Kenntnisnahme - FB 58/0002/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Lebensmittelüberwachung ist eine Abteilung des Fachbereiches für Verbraucherschutz, dem noch das Chemische- und Lebensmitteluntersuchungsamt sowie das Veterinäramt angehören.

Die Lebensmittelüberwachung ist zur Zeit nicht gebührenfinanziert.

 

Personalsituation der Lebensmittelüberwachung

Von den 6 Sollstellen der Lebensmittelkontrolleure/Innen sind derzeit 4 besetzt. 2 Kontrolleure sind auf eigenen Wunsch ausgeschieden (Altersteilzeit, Aufstieg in den gehobenen Dienst).

Trotz Ausschreibung konnte kein fertig ausgebildetes Personal gewonnen werden.

Zum 01.01.2005 wurden zwei Auszubildende mit dem Ziel „Lebensmittelkontrolleur“ eingestellt. Die Ausbildung dauert 2 Jahre und endet zum 31.12.2006.

Weiterhin wurden zum 01.01.2006 zwei weitere Auszubildende mit dem Ziel „Lebensmittelkontrolleur“ eingestellt, wobei eine Auszubildende ihre Ausbildung zum 21.04.2006 abgebrochen hat.

Alle Auszubildenden werden nach bestandener Prüfung einen Anschlussvertrag erhalten.

 

Aufgaben der Lebensmittelüberwachung

Die Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die Überprüfung von Herstellungs- und Handelsbetrieben, Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung  in lebensmittelhygienischer Hinsicht und für die Probenahme von  Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen.

Die Kontrolle der Betriebe erfolgt unangekündigt während der Öffnungs-/Produktionszeiten.

Der/die Lebensmittelkontrolleur/in ist für einen festgelegten Bezirk zuständig. Der Wechsel der Bezirke erfolgt in der Regel im Rotationsprinzip alle zwei Jahre.

 

 Die Häufigkeit der planmäßigen Kontrollen hängt von den folgenden Faktoren ab:

 

- Art und Größe der Betriebe

- Art und Menge der Produkte

- Qualität und Quantität der potentiellen oder tatsächlich vorhandenen Risikofaktoren

 

Zur Festlegung von Überwachungshäufigkeiten und -tiefen ist eine Risikobeurteilung der zu überwachenden Betriebe erforderlich. Dies ist in einer Verwaltungsvorschrift des Landes geregelt.

Das bedeutet, dass die Kontrollen von Produkten, die in mikrobiologischer Hinsicht sehr empfindlich sind, wie z.B. die Herstellung und Abgabe von Hackfleisch, häufiger erfolgen, als z. B. die Herstellung von Dauergebäck.

Alle Betriebe sind risikobewertet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Statistische Angaben

 

Jahr

Anzahl

Betriebe

gesamt

Anzahl kontrollierter

Betriebe

% kontrollierte Betriebe gesamt

Kontroll-

besuche

Anzahl

der

Verstöße

% Beanstandung/ Kontrollbesuche

2005

2.445

1.031

42,17

2.037

212

10,41

01.01.-30.09.06

2.648

   871

32,89

1.473

115

  7,81

 

 

Die Anzahl der Betriebe hat sich gegenüber den Vorjahren um ca. 200 erhöht. In diesem Jahr wird die Anzahl der kontrollierten Betriebe das  Niveau des Vorjahres vermutlich nicht erreichen. Gründe hierzu: personelle, ferner das  Großereignis Weltreiterspiele,  das zusätzlich Kräfte und Zeit gebunden hat.

 

Zeitintensiv war zudem die Kontrolle von Tiefkühlhäusern bei verarbeitenden Betrieben betreffend  den Skandal „verdorbenes Fleisch“. In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Veterinärin des Fachbereiches erfolgte die Überprüfung von Betrieben.

„Gammelfleisch“   wurde nicht vorgefunden.

 

Die Präsenz des Themas „Gammelfleisch“ in der Öffentlichkeit  hat dazu geführt, dass in einem Zeitraum von 2 Monaten Verbraucherbeschwerden um ein Vielfaches zugenommen haben.

Jede Verbraucherbeschwerde wird ernst genommen und zeitnah verfolgt. Allein im Zeitraum vom 01.09. - 30.09.2006 gingen 24 Verbraucherbeschwerden ein.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

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