Entscheidungsvorlage - A 51/0128/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekte im Rahmen der Gewaltprävention in Kooperation von Jugendhilfe und Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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26.10.2006
| |||
●
Erledigt
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Schulausschuss
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|
|
|
26.10.2006
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss
nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie beschließen die Förderung der genannten Projekte
wie vorgeschlagen. Für den Fall, dass Haushaltsmittel dieser Förderposition
nicht verausgabt werden und weitere förderungsfähige Anträge eingehen, wird die
Verwaltung beauftragt, die Förderung dieser Projekte vorzunehmen, ohne die
Ausschüsse im Vorfeld zu beteiligen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Haushaltsplan 2006 sind im Unterabschnitt
“Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz” bei der
Haushaltsstelle 1.45200.76080/6 “Übergreifende Maßnahmen
zur Gewaltprävention pp.” 20.700,00 Euro für die Förderung
von entsprechenden Projekten ausgewiesen, die im Zuge der Zusammenarbeit von
Jugendhilfe und Schule geplant und durchgeführt
werden.
Damit die vorgelegten
Anträge auf Förderung möglichst gerecht beurteilt
werden, haben die beiden Ausschüsse
2001 bzw. 2002 unter anderem folgende Kriterien beschlossen:
1.) Schwerpunkt
der Förderung sollen Kooperationsprojekte zwischen anerkannten Trägern der
Jugendhilfe und Schulen bilden.
2.) Kooperationsprojekte
werden auch gefördert, wenn sie ohne ausdrücklichen
Gewaltbezug sind.
3.) Die
Kooperationsprojekte sollen nicht anstelle von Schulunterricht durchgeführt werden (Es müssen zusätzliche Angebote sein)
4.) Die
Antragsteller haben alle anderen Fördermöglichkeiten vorrangig auszuschöpfen.
Von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
wird erwartet, dass für förderungsfähige Maßnahmen (z.B. nach LJP) auch Anträge
beim Landesjugendamt gestellt werden.
5.) Antragsteller
haben in der Regel eine Eigenleistung von 10% der berücksichtigungsfähigen
Kosten zu erbringen.
Den Antragstellern, die weder eine Eigenleistung noch
den Nachweis über die Beantragung einer anderen öffentlichen Förderung (GÖS
oder Landesjugendplan) erbracht haben, wird der gewünschte Förderbetrag um 10 %
gekürzt.
6.) Die
Antragsteller haben darzulegen, wo für die beantragte Maßnahme weitere Zuschüsse beantragt werden.
7.) Abweichend
von der im Bereich der Jugendhilfe üblichen Förderpraxis werden die Projekte
jahresüberschreitend den Schuljahren entsprechend konzipiert und bewilligt.
8.) Wenn Projekte oder in sich
geschlossene Projektteile auch nach anderen Förderrichtlinien (Stadtjugendplan) förderungsfähig sind, dann soll die
andere Förderung vorrangig in
Anspruch genommen werden und nur die verbleibenden Projektteile aus dieser
Haushaltsstelle gefördert werden.
9.) Projekte
werden nur bis zu drei Mal als Folgemaßnahmen gefördert.
Bis zur Erstellung der
Vorlage wurden 13 Anträge eingereicht.
Die Prüfung hat ergeben, dass
davon 11 Anträge förderungsfähig sind.
Der Antrag der PSG
(Pfadfinderinnenschaft St. Georg), Diözese Aachen, zielt darauf ab, in Kooperation mit
dem Gymnasium St. Leonhard ein gewaltpräventives Selbstbehauptungstraining durchzuführen.
Auf Nachfrage hat der Träger mitgeteilt, dass das
Landesjugendamt die Förderung der Maßnahme abgelehnt hat.
Damit ist eine Durchführung nicht möglich.
Der Verein “Jugendliche
powern ohne Gewalt e.V.” hat in Kooperation mit der GHS Aretzstraße das Projekt “Kick mit 2006"
geplant.
Das außerschulische Fußballangebot richtet sich an
benachteiligte Schüler (Altersgruppe 11 - 14 Jahre) der Ganztagshauptschule
Aretzstraße. Es soll während des ganzen Schuljahres 2006/07, an einem Tag in der Woche, angeboten
werden.
