Kenntnisnahme - FB 36/0111/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung in der beschriebenen Weise weiter zu recherchieren und zu gegebener Zeit erneut zu berichten.

 

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Erläuterungen

Anlass der Vorlage:

Seitens der Fraktion Die Grünen/Bündnis 90 ist die Frage an die Verwaltung gerichtet worden, inwieweit aufgegebene oder von der Landwirtschaft genutzte Feldwege/ Wanderwege wieder zurückgewonnen, d.h. für die Öffentlichkeit wieder begehbar gemacht werden können.

 

 

Erläuterungen:

Wege in der Landschaft waren und sind ein Bestandteil der Kulturlandschaft und bilden in ihrem Netz die Wirtschaftsfunktion und die Nutzung der Landschaft ab: kleinteilig gegliederte Flure, Karrenwege für Transporte, Kirchwege etc. (vgl. Kulturlandschaftskataster Soers).

 

Heute sind viele dieser, teilweise auch historisch bedeutsamen Wege verschwunden bzw. funktionslos geworden.

Die Gründe sind vielfältig: Durch die Motorisierung entstanden neue (breite) Verkehrstrassen, historische Wegebeziehungen wurden gekappt. Die Flurbereinigung vor ca. 30 Jahren ergab eine Flächenvergrößerung, das Wegenetz wurde teils neu organisiert. Seit Jahren kommt eine schleichende Flächenvergrößerung der zu bewirtschaftenden Schläge in der Landwirtschaft hinzu, da Betriebe aufgegeben werden und vergrößerte Betriebe oftmals Wegeparzellen „integrieren“.

Diesen eher wirtschaftlich geprägten Veränderungen steht die Nutzung der Landschaft für die Naherholung (Radfahrer, Fußgänger) gegenüber.

 

Einmal eingerichtete Wanderwege sind heute oftmals nicht mehr markiert und nur für den Ortskundigen als durchgängiges Wegenetz erkenn- und nutzbar (Ausnahme: vom Eifelverein betreute Hauptwanderwege und örtliche Rundwege).

Sonstige begehbare Feldwege enden oft blind in der Feldflur. Solche Barrieren im Wegeverlauf sind oftmals nur auf erheblichen Umwegen über befahrene Straßen zu überwinden. Die Qualität der Naherholung ist in solchen Situationen eingeschränkt.

 

Es gibt unterschiedliche Gründe für scheinbar aufgegebene Wegeparzellen, es sind z.B. durch mangelnde Pflege oder Benutzung überwachsene Wege. Auch durch Bewirtschaftung in die Landschaft „eingezogene“ Wege mit oder ohne städtische Pachtverhältnisse stellen einen Verlust dar. Diese Form des Verlustes birgt die Möglichkeit der Wiedergewinnung von Flächen, diese Wegeparzellen als Gras-/ Ackerflächen jederzeit wieder als Fußweg zu reaktivieren. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Stadt dies in den Pachtverträgen als Option vorbehält. Ungeachtet dessen dürften eine Reihe von Fällen auch dafür sprechen, die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung fortzuführen und die städtischen Parzellen gegebenenfalls zu veräußern.

 

Besonderes Augenmerk gilt den sog. Servitutwegen: Dies sind historische Wegerechte über Privatgrund. Diese Wege müssen aber auch regelmäßig benutzt und von der öffentlichen Hand unterhalten werden; passiert dies nicht, verfällt das Wegerecht.

 

 

Empfehlung - Aufgegebene Wege als Reservepotential für Umplanungen:

Anhand von Beispielen, die in der Sitzung gezeigt werden, wird sichtbar, dass aufgegebene Wege ein Reservepotential bilden, um neue Planstrukturen zu verknüpfen. Deshalb wird empfohlen, aufgegebene Wegeparzellen oder in normale Flurflächen umgewandelte frühere Wegeparzellen aus strategischen Gründen zunächst nicht zu veräußern. Dies gilt sinngemäß auch für zusammenhängende städtische Flächen, die den Aufbau einer Fußwegeverbindung ermöglichen.

 

 

Weitere Vorgehensweise:

  1. Bestandserfassung der begehbaren Wanderwege/ Feldwege mit Qualität und Unterhaltungszustand dieser Wege
  2. Recherche aufgegebener Feld-/Wanderwege (Feststellen der Reservepotentiale für neue Verknüpfungen)
  3. Systemkarte mit strategischen Zielen im Fuß-Wegenetz:

Wo ist aus strategischen Gründen eine (Wieder-)Verknüpfung von Wegen im Sinne der Naherholung sinnvoll? (Verknüpfung mit Projekt Strategisches Freiflächenkonzept).

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der Recherche keine finanziellen Folgekosten.

 

 

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