Kenntnisnahme - A 61/0407/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. 

3. Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Betreff: B 258n; hier: Sachstand "Startnotiz Außenring Parkstad Limburg / B258n" -Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 11.09.2006 und

Informationsveranstaltung zur Startnotiz B 258n - Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 13.09.2006

Beide Anträge beziehen sich auf das im Zusammenhang mit dem Buitenring Parkstad Limburg durchgeführte Beteiligungsverfahren und die Tragweite des niederländischen Rechtsverfahrens.

Bisherige politische Beratung:

Zuletzt wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 30.08.2006 per Mitteilung über die "Startnotitie Tracenota/MER-UVS Buitenring Parkstad Limburg en B 258n" berichtet. Die Provinz Limburg hatte die Stadt Aachen mit Schreiben vom 15.08.2006 darum gebeten, die genannten Unterlagen in der Zeit vom 17.08.2006 bis zum 27.09.2006 öffentlich auszulegen. Der Verkehrsausschuss wurde am 07.09.2006 in einer erweiterten Mitteilung ebenfalls über die öffentliche Auslegung informiert. Darin wurde auch über den zwischenzeitlich am 05.09.2006 durch die Broschüre „Zusammenfassung der Startnotiz” zur Trassennotiz/MER-UVS Außenring Parkdstad Limburg und B 258n (Anlage 3) bekannt gegebenen öffentlichen Informationsabend, der am  14.09.2006 im Rathaus der Stadt Herzogenrath durch die Provinz Limburg durchgeführt werden sollte, informiert.

 

Startnotiz Buitenring Parkstad Limburg / B 258 n

Die Provinz Limburg und der Landesbetrieb Straßenbau NW haben vereinbart eine gemeinsame Umweltverträglichkeitsstudie für ihre beiden angrenzenden Planungen zu beauftragen.

Die jetzt veröffentlichte Startnotiz (Anlage 4: Inhaltsübersicht) im Rahmen eines niederländischen Planverfahrens stellt die erste Zusammenstellung aller relevanten Informationen, Absichten und Daten dar, die zu einem Projekt zu diesem frühen Zeitpunkt vorliegen (ungefähr entsprechend dem 1. Behördentermin und scoping im Planfeststellungs-Vorbereitungsverfahren auf deutscher Seite). Die Veröffentlichung der Startnotiz dient im Wesentlichen der Bürger- und Behördeninformation, gleichzeitig aber auch der Beschaffung weiterer Informationen möglicher Beteiligter im Rahmen von Stellungnahmen sowie der Darlegung der Grundlagen für die sog. MER-Richtlinie, die von der (staatlichen) MER-Kommission aufgestellt wird.

Die allgemeinen Aussagen der Startnotiz-Tracénota beziehen sich auf den gesamten Raum möglicher Trassen eines Buitenrings in Süd-Südlimburg. Aufgrund der Verknüpfung der genannten Planverfahren werden auch Aussagen zu Flächen auf dem Gebiet der Stadt Aachen formuliert, auch wenn die MER keine Wirksamkeit auf deutschem Gebiet hat. Nach deutschem Planungsrecht ist allein das parallel durchgeführte Planfeststellungsverfahren, welches für die B 258n vom Landesbetrieb Straßenbau NW betrieben wird, rechtlich bindend. Dies betrifft auch die in diesem Verfahren einzubringende Umweltverträglichkeitsstudie, die den in Aachen üblichen Standards gerecht werden muss. Aufgrund der räumlichen Betroffenheit der Stadt Aachen werden seitens der Verwaltung dennoch folgende inhaltlichen Bemerkungen formuliert:

Die Beschreibung des Plangebietes differiert zwischen Text und Grafik. Im Text wird für den deutschen Teil als westliche Begrenzung die deutsch-niederländische Grenze beschrieben, in Abb 2.1. jedoch das Plangebiet darüber hinausgehend bis zur N 281 und A76/A4 dargestellt. Ebenso wird im Osten u.a. die Stadtgrenze Aachen-Herzogenrath als Plangebietsgrenze genannt, während die Grafik das Plangebiet auch auf Teile des Herzogenrather Stadtgebietes ausweist.