Ziel des Vorhabens ist
das Erlernen und Bejahen von Regeln. Das Einbringen und Zusammenwirken in
Gruppe, verbunden mit der Erfahrung, sich aufeinander verlassen zu können und als Team gute
Ergebnisse erzielen zu können.
Für dieses persönlichkeitsstärkende Vorhaben wurden Fördermittel aus dem
Landesjugendplan beantragt.
Der Landschaftsverband
hat eine Ablehnung erteilt, da das Projekt methodisch nicht unter gewaltpräventive Maßnahmen zu fassen
ist.
Veranschlagt waren Kosten
von 2.300,00 Euro. Beim Land wurden 1.100,00 Euro beantragt und bei der Stadt
eine Zuwendung von 1.000,00 Euro erbeten.
Die Eigenleistung war mit
200,00 Euro angesetzt.
Die Verwaltung spricht
sich mit der gleichen Begründung
wie das Landesjugendamt gegen die Förderung des Antrags aus,
Die Verwaltung spricht
sich für die Bezuschussung der
nachfolgend aufgeführten Projekte aus. Diese
Anträge werden aus
Landesmitteln gefördert bzw. wurden
Landesmittel beantragt.
Ausnahme bildet das
folgende Projekt.
Der Landesjugendplan ist stets auf
ein Haushaltsjahr bezogen. Das zwingt die Antragsteller die jahresüberschreitenden Vorhaben
(schuljahresbezogen) in 2
Maßnahmen zu splitten.
Die vorliegende Vorlage
stellt auf die Förderung der Jahresmaßnahme ab.
Der Fördervorschlag basiert
aber auf den Gesamtkosten der jeweiligen Projekte
Die folgenden
eingereichten Anträge erfüllen inhaltlich die Ansprüche, die an
Kooperationsvorhaben mit Zielrichtung Gewaltprävention zu stellen sind.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-06/07-
01
Titel: Spielzeit 2006/2007
Antragsteller: IN
VIA Verband kath.
Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation mit: Schule
am Rödgerbach
Städt. Förderung: 4.286,00
Zielgruppe:
40 Schüler der Altersstufe 10 - 14 Jahre mit
sonderpädagogischem Förderbedarf.
Dauer:
Kontinuierlich während des ganzen Schuljahres 2006/07
Zielsetzung:
Die Teilnehmer sollen
spielerisch den Sinn von Regeln erfahren und verinnerlichen. Mit der zunehmenden
Spiel-Regel-Kompetenz erhalten die von
Freizeitkreisen ihrer Altersgruppe ausgegrenzten Schüler wieder Zugang zu den
außerschulischen Freizeitangeboten der verschiedenen Formen der Jugendhilfe.
Das Projekt ist ein kontinuierliches 4-stündiges
Nachmittagsangebot.
Die Kooperationspartner erhalten für das Projekt eine Förderung
aus Mitteln des Landesjugendplanes.
Kosten:
Das für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr) geplante
Vorhaben ist mit 14.600,00 Euro kalkuliert.
Finanzierungsplan für 12 Monate
Kosten 14.600,00 Euro
Aus dem Landesjugendplan werden erwartet -
10.000,00 Euro
Eigenmittel der Trägergemeinschaft - 314,00 Euro
Fehlbetrag 4.286,00 Euro
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-06/07-
02
Titel: Lötkolben 2006/2007
Antragsteller: IN
VIA Verband kath.
Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation mit: Bischöfliche
Marienschule
Städt. Förderung: 4.286,00
Zielgruppe:
12 -13 Schüler der Altersstufe 12 - 16 Jahre mit
emotionspädagogischem Förderbedarf.
Dauer:
Während des ganzen Schuljahres 2006/07, an 4 Tagen pro
Woche
Zielsetzung:
Durch die Verknüpfung von schulischen,
freizeitpädagogischen und
berufsorientierenden Elementen im Nachmittagsbereich sollen die Teilnehmer
neben dem Interesse an Schule ihr Selbstwertgefühl stärken. Damit ist ein Weg zur Integration bereitet.
