Entscheidungsvorlage - A 62/0037/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzen-den des Umlegungsausschusses, Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als Vermessungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Dieter Brall als 1. stellvertretenden Vermessungssachverständigen und Herrn

Dipl.-Ing. Herbert Esser als 2. stellvertretenden Vermessungssachverständigen wiederzuwählen.

 

Der Rat wählt Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsaus-schusses, Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als Vermessungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Dieter Brall als 1. stellvertretenden Vermessungssachverständigen und Herrn Dipl.-Ing. Herbert Esser als 2. stellvertretenden Vermessungssachverständigen wieder.

 

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Erläuterungen

Umlegungsausschuss

Wiederwahl von Mitgliedern

 

Erläuterung:

 

Die Amtszeiten des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Hans-Peter Hermanns,

des Vermessungssachverständigen Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler,

des 1. stellvertretenden Vermessungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Dieter Brall und

des 2. stellvertretenden Vermessungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Herbert Esser

sind abgelaufen.

 

Der Umlegungsausschuss, dessen Rechtsgrundlage die Durchführungsverordnung zum Baugesetz-buch ist, besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befä-higung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Ein Mitglied muss die Befähi-gung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sein (Vermessungssachverständiger). Ein weiteres Mitglied muss sachver-ständig für die Ermittlung von Grundstückswerten sein (Bewertungssachverständiger). Diese und der Vorsitzende dürfen nicht Ratsmitglieder oder Beamte, Angestellte oder Arbeiter der Gemeinde sein. Zwei Mitglieder des Umlegungsausschusses müssen dem Rat angehören. Für jedes Mitglied des Um-legungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen er-füllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind. Die Wahlzeit der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder beträgt fünf Jahre.

 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Hans-Peter Hermanns als stellvertretenden Vorsitzenden des Umle-gungsausschusses wiederzuwählen. Er besitzt die Befähigung zum Richteramt.

 

Herr Herrmanns ist Leiter des Rechtsamtes der Stadt Alsdorf. Er ist 51 Jahre alt.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, Herrn Dipl.-Ing. Johann Häßler als Vermessungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Dieter Brall als 1. stellvertretenden Vermessungssachverständigen und Herrn Dipl.-Ing. Herbert Esser als 2. stellvertretenden Vermessungssachverständigen wiederzuwählen. Die drei Herren besitzen die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst.

 

Herr Häßler ist Leiter des Vermessungsamtes der Stadt Stolberg und arbeitet in der Geschäftsstelle des dortigen Umlegungsausschusses. Er ist 62 Jahre alt.

 

Herr Brall ist Hauptdezernent und stellvertretender Amtsleiter beim Amt für Agrarordnung in Coesfeld. Durch seine Tätigkeit hat er Erfahrung mit der Durchführung von Flurbereinigungsverfahren und Bau-landumlegungen. Er ist 58 Jahre alt und wohnt in Aachen.

 

Herr Esser ist Leiter des Vermessungsamtes der Stadt Eschweiler und Geschäftsführer des dortigen Umlegungsausschusses. Er ist 56 Jahre alt.

 

Es ist vorgesehen, dass sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 18.10.2006 mit der Angele-genheit befasst.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

keine

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

 

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