Entscheidungsvorlage - A 61/0389/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Archäologisches Fenster - Gehweggestaltung in der Rennbahn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- A 61/50 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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19.10.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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25.10.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Archäologisches Fenster - Rennbahn - Neugestaltung der Gehwege
Beim Verlegen von Gas- und Wasserleitungen im Oktober 2005 stieß die STAWAG auf Überreste einer historischen Kohlesandsteinrinne (Material vermutlich aus Nievelstein) im Gehwegbereich vor den historischen Gebäuden der Rennbahn.
Die Fundstücke sind Bestandteil des Paubachkanals - die Pau (lat:pave) - war einer der wasserreichsten Bäche Aachens und wurde deshalb schon früh aus seinem Bett abgeleitet (in römischer oder karolingischer Zeit).
In der Klappergasse trieb die Pau die Brudermühle an. In diesem Bereich wurden ebenfalls Fundstücke nachgewiesen, die in einem archäologischen Fenster in Kürze erlebbar gemacht werden (im PLA vorgestellt am 1. Juni 2006).
Nach historischen Stadtplänen führte das Gerinne weiter in Richtung Renn(Rinn)-bahn und wurde dort schon früh überdeckt, vermutlich bereits im Mittelalter. Der Kanal soll bis zum 19. Jahrhundert genutzt worden sein.
Die Abdeckplatten lagern derzeit auf dem städtischen Baubetriebshof und sollten bei der Wiederherstellung des Gehweges in einem “archäologischen Fenster” sichtbar gemacht werden:
Die Fundstücke werden entsprechend ihrem Fundort in eine Kleinpflasteroberfläche eingelegt. Eingemeißelte Buchstaben werden die Namensgebung und die Funktion verdeutlichen. Erforderlich ist aber eine Nachbearbeitung der Steinoberflächen in Bezug auf ihre Begehbarkeit.
Der Verwaltung liegen zwei Angebote zur Behandlung der Oberflächen durch einen Steinmetz vor, die Kosten belaufen sich auf ca. 4.500,– €, die aus Mitteln der Bodendenkmalpflege unter der HHSt 1.36500.57120.8 zur Verfügung stehen.
Entsprechend der Beschlusslage kann die Maßnahme umgehend realisiert werden. Die rechtlichen Fragen bezüglich der archäologischen Funde wurden durch den Stadtarchäologen geklärt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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939,7 kB
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