Das Projekt ist ein kontinuierliches 4-stündiges
Nachmittagsangebot.
Kosten:
Das für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr) geplant
Vorhaben ist mit 14.600,00 Euro kalkuliert.
Finanzierungsplan für 12 Monate
Kosten 14.600,00 Euro
Aus dem Landesjugendplan werden erwartet -
10.000,00 Euro
Eigenmittel der Trägergemeinschaft - 314,00 Euro
Fehlbetrag 4.286,00 Euro
Die Kooperationspartner erhalten für das Projekt eine Förderung aus Mitteln des
Landesjugendplanes.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-06/07-
03
Titel: Tabasco 2006/2007
Antragsteller: IN
VIA Verband kath.
Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation mit: Bischöfliche
Marienschule
Städt. Förderung: 4.286,00
Zielgruppe:
10 -13 Schüler der Altersstufe 13 - 16 Jahre mit
emotionspädagogischem Förderbedarf.
Dauer:
Während des ganzen Schuljahres 2006/07, an 4 Tagen pro
Woche
Zielsetzung:
Gewinn von
hauswirtschaftlicher Kompetenz damit verbunden ist ein lebenspraktischer
Kompetenzerwerb, der sich sozialisationsstärkend auswirkt.
Das Projekt ist ein kontinuierliches 4-stündiges
Nachmittagsangebot.
Kosten:
Das für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr) geplante
Vorhaben ist mit 14.600,00 Euro kalkuliert.
Finanzierungsplan für 12 Monate
Kosten 14.600,00 Euro
Aus dem Landesjugendplan werden erwartet -
10.000,00 Euro
Eigenmittel der Trägergemeinschaft - 314,00 Euro
Fehlbetrag 4.286,00 Euro
Die Kooperationspartner erhalten für das Projekt eine Förderung aus Mitteln des
Landesjugendplanes
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-06/07-
04
Titel: Stark
ohne Gewalt 2006
Antragsteller: Jugendliche
powern ohne Gewalt e.V.
Kooperation mit: GHS
Aretzstraße
Städt. Förderung: 1.600,00
Zielgruppe:
8 bis 10 gewaltbereite Schülerinnen und Schüler
unterschiedlicher Altersjahrgänge.
Zahl der Maßnahmen und Dauer:
6 Veranstaltungen von jeweils 1 1/2 Tagen Dauer
Zielsetzung:
In
geschlechtsspezifischen Gruppen soll die Interaktions- und Kommunikationsfähigkeit aufgebaut und
gestärkt werden. Damit wächst die
individuelle Handlungskompetenz.
Finanzierungsplan für 12-tägige Dauer
Kosten 4.300,00 Euro
Aus Landesmitteln setzt die Schule ein - 1.600,00
Euro
Teilnehmerbeitrag
- 600,00 Euro
Eigenmittel der Schule - 500,00 Euro
Fehlbetrag
4.300,00 Euro
Die Kooperationspartner haben eine
Förderung aus Mitteln des Landes beantragt und eine Bewilligung erhalten.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-06/07-
05
Titel: Sozialtraining 2006
Antragsteller: Gemeinschaftsgrundschule
Walheim
Kooperation mit: IN
VIA Verband kath.
Mädchensozialarbeit e.V.
Städt. Förderung: 240,00
Zielgruppe:
60 Schülerinnen und Schüler der Grundschule
Dauer:
3 mal 2 Stunden pro Klasse
Zielsetzung:
Stärkung des
Selbstbehauptungswillen von Kindern die sich bei Erleben von Gewalt in der
Opferrolle fühlen.
Das Projekt ist nach dem Bausteinprinzip konzipiert
und umfasst pro Klasse 3 Bausteine
Finanzierungsplan für 12 Monate
Kosten 840,00 Euro
Aus Landesmitteln setzt die Schule ein - 150,00 Euro
Teilnehmerbeitrag
- 300,00 Euro
Eigenmittel der Schule - 150,00 Euro
Fehlbetrag 240,00 Euro
Wegen der Bagatellgrenze des Landesjugendplanes wurden keine Mittel beantragt .