Die Beschreibung und Darstellung der räumlichen Entwicklung ist für das deutsche Plangebiet nicht abschließend. Wichtige Projekte wie etwa das derzeit in Planung befindliche Neubaugebiet Richtericher Dell oder das gemeinsam mit der Gemeente Kerkrade entwickelte euregionale 2008 - Projekt Pferdelandpark werden nicht genannt.

Die umweltplanerische Bewertung der Schutzwürdigkeit der Flächen im Aachener Norden spiegelt sich in der Konfliktzonenkarte der Startnotiz-Tracénota nur in sehr unzureichendem Maße wieder. Im Wesentlichen sind nur die Wohnbereiche Horbachs (mit sehr hohem Konfliktpotential) und deren näheres Umfeld (geringes Konfliktpotential) gekennzeichnet sowie die beiden Talbereiche des Crombaches und des Amstelbaches (hoch bis mittel konfliktträchtig) überhaupt in die Konfliktkarte aufgenommen. Sämtliche offenen Feldfluren, Ausgleichsflächen für Feldflora und –fauna oder auch die Fläche des Gewerbegebietes AVANTIS tauchen nicht in der Karte auf.  Die Karte berücksichtigt somit die Bedeutung der Horbacher Börde sowie deren Schutzwürdigkeit bzw. Wertigkeit nur unzureichend.

Zu den getroffenen Angaben der verkehrlichen Abschätzung können derzeit keine Aussagen gemacht werden, da deren Zustandekommen bisher nicht mit der Verwaltung kommuniziert wurde. Bisher liegen lediglich die Werte der grenzüberschreitenden Verkehrsuntersuchung Parkstad Limburg - Nordraum Aachen aus dem Jahr 2002 vor, die die in der Startnotiz geäußerte These eines mangelhaften Verkehrsflusses zwischen Kerkrade und Aachen-Richterich nicht stützen. Verkehrlich nachvollziehbar sind allerdings die Aussagen bzgl. der Zunahme von Gefahrguttransporten, die auf niederländischem Gebiet nach Angaben der Studie derzeit auf die A 4, A 76 und N 281 beschränkt sind, sich zukünftig vermutlich aber auch auf dem Buitenring Parkstad Limburg und einer B 258n wiederfinden lassen.

In der Startnotiz werden Trassenvarianten formuliert, die sowohl den Buitenring als auch die B258n betreffen. Bereits in einer im Jahr 1999 durchgeführten Anhörung hat sich die Stadt Aachen dahingehend geäußert, dass eine Anbindung der N 300 (Hamstraat) an den Kreisverkehr Avantis/N 281eine sinnvolle Möglichkeit darstellt, den Verkehr aus Kerkrade/Parkstad Limburg besser in/von Aachen anzubinden. Alle dargestellten Trassenvarianten (Abbildung 5) werden gemäß der bestehenden städtischen Beschlusslage abgelehnt.

 

In Ihrer Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen der Startnotiz wird die Verwaltung auf die inhaltlichen Einwände hinweisen. Verfahrenstechnisch wird sich die Verwaltung dafür einsetzen, dass die Durchführung eines weiteren Informationsabends in Aachen und speziell in Aachen-Richterich durch die Provinz Limburg nachgeholt wird und damit ein umfassendes Meinungsbild - unter Einbeziehung der tatsächlich Betroffenen - zu erwirken.

 

Umweltverträglichkeitsstudie B258n Nord

Am 12.09.2006 hat der zweite Behördentermin zur UVS beim Landesbetrieb Straßenbau stattgefunden. Hierzu liegt derzeit noch kein Protokoll vor. Zu diesem Termin wurde die Raumanalyse der Umweltverträglichkeitsstudie vorgestellt und anschließend die verschiedenen Trassenvarianten erläutert. Dabei wurden seitens der Umweltverwaltung ausführliche Anmerkungen zur derzeitigen Wertigkeit der Raumbindung im Bereich der Horbacher Börde formuliert.

Seitens der Landesstraßenbauverwaltung wurde angedeutet, dass ein Verkehrsgutachten beauftragt wurde, dessen Ergebnisse aber noch nicht vorgestellt wurden. Eine Beteiligung der Stadt Aachen an der Erarbeitung dieses Gutachtens ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geschehen. Sobald weitere Erkenntnisse sowohl zur Raumanalyse, zur Umweltverträglichkeitsprüfung als auch zum verkehrlichen Gutachten vorliegen, wird die Verwaltung dies vorstellen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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