Entscheidungsvorlage - B 03/0068/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- B03
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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31.10.2006
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05.12.2006
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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07.11.2006
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05.12.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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08.11.2006
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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●
Gestoppt
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Finanzausschuss
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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13.12.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Umweltausschuss:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den
Erlass des 8. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der
Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2007
sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage
beigefügt.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den
Erlass des 8. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der
Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2007
sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage
beigefügt.
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschliesst den 8. Nachtrag zur
Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung
sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2007 sind Bestandteil des Beschlusses und
der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gebührenhöhe
Es ist
erforderlich, die Gebührensätze in ' 3 Abs. 8 und 9
sowie ' 4 Abs. 6 zum 1.1.2007 wie folgt festzusetzen:
Zu ' 3 (8) Die
Schmutzwassergebühr von i
2,39 auf i 2,45 zu
erhöhen.
Zu ' 3 (9) Teilanschlußgebühr
von i 1,30 auf i 1,32 zu
erhöhen.
Zu ' 4 (6) Die
Niederschlagswassergebühr von i 1,02 auf i 1,01 zu
reduzieren.
Die Berechnung der Gebührensätze und die
Vergleichswerte des Vorjahres sind als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
zur Gebührenbedarfsberechnung 2007
Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung für den Entwässerungshaushalt 2007
weist bei unveränderten Gebührensätzen bei einem Kostenvolumen von
insgesamt 58.518.203 i einen Fehlbetrag von 763.429 i aus. Um diesen Fehlbetrag auszugleichen ist eine
Anhebung der Gebührentarife wie folgt erforderlich:
derzeit in Kraft: neu:
SW 2,39
i/m; 2,45
i/m;
RW 1,02 i/m5 1,01
i/m5
TA 1,30 i/m; 1,32
i/m;
Der Anstieg der Kanalbenutzungsgebühren ist im
wesentlichen in erheblich
reduzierten Abwassermengen begründet. Trotz vorsichtiger Schätzungen
sind die Wassermengen sehr viel
stärker gesunken als erwartet (- 650.000 m;).
Dagegen kann die Regenwassergebühr wegen leicht
redizuierten Kosten und stabiler Veranlagungsmengen leicht gesenkt werden.
Die gebührenrelevanten Gesamtkosten der
Rechnungsperiode sind um ca. 960.000 i
gestiegen. Durch eine geringere Verlustverrechnung aus dem Jahr 2004
(Vergleich: Verlustverrechnung 2003), konnte das Gesamtkostenvolumen trotzdem
um ca. 750.000 i gesenkt werden.
Die größten Kostensteigerungen sind bei der
kalkulatorischen Verzinsung, beim Verwaltungskostenbeitrag und beim
Betriebsführungsentgelt StAWAG zu finden. Auch der Beitrag an den WVER ist
leicht gestiegen.
Betriebsführungsentgelt STAWAG
Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde im Rahmen der
vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel angepasst. Neben dieser Anpassung
wirkt sich die Umsatzsteuererhöhung zum 01.01.2007 von 16 % auf 19 % aus. Sie
beträgt ca. 2/3 der Kostensteigerung
(108.930 i).
Verwaltungskostenbeitrag
Der Verwaltungskostenbeitrag wird von der
Finanzverwaltung ermittelt. Die Erhöhung ist hauptsächlich in stark gestiegenen
EDV-Kosten der regio-it begründet, die sich auf die Ausgaben der
Querschnittseinheiten auswirken.
Wasserverbandsbeitrag
Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt
sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den vom WVER
beschlossenen Veranlagungsregeln und ist von der Stadt insoweit nicht zu
beeinflussen.
Für 2007 beträgt der prognostizierte
Gesamtbeitrag 29.436.000 i. Er liegt damit um
56.000 i
über dem des Vorjahres.
Kalkulatorische Kosten
Die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen haben
sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 559.900,00 i erhöht. Diese Steigerung resultiert aus
Neuinvestitionen und Fortschreibung des Anlagevermögens.
Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2006 sind der
Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2007 gegenübergestellt, so dass
die einzelnen Veränderungen der Positionen ersichtlich sind (siehe Anlagen).
Anlagen:
Kostenübersicht und –zuordnung
Gebühren-Jahresübersicht
8. N A C H T R A G
zur
Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt
Aachen
vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
der §§ 1, 2, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) der §§ 1 und 9
des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer
(Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar
2005 (BGB l. I S. 114) und der §§ 64 ff. des Wassergesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), jeweils in der derzeit
geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am
folgende Satzung beschlossen:
1.
§
3 (8) erhält
folgende Fassung:
Die Schmutzwassergebühr beträgt je
Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 2,45.
2.
§ 3
(9) erhält folgende Fassung:
Sofern
für einzelne Grundstücke oder einzelne Ortsteile vor Einleiten der Abwässer in
die öffentliche Abwasseranlage eine
Vorklärung der Abwässer vorgenommen und die Einleitung in die Kanalisation
erfolgt, die nicht an eine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen ist
(Teilanschluss), beträgt die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Schmutzwasser
jährlich € 1,32.
3.
§
4 (6) erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,01.
4.
Dieser 8. Nachtrag tritt am 01.01.2007
in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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45,5 kB
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2
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16,1 kB
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3
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91,3 kB
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4
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67,9 kB
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5
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211,6 kB
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6
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70,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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46,8 kB
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8
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(wie Dokument)
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51,6 kB
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