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-06/07-
06
Titel: Miteinander leben lernen ohne
Gewalt 2006
Antragsteller: IN
VIA Verband kath.
Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation mit: Gemeinschaftsgrundschule
Oberforstbach
Städt. Förderung: 350,00
Zielgruppe:
50 Schülerinnen und Schüler der 2. Schuljahre der Grundschule
Dauer:
4 mal 4 Unterrichtsstunden pro Klasse.
Zielsetzung:
Stärkung des Selbstwertgefühls und des
Selbstvertrauens. Förderung der
Kommunikationsbereitschaft und -sicherheit innerhalb der Klasse. Bildung der
Bereitschaft zur Kooperation und partnerschaftlichen Konfliktlösung.
Das Projekt ist nach dem Bausteinprinzip konzipiert
und umfasst pro Klasse 3 Bausteine
Kosten:
Das für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr) geplant
Vorhaben ist mit 14.600,00 Euro kalkuliert.
Finanzierungsplan für 12 Monate
Kosten 1.300,00 Euro
Aus dem Landesjugendplan sind bewilligt
- 900,00 Euro
Eigenmittel der Trägergemeinschaft
- 50,00
Euro
Fehlbetrag 350,00 Euro
Die Kooperationspartner erhalten für das Projekt eine Förderung aus Mitteln des
Landesjugendplanes in Höhe von 900,00 Euro.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-06/07-
07
Titel: Miteinander leben lernen ohne
Gewalt 2006
Antragsteller: IN
VIA Verband kath.
Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation mit: KGS
Matarestraße
Städt. Förderung: 350,00
Zielgruppe:
50 Schülerinnen und Schüler der 2. Schuljahre der Grundschule
Dauer:
4 mal 4 Unterrichtsstunden pro Klasse
Zielsetzung:
Stärkung des Selbstwertgefühls und des
Selbstvertrauens. Förderung der
Kommunikationsbereitschaft und -sicherheit innerhalb der Klasse. Bildung der
Bereitschaft zur Kooperation und partnerschaftlichen Konfliktlösung.
Kosten:
Das für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr) geplant
Vorhaben ist mit 14.600,00 Euro kalkuliert.
Finanzierungsplan für 12 Monate
Kosten 1.300,00 Euro
Aus dem Landesjugendplan sind bewilligt
- 900,00 Euro
Eigenmittel der Trägergemeinschaft
- 50,00
Euro
Fehlbetrag 350,00 Euro
Die Kooperationspartner erhalten für das Projekt eine Förderung aus Mitteln des
Landesjugendplanes in Höhe von 900,00 Euro.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-06/07-
08
Titel: Ich-Du-Wir ohne Gewalt 2006
Antragsteller: IN
VIA Verband kath.
Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation mit: GGS
Schönforst
Städt. Förderung: 350,00
Zielgruppe:
50 Schülerinnen und Schüler der 2. Schuljahre der Grundschule
Dauer:
4 mal 4 Unterrichtsstunden pro Klasse.
Zielsetzung:
Stärkung des Selbstwertgefühls und des
Selbstvertrauens. Förderung der
Kommunikationsbereitschaft und -sicherheit innerhalb der Klasse. Bildung der
Bereitschaft zur Kooperation und partnerschaftlichen Konfliktlösung.
Kosten:
Das für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr) geplant
Vorhaben ist mit 1.300,00 Euro
kalkuliert.
Finanzierungsplan für 12 Monate
Kosten 1.300,00 Euro
Aus dem Landesjugendplan sind bewilligt
- 900,00 Euro
Eigenmittel der Trägergemeinschaft
- 50,00
Euro
Fehlbetrag 350,00 Euro
Die Kooperationspartner erhalten für das Projekt für 2006 eine Förderung aus Mitteln
des Landesjugendplanes in Höhe von 900,00 Euro.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-06/07-
09
Titel: „Pferde – Stärken“ Kinder und
Jugendliche 2006
Antragsteller: GHS
Eilendorf m. Montessorizweig
Kooperation mit: Reitergemeinschaft
Reinartzkehl e.V.
