Kenntnisnahme - A 40/0106/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulabschlüsse an Schulen und an der VHShier: Ratsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grüne und FDP vom 08.03.05
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- A 40, Herr Ernst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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14.09.2006
| |||
●
Erledigt
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Betriebsausschuss Theater und VHS
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19.10.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der o. g. interfraktionelle Ratsantrag beauftragt die Schulverwaltung,
1.zu ermitteln, wie viele Schülerinnen und Schüler, die derzeit Schulabschlüsse an der VHS machen, diese
Abschlüsse auch an anderen Schulen machen könnten und wie viele Schüler aus welchen Gründen dort nicht beschulbar sind (Hierzu sollen verschiedene Fragen geklärt werden),
2. ein Verfahren zu entwerfen, das Betroffenen die Möglichkeit aufzeigt, an öffentlichen Schulen der Stadt Aachen Schulabschlüsse nachzuholen und entsprechende Beratungsmöglichkeiten aufzuzeigen,
3. zu ermitteln, welche Nachfrage es regional (Städteregion Aachen)für das Nachholen von Schulabschlüssen gibt, welche Einrichtungen sie vermitteln können und welche Kosten dabei entstehen.
Im Rahmen eines Gespräches mit Vertretern aller Fraktionen am 02. 05. 05, das der Klärung verschiedener Details der Auftragsstellung dienen sollte, wurde deutlich, dass den Fraktionen zum einen daran gelegen ist, eine solide Grundlage zu erhalten, um über die weitere Zukunft und Ausgestaltung der Schulabschlüsse an der VHS zu entscheiden, zum anderen aber auch Klarheit darüber zu erhalten, ob und in welcher Form sich Alternativen zum Angebot der VHS ergeben. Dabei wurde betont, dass der städtische Zuschuss für die VHS auf keinen Fall steigen darf, auch wenn die Rücklagen der VHS verbraucht sind.
A. Beschreibung des Ist-Zustandes:
Nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht bieten in der Stadt Aachen die Volkshochschule, die Abendrealschule und die Berufskollegs Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss die Möglichkeit, folgende Schulabschlüsse zu erwerben:
Hauptschulabschluss Klasse 9
Hauptschulabschluss Klasse 10 A
Realschulabschluss/Fachoberschulreife.
Der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung ist zu entnehmen, wie viele Schülerinnen und Schüler in den vergangenen drei Schuljahren das Regelsystem an Aachener Schulen ohne Hauptschulabschluss verlassen haben.
I. Schulabschlusskurse an der VHS:
Die VHS bietet zurzeit ca. 600 TeilnehmerInnen in Tagesform den Hauptschulabschluss nach Klasse 9, 10 A und 10 B an.
Diese verteilen sich etwa hälftig auf die Abschlüsse Klasse 9/10 A bzw. Klasse 10 B/FOS
Von den Teilnehmenden kommen ca. 200 aus dem Kreis Aachen und ca. 400 aus dem Stadtgebiet.
Als Aufnahmevoraussetzung gilt, dass die allgemeine Schulpflicht erfüllt sein muss.
Man kann auch einen FOS-Reifelehrgang besuchen, wenn noch kein Hauptschulabschluss vorliegt, hierfür bringen allerdings in der Regel nur Abgänger von Realschulen und Gymnasien die notwendigen Vorkenntnisse mit.
An der VHS sind insgesamt 22 Lehrkräfte (12 Vollzeit-, 10 Teilzeitkräfte) und 9 sozialpädagogische Fachkräfte (3 Vollzeit-, 6 Teilzeitkräfte) in diesem Bereich tätig. Davon ausgehend liegt die Teilnehmenden/Weiterbildungslehrer/innenrelation bei ca. 30:1, eine sozialpädagogische Fachkraft betreut jeweils durchschnittlich 80 Teilnehmende.
Der Fächerkanon umfasst
in Klasse 9/ Klasse 10:
Deutsch, Mathematik, Englisch/Erdkunde, Gesellschaftslehre, Arbeitslehre, Biologie, Deutsch als Fremdsprache/ Deutsch als Zweitsprache, Arbeitsweltorientierung im Umfang von insgesamt 21 Wochenstunden
FOS:
Deutsch, Mathematik, Englisch, Gesellschaftslehre, Biologie, Physik/Kunst, Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache, Arbeitsweltorientierung im Umfang von insgesamt 21 Wochenstunden.
