Kenntnisnahme - A 51/0131/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Ausschüsse sprechen sich grundsätzlich für weitere Qualifizierungsmaßnahmen an konkreten Projekten aus. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Projekte – insbesondere die Scheune – auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen und den Ausschüssen wieder zu berichten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Zuge der Mittel- und Baubeschlüsse hat sich der Jugendhilfeausschuss in der Vergangenheit mehrmals mit dem Herrichtungsobjekt Hochgrundhaus befasst. Mit der Erteilung der Bewilligungsbescheides der Zuschussmittel am 10.09.2003 konnte mit der eigentlichen Herrichtungsmaßnahme im städtebaulichen Sinne begonnen werden. Im Vorfeld hierzu waren Denkmal sichernde Maßnahme durchgeführt worden. Bis heute wurden folgende Bauabschnitte fertig gestellt:

Wiederaufbau und Restaurierung des Backhauses

Wiederaufbau der Remise incl. Dachstuhl und Dachkonstruktion

-          Herrichtung des Haupthauses, Maurerarbeiten, Bau – und Einbau neuer Fenster, Restaurierungsarbeiten an der Außenfassade, Einbau neuer bzw. Herrichtung alter Böden, Restaurierung alter Türen, Abhängen und Verspachten der Decken, Tapezieren und Streichen, Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen

-          Abriss und Wiederaufbau von Anbauten

-          Restaurierung, d.h. Mauerverfugungs- und Betonarbeiten zur Herrichtung der Mistplatzummauerung

-          Pflasterarbeiten im oberen Bereich

-          Entwässerungsarbeiten durch Drainagearbeiten im oberen Bereich

-          Herrichtung der Stallungen d.h. Erdarbeiten , Entrostungsarbeiten aller Säulen, Grundierung, Entrostung der metallenen Stahlfenster

-          Herrichtung und Ergänzung der Zaunanlage

 

Außer den Arbeiten, die unter Anleitung der Facharbeiter derzeit noch von den Jugendlichen ausgeführt werden, werden bestimmte Gewerke in nicht unerheblichem umfang an Firmen vergeben. Es handelt sich zum einen um Arbeiten, die sich aufgrund ihres Umfanges nicht durch einzelne Kolonnen der Jugendberufshilfe zu erledigen sind, bzw. deren Ausführung unter in Anspruchnahme der Jugendlichen eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nehmen würde. Insbesondere geschieht dies in Hinblick darauf, dass die Maßnahme finanztechnisch zum 31.12.2006 abgerechnet sein muss. Derzeit sind dies insbesondere Estrich-, Putz- und Fliesenarbeiten. Ebenso  wurden Arbeiten ausgeschrieben, die entweder Gefahren in sich bargen oder bei denen Gewährleistungsfragen im Vordergrund standen, z.B. Dacharbeiten.

In der Sitzung wird der Baufortschritt im Rahmen einer DVD- Präsentation den Ausschussmitgliedern vorgestellt.

Nach der Fertigstellung der rechts der Straße liegenden Hofanlage, ist die Nutzung des Gebäudes Hochgrundhaus vor allem für die Durchführung von Kompetenzchecks bei Schülern bzw. für Arbeitserprobungen im niedrigschwelligem Beriech beabsichtigt. Das Nutzungskonzept sieht vor, in den Stallungen Handwerksräume, einzurichten, welche sich auch für die Durchführung handwerklicher Übungen im Rahmen von Kompetenzfeststellungen gut eignen. Ebenso ist die Einrichtung einer Küche, eines Floristikbereichs und die Verlagerung des Computerraumes aus dem Unteren Backertsweges vorgesehen, was sich ebenfalls zu Durchführung von Online- Testverfahren anbieten würde.

Im Zusammenhang mit einem spontanen Besuch der Projektbaustelle durch den Generationenminister des Landes Nordrhein- Westfalen, Herrn Armin Laschet am 01.09.2006, hatten einzelne Vertreter der Politik im  Kinder- und Jugendausschuss die Möglichkeit, sich einen Eindruck über den Fortgang der Herrichtungsarbeiten vor Ort zu verschaffen. An diesem Tag hatten  auch die neuen Teilnehmer der Jugendberufshilfe ihren ersten Arbeitstag. Der Minister zeigte sich von dem, was arbeitslose Jugendliche hier unter fachlicher Anleitung bisher geleistet haben, beeindruckt. Er empfahl dem Jugendamt, auch weiterhin solche Qualifizierungsmaßnahmen an konkreten Sanierungsobjekten durchzuführen und so auch zukünftig jungen Menschen die Möglichkeit zur sinnvollen Beschäftigung und Qualifizierung zu geben. Hierzu bietet sich an, mit der auf der anderen Straßenseite befindlichen Scheune eine entsprechende weitere Maßnahme umzusetzen. Dazu müssten die Ausschüsse einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fassen und die notwendigen Haushaltsmittel landesseitig und kommunal zur Verfügung gestellt werden.

Die Verwaltung des Jugendamtes hat gegenüber dem Immobilienmanagement mitgeteilt, dass seitens der Jugendverwaltung kein eigenes Nutzungsinteresse an der Scheune besteht, dass man jedoch soweit Mittel Dritter und eigene Mittel zur Verfügung gestellt werden, grundsätzlich bereit sei, sich an Herrichtungsarbeiten der ehemaligen Scheune im Rahmen der Qualifizierungs-  und Beschäftigungsprojekte der Jugendberufshilfe zu beteiligen.

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Auswirkungen

 

 

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