Städt. Förderung: 1.240,00
Zielgruppe:
10 – 12 Schülerinnen und Schüler der Schule
Dauer:
Während des ganzen Schuljahres 2006/07, an einem Tag
pro Woche
Zielsetzung:
Ganzheitliche nachhaltige
Förderung des Sozialverhaltens
zum Zweck der Integration in die Klassengemeinschaft durch den Aufbau von psychisch-emotionalen Bindungen. Stärkung des Selbstwertgefühls, des
Selbstvertrauens. und des Verantwortungsgefühls durch den Umgang mit Tieren.
Die Kooperationspartner können für das Projekt keine
Förderung aus Mitteln des Landesjugendplanes erhalten.
Die Schule kann nicht auf den Landesjugendplan
zugreifen.
Die Reitergemeinschaft Reinartzkehl e.V. könnte nur über die Weitergabe von
Mitteln aus dem LJP partizipieren, wenn die Landessportjugend von ihrer
Zuweisung einen Teilbetrag abgeben würde.
Kosten:
Das für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr) geplant
Vorhaben ist mit 3.040,00 Euro
kalkuliert.
Finanzierungsplan für 12 Monate
Kosten 3.040,00
Euro
Eigenmittel der Trägergemeinschaft
- 850,00 Euro
Beitrag der Teilnehmer - 950,00 Euro
Fehlbetrag 1.240,00 Euro
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-06/07-
10
Titel: „Meine Schule!!!“ 2006
Antragsteller: Kinder
u. Jugendbegegnungszentrum Driescher Hof
Kooperation mit: Städt.
Lernbehindertenschule am Rödgerbach
Städt. Förderung: 414,00
Zielgruppe:
Schülerinnen und Schüler der Schule im
Alter von 6 bis 10 Jahren
Dauer:
19 Wochen
im 1. Schulhalbjahr 2006/07
Zielsetzung:
Erlernen von
Mitgestaltungsmöglichkeiten und Förderung des
Sozialverhaltens verbunden mit der Übernahme von Verantwortung.
Durch die Beteiligung an
der Mitgestaltung der OGS werden neben demokratischen Verhaltensweisen auch
persönlichkeitsstärkende Impulse
vermittelt..
Kosten:
Das für die Dauer von 19 Wochen geplant Vorhaben ist
mit 2.070,00 Euro kalkuliert.
Finanzierungsplan
Kosten 2.070,00
Euro
Aus dem Landesjugendplan sind bewilligt - 1.449,00
Euro
Eigenmittel der Trägergemeinschaft - 207,00 Euro
Fehlbetrag 414,00 Euro
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-06/07-
11
Titel: „Die Streitbrücke“ oder faires
Streiten will gelernt sein 2006
Antragsteller: Kinder
u. Jugendbegegnungszentrum Driescher Hof
Kooperation mit: Städt.
Lernbehindertenschule am Rödgerbach
Städt. Förderung: 512,00
Zielgruppe:
Schülerinnen und Schüler der Schule im
Alter von 9 bis 12 Jahren
Dauer:
19 Wochen
im 1. Schulhalbjahr 2006/07
Zielsetzung:
Erlernen und Erwerben von
Handlungsmustern zum sozialverträglichen Umgang in Konfliktsituationen verbunden
mit der Stärkung der
Selbstkontrolle.
Kosten:
Das für die Dauer von 19 Wochen geplant Vorhaben ist
mit 2.070,00 Euro kalkuliert.
Finanzierungsplan
Kosten 2.560,00
Euro
Aus dem Landesjugendplan sind bewilligt - 1.792,00
Euro
Eigenmittel der Trägergemeinschaft - 256,00 Euro
Fehlbetrag 512,00 Euro
Sollten sich die Ausschüsse der Empfehlung der
Verwaltung des Jugendamtes anschließen und die aufgeführten Projekte fördern,
werden von den verfügbaren 20.700,00 Euro 17.564,00 Euro
verausgabt.
Es verbleibt noch ein Betrag von 3.136,00 Euro.
Hier schlägt die Verwaltung vor, diese Mittel für eventuell noch eingehende Anträge zurückzuhalten und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ohne gesonderten Ausschussbeschluss durch die Verwaltung zu bewilligen.