Kosten:
Nach Angabe der VHS entstehen der Stadt Aachen pro Schüler Kosten in Höhe von 1.808, 42 € pro Jahr.
Ausbildungsförderung:
Unter bestimmten Voraussetzungen können alle Teilnehmenden der Kurse zur Erlangung der Klasse 9, Klasse 10 u. FOSR. BafÖG erhalten.
Dies ist frühestens ein Jahr nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht möglich.
Für Teilnehmende an den FOS-Kursen ab dem 17. Lebensjahr.
In Abhängigkeit von den persönlichen Voraussetzungen können bis maximal 536,- € monatl. gewährt werden.
Nachstehend sind die 400 Teilnehmenden aus dem Stadtgebiet nach Alter und Geschlecht aufgeteilt:
Alter |
Geschlecht |
Anzahl |
Geschlecht |
Anzahl |
17 Jahre |
w |
7 |
m |
5 |
18 Jahre |
w |
32 |
m |
28 |
19 Jahre |
w |
32 |
m |
32 |
20-23 Jahre |
w |
52 |
m |
77 |
22-24 Jahre |
w |
27 |
m |
57 |
25-29 Jahre |
w |
17 |
m |
17 |
ab 30 Jahre |
w |
10 |
m |
7 |
Die Teilnehmenden, die das Schulabschlusssystem der VHS besuchen, kommen aus folgenden Schulen bzw. Abgangsklassen im Regelsystem:
Sekundarabschluss
I Hauptschulabschluss nach Klasse 10 |
|
Grundkurs |
Abgangsklasse 8 und weniger der Hauptschule, Förderschulen, Abgangsklasse 9 und 10 |
Hauptkurs |
Hauptschule Abgang Klasse 9, teilweise Klasse 10 Bus u. Förderschulen Realschule Klasse 8 |
Oberkurs |
Abgang Hauptschule Klasse 10, Abgang Realschule Klasse 9, Gymnasium Klasse 8 |
Fachoberschulreife |
Ohne Hauptschulabschluss nach Eingangstests Hauptschulabschluss nach Klasse 10 A Realschulabschluss Klasse 9 Gymnasium Klasse 9 Abgang Realschule und Gymnasium Klasse 10 |
131 der Teilnehmenden sind Migranten, allerdings sind bei dieser Zahl keine deutschen Teilnehmenden mit Migrationshintergrund erfasst. Die Migranten sind durchschnittlich ca. 5 Jahre in Deutschland und haben das Regelsystem durchschnittlich 3,5 Jahre besucht. 16 % haben ausschließlich Schulen in ihrem Heimatland besucht.
Von 600 Teilnehmenden erreichten auf den Lehrgangsverlauf bezogen
< ca. 75 % den Hauptschulabschluss nach Klasse 9
< ca. 80 % den Hauptschulabschluss nach Klasse 10
< ca. 90 % die Fachoberschulreife.
...
Die letztgenannten Prozentwerte weisen aus, wie viele Absolventen der durchgeführten Abschlussprüfungen diese erfolgreich bestanden haben.
Beim Vergleich der in Anlage 1 dargestellten Abgänger aus dem Regelsystem und der oben dargestellten Altersverteilung der Teilnehmer an den VHS-Kursen wird deutlich, dass offensichtlich nur relativ wenige Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach Verlassen des Regelsystems die Erlangung des an der Regelschule nicht erreichten Abschlusses bei der VHS suchen.
Der überwiegende Teil der Teilnehmenden an den VHS-Kursen entschließt sich hierzu offensichtlich erst später.
Darüber hinaus zeigt sich, dass von allen ursprünglich aufgenommen Teilnehmenden der VHS-Kurse durchschnittlich 81% aller Lehrgangsteilnehmenden die Abschlussprüfungen erreicht..
II. Schulabschlüsse an der Abendrealschule:
Die Abendrealschule bietet für Jugendliche ab 16 Jahren, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, die Möglichkeit, in Morgen-, Integrations- und Abendkursen ebenfalls alle o. g. Schulabschlüsse zu erwerben.
