einem Jahr Ausbildung, 4 Auszubildende in der
Koorperationsbetrieben übernommen, so dass sie dort im Rahmen einer
ungeförderten betrieblichen Ausbildung diese dort vollenden konnten. Die
verbleibenden 6 Auszubildenden haben im Sommer 2006 an den Abschlussprüfungen
für Verkäufer, Fachkraft für Lagerwirtschaft bzw. Gastronomiefachkraft jeweils
teilgenommen wovon lediglich eine Teilnehmerin einen Prüfungsteil nicht
erfolgreich bestanden hat. Sie wird die Prüfung im November 2006 wiederholen. Alle übrigen Teilnehmer
haben nach erfolgreicher Abschlussprüfung eine Anschlussbeschäftigung gefunden.
Tischlerausbildungsmaßnahme
Zur Tischlerausbildungsmaßnahme welche durch Beschluss des
Kinder- und Jugendausschusses zustande kam, wurden bereits vor einem Jahr
Ausführungen gemacht. Wie schon damals berichtet bereiten die
Theorieanforderungen den Auszubildenden einige Schwierigkeiten. Nachdem ein
Auszubildender von seinem Praktikumsbetrieb übernommen wurde, waren in 2005
noch 7 ,,Lehrlinge“ in der Tischlerausbildungswerkstatt tätig. An dem Objekt
Hochgrundhaus finden die
Tischlerauszubildenden vielfältige Einsatzmöglichkeiten ihrer erworbenen
Fertigkeiten und Kenntnisse. Nach derzeitigem Stand werden die Auszubildenden
im Frühjahr 2007 ihre Gesellenprüfung ablegen.
Arbeiten und Lernen
Wie schon erwähnt, wird das Projekt ,,Nachholen des Schulabschlusses in Verbindung mit Arbeit (HASA-Kombi)“ seit mehr als zwei Jahrzehnten in enger Koorperation mit der Volkshochschule durchgeführt. Im Rahmen dieser Maßnahme haben in 2005 25 Teilnehmer den Schulabschluss erworben, wovon 15 einen Ausbildungsplatz fanden. Seit Beginn dieses Projektes haben nahezu 700 junge Menschen in dieser Form, was auch immer bedeutet, mit der Doppelbelastung Schule und Arbeit, ihren Schulabschluss nachträglich erworben. Sie haben auch zum Teil praktische Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf ihre spätere Ausbildung erwerben können. Seit September 2005 ist diese Maßnahme Bestandteil einer Gesamtmaßnahme Arbeiten und Lernen mit einer Gesamtkapazität von 68 Plätzen. Grundsätzlich erhielten alle Maßnahmeteilnehmer Unterricht. Abhängig von dem schulischen Ziel, waren dies wöchentlich 21 Stunden, wenn sie den Schulabschluss erreichen wollten. Für die übrigen Teilnehmer waren es jeweils sechs bis sieben Stunden wöchentlich. In der Regel absolvierten diese Teilnehmer mehrere mehrwöchige Betriebspraktika aus denen sich oft Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse ergaben. Von Anfang an wurden die Teilnehmer möglichst in einem sie interessierendem Gewerk eingesetzt. Es handelt sich hierbei um die klassischen Gewerke, Holz, Metall, Garten- und Landschaftsbau, Bau, Hauswirtschaft, Textil, Installation und Farbe/Raumgestaltung. Die Teilnehmer werden von den Fachanleitern praktisch unterwiesen und können so genannte fachliche Qualifizierungsbausteine absolvieren. Neben der praktischen und schulischen Unterweisung haben die Teilnehmer grundsätzlich bei entsprechender Eignung die Möglichkeit an Teilqualifizierung- und Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. In allen Maßnahmen werden die Teilnehmer neben der schulischen Begleitung sozialpädagogisch unterstütz. Dieses Angebot sozialpädagogischer Hilfen stellt auch das Kernangebot gem. §13 SGBVIII dar. Die Sozialpädagogin arbeitet in der Regel in der Form der sozialen Einzelhilfe oder auch der sozialen Gruppenarbeit.
Im Laufe der letzten zehn Jahre hat sich die Zahl der von einer Sozialarbeiterin zu betreuenden Personen um mindestens ein Drittel erhöht, bis nahezu verdoppelt. In genau dem gleichen Ausmaß haben sich die Dokumentationspflichten gegenüber den Fördergebern, wie in anderen helfenden Berufen auch, erheblich vermehrt. Dies hat zur Folge, dass die zur Verfügung stehende Beratungszeit für den Einzelnen sich erheblich reduziert.
Betrachtet man die statistisch am häufigsten von den
Beratern festgestellten Problemfelder so ergibt sich folgendes Bild:
(Gesamtzahl: 1325 Ratsuchende)
Tabelle :
Verwahrlosung/Delinquenz/ Devianz/Straffälligkeit |
741 |
Wohnprobleme |
55 |
Verschuldung |
471 |
Suchtproblematik |
312 |
Gesundheitliche Beeinträchtigung |
197 |
Probleme mit dem sozialen Umfeld |
589 |
Psychische Probleme |
184 |
Sprachprobleme |
361 |
Hieran lässt sich erkennen, dass ein erheblicher Teil der
Arbeitslosen sich in multiplen Problemlagen befindet. Andererseits ist der
allgemeine Arbeitsmarkt weder Willens noch in der Lage, für diesen
Personenkreis Existenz sichernde Beschäftigung zu bieten. Deshalb erscheint es
dringend angezeigt, neben der Qualifizierung, Unterstützung und Vermittlung der
Jugendlichen was bei einem Teil sicherlich erfolgreich ist, einen auf Dauer
angelegten öffentlich geförderten und anerkannten Beschäftigungsmarkt zu
installieren. Es lässt sich heute schon erkennen, dass trotz der zunächst
rückläufigen Schülerzahlen, die
,,Bugwelle“ der so genannten unversorgten Altbewerber auf Jahre hinaus
noch ,,versorgt“ werden muss, wovon sicherlich, nicht alle vollständig
integriert werden können.
Die Veränderungen, die sich durch die konsequente Anwendung
des SGBII ergeben, führen richtiger Weise zwar einerseits zu einer faktischen
Arbeitsverpflichtung der Jugendlichen, andererseits sind Geldsanktionen allein
nicht das ausreichende Mittel, um in vielen Jahren entstandene
Sozialisationsdefizite innerhalb kurzer Zeit mit Hilfe der Sozialarbeit zu
richten. Hier bedarf es langfristiger, verlässlicher und auf Dauer angelegter
Hilfen. In einer Reihe von Fällen dienen die Angebote der Jugendberufshilfe
zunächst einmal dazu, jungen Menschen wieder Tagesstruktur und ,,normale“
Alltagstrukturen zu vermitteln.
Die Verwaltung
wird in der Sitzung zu Fragen gerne ergänzend Stellung nehmen.