Der Unterricht findet hier entweder morgens von 8.30 - 13.20 Uhr im Schulgebäude Eintrachtstr. oder abends von 17.00 - 21.50 Uhr im Schulgebäude Bischofstr. statt.
Die Integrationskurse finden in der Zeit zwischen 14.40 und 20.10 Uhr im Gebäude Bischofstr. statt.
Der Fächerkanon umfasst hier:
ein Grundangebot in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Geschichte, Biologie, Physik sowie ein
erweitertes
Angebot in Politik, Praktischer Philosophie, Chemie, Kunst und Sport sowie
im 3. u. 4. Semester im Bereich der Wahlpflichtfächer Sozialwissenschaften,
Informatik und Französisch.
Der Umfang der Wochenstunden für die Klassen 9, 10 und die FOS beträgt mindestens 20 Semesterwochenstunden.
Zugangsvoraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre, Erfüllung der 10-ährigen Vollzeitschulpflicht.
Die Zuordnung zu den Kursen erfolgt per Konferenzbeschluss auf der Grundlage von Tests zum Abschluss der Eingangsphase.
Teilnehmerzahlen:
Gesamtzahl: 587 Studierende,
Geschlechterverteilung: 52, 46 % Frauen, 47, 36 % Männer
Altersstruktur:
16 - 20 Jahre : 45,49 %
21 - 30 Jahre : 39,18 %
31 - 40 Jahre : 9, 03%
älter als 40 Jahre : 6, 30 %
Erreichte Abschlüsse:
HS9: pro Semester ca. 150 Studierende (26 %)
HS10A: pro Semester ca. 80 Studierende (
14%)
FOR: pro Semester ca. 65 Studierende ( 11
%)
17 % der Studierenden befinden sich in Integrationsvorkursen.
Die übrigen 32 % sind Abbrecher oder Wiederholer.
Die Abbrecherquote schwankt von Semester zu Semester, liegt aber durchschnittliche bei 20 %
Migrationshintergrund:
Die meisten Teilnehmer leben bereits lange in Deutschland und haben hier bereits die Grundschule, zumindest aber seit 5 - 6 Jahren das Regelsystem besucht.
III. Angebote der Berufskollegs :
Bei den Berufskollegs in der Stadt Aachen bestehen folgende Angebote im Bereich Berufsgrundschuljahr (BGJ) und Vorklasse BGJ, um Schulabschlüsse nachzuholen:
Käthe-Kollwitz-Schule
BGJ Ernährung und Hauswirtschaft
BGJ Sozial- und Gesundheitswesen
Internationale Förderklasse mit Sprachförderung Deutsch
Vorklasse BGJ Ernährung und Hauswirtschaft
Berufskolleg für Gestaltung und Technik
BGJ Farbtechnik und Raumgestaltung
Vorklasse BGJ Metalltechnik/Farbtechnik/Raumgestaltung
Mies-van-der-Rohe-Schule
BGJ Holztechnik
BGJ Metalltechnik
In der Vorklasse zum BGJ werden SchülerInnen aufgenommen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und keinen Hauptschulabschluss besitzen. In das BGJ werden SchülerInnen aufgenommen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und den Hauptschulabschluss oder einen ihm gleichwertigen Abschluss erworben oder die Vorklasse zum BGJ erfolgreich besucht haben.
In der Internationalen Förderklasse (IFK) werden SchülerInnen mit Migrationshintergrund aufgenommen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, sich noch nicht lange in Deutschland aufhalten, keine oder nur geringe Deutschkenntnisse besitzen und noch keinen Schulabschluss haben. Die IFK dauert ein Jahr und bei entsprechenden Leistungen kann der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben werden.
Zum Stichtag 15.10.2005 besuchten 143 SchülerInnen ein BGJ und 64 eine Vorklasse zum BGJ an Berufskollegs in der Stadt Aachen.
Davon schlossen die Vorklasse zum BGJ 56 SchülerInnen, das BGJ 121 SchülerInnen erfolgreich ab.
B.
Zusätzliche Informationen:
I. Umfrage in anderen Städten:
Um zu ermitteln, ob und in welcher Form in anderen vergleichbaren Städten für das Nachholen von Schulabschlüssen andere , ggfls. für die Kommune kostengünstigere Lösungen bestehen, wurde die als Anlage 2 beigefügte Anfrage an die Städte Bonn, Hagen, Krefeld, Mönchengladbach und Münster gerichtet.
Die als Anlage 3 beigefügte Übersicht weist hierzu folgende Ergebnisse aus:
Die Stadt Münster bietet keine Möglichkeit an, Schulabschlüsse an der VHS nachzuholen. Diese Möglichkeit wurde 1992 eingestellt. Neben den Möglichkeiten an der Abendrealschule und den Berufskollegs werden hier lediglich durch einen freien Träger der Jugendhilfe zusätzliche Schulabschlusskurse angeboten, bei denen aber nur 18 Teilnehmer vermeldet werden. Hier entstehen für die Stadt Münster auch keine Kosten.
In der Stadt Mönchengladbach nehmen von insgesamt 1510 Schülern und Schülerinnen, die Schulabschlüsse nachholen, lediglich 200 dieses Angebot an der VHS wahr, 743 Teilnehmer besuchen die Abendrealschule und die übrigen verteilen sich auf die Berufskollegs.
In der Stadt Bonn bietet die VHS seit Sommer 1994 keine Schulabschlusskurse mehr an.
Hier besteht die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen an der Abendrealschule (Trägerschaft Stadt) sowie beim DAAG e.V.- Bildungswerk, einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung, die 1980 gegründet wurde.
Die Abendrealschule besuchten im Schulahr 2004/05 690 Studierende, in der DAAG wurden im gleichen Zeitraum 60 Studierende beschult (davon 50 % zwischen 16 u. 18 Jahren)
In der Abendrealschule finanziert die Stadt im Umfang von 50.000,- € jährlich über einen freien Träger der Jugendhilfe eine Stelle für zwei (halbe) sozialpädagogische Fachkräfte aus den Mitteln für Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes.
Die DAAG erhält von der Stadt einen allgemeinen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 24.000,- € jährlich.
In der Stadt Hagen gibt es 100 Teilnehmer an Schulabschlusskursen der VHS, darüber hinaus weitere 350 an einem städtischen Weiterbildungskolleg.
An der VHS gibt es 2 Sozialpädagogen in einer Maßnahme der Agentur für Arbeit, an dem genannten Weiterbildungskolleg existiert eine Sozialpädagogenstelle in Trägerschaft des Landes (Budgetierungsstelle).
In Krefeld bietet die städt. Abendrealschule insgesamt 280 Plätze, die VHS bietet lediglich einen Kurs für den HSA Kl.9 mit 56 Plätzen an. Ansonsten wird auf die Berufskollegs verwiesen.
Sozialpädagogische Begleitung gibt es nur an der VHS und zwar im Umfang von 1,5 Sozialpädagogenstellen, 2 Bildungsbegleiterstellen und durch meherer Honorardozenten mit sozialpädagogischen Aufgaben. Es wird aber darauf hingewiesen, dass diese Stellen nicht nur auf die Schulabschlusskurse bezogen sind.
II. Gespräch mit den Schulleitungen der Aachener Haupt- und Gesamtschulen
Um auch die Einschätzung der VertreterInnen aus dem Regelsystem zur Thematik einzuholen wurde durch die Schulverwaltung am 08. 09. 05 hierzu ein Gespräch mit SchulleiterInnen und LehrerInnen der o. g. Schulformen durchgeführt.
Dies ergab im wesentlichen folgende Einschätzungen:
Das Angebot der VHS stellt für einen Teil der Schüler eine gewisse „Verlockung“ dar, die dazu führt, dass während des Besuchs der Regelschule nicht alle Energie auf die Erlangung des anzustrebenden Abschlusses verwandt wird.
Dabei spielen der eingeschränkte Fächerkanon, die geringere Stundenzahl und auch die Möglichkeit der Ausbildungsförderung beim Besuch der Schulabschlusskurse eine gewisse Rolle.
Hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Schulabschlusskurse an der VHS gegenüber der Regelschule wurde darüber hinaus darauf verwiesen, dass einerseits die Motivation, aber auch die Möglichkeit der Disziplinierung auf Grund des bestehenden Vertragsverhältnisses ( wer nicht will, muss gehen) eine völlig andere sei, dass aber andererseits natürlich das Regelsystem nicht in gleichem Umfange die Möglichkeiten sozialpädagogischer Begleitung und Unterstützung bieten könne.
Vor allem, die Möglichkeit, nahtlos aus dem Regelsystem an die VHS zu wechseln, sollte nach Auffassung der Schulleiterinnen und Schulleiter unterbunden werden.
Befürwortet wurde die Möglichkeit, Schulabschlüsse an der VHS nachzuholen, einhellig für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die bei Beendigung der allgemeinen Schulpflicht erst seit relativ kurzer Zeit in Deutschland seien, für junge alleinerziehende Mütter sowie für die stark zunehmende Zahl der Rückläufer von Realschulen und Gymnasien ohne Hauptschulabschluss, für die ein Schulformwechsel ab Klasse 9 nicht mehr möglich sei.
Insgesamt sprachen sich die Pädagogen dafür aus, das Regelschulsystem durch kleinere Klassen, bessere Lehrerversorgung und zusätzliche Stellen für SchulsozialarbeiterInnen zu stärken.
C.
Schlussfolgerungen:
I. Vergleich mit anderen Städten:
Es wird deutlich, dass in der Stadt Aachen vergleichsweise viele junge Menschen ihre Schulabschlüsse an der VHS nachholen und die Stadt Aachen hierfür ein großes, qualitativ anspruchsvolles und kostenintensives eigenes Angebot bereithält.
Dabei weist die VHS allerdings darauf hin, dass
a) das Aachener Angebot landesweit als beispielhaft und richtungsweisend für die Anforderungen an ein städtisches Weiterbildungsangebot Beachtung findet,
b) z. B. in Krefeld derzeit versucht werde, ein entsprechendes Angebot der VHS wieder aufzubauen und
c) inzwischen auch auf Landesebene ein Umdenkungsprozess eingesetzt habe, der dazu führt, dass die Landeszuschüsse für die Schulabschlusskurse an den Volkshochschulen bis 2010 festgeschrieben werden sollen.
II. Abendrealschule
Eine Übernahme der VHS-Teilnehmer durch die Abendrealschule wäre nur begrenzt im Bereich der Abendkurse im Schulgebäude Bischofstraße möglich.
Hier könnten weitere 200 Schüler aufgenommen werden, wenn die personellen Voraussetzungen (Lehrpersonal/ sozialpädagogische Fachkräfte) durch das Land geschaffen würden.
Eine Erweiterung der Morgenkurse im Schulgebäude Eintrachtstraße ist derzeit nicht möglich, da der hierfür erforderliche Raumbedarf dort nicht verfügbar ist.
Diesen zusätzlichen Raum zu schaffen, wäre für den Schulzweckverband als Träger der Abendrealschule und damit vorrangig für die Stadt Aachen, die hier in der Vermieterfunktion ist, mit entsprechend hohem Investitions - und Finanzaufwand verbunden.
Entsprechende Vorstöße der beiden Abendschulen, die darauf abzielten, ein eigenes Gebäude zu erhalten, wurden bislang vom Schulzweckverband unter Hinweis auf die anstehende Verlagerung in die Städteregion stets abgelehnt.
Darüber hinaus wäre es auch hier erforderlich, dass durch das Land die entsprechenden personellen Voraussetzungen durch zusätzliche Lehrerstellen und Stellen für sozialpädagogisches Fachpersonal geschaffen würden, da sich auch die Abendrealschule außerstande sieht, die derzeit von der VHS aufgefangene schwierige Klientel ohne diese Rahmenbedingungen zu beschulen.
Auch würde eine solche Verlagerung nur dann zu einer Kostenreduzierung an der Volkshochschule führen, wenn die Weiterbildungslehrer/innen als Personen und die sozialpädagogischen Fachkräfte ebenfalls übernommen würden.
III.
Berufskollegs
Um an den Berufskollegs weitere SchülerInnen aufnehmen zu können, wäre es erforderlich, zusätzliche Klassen zu bilden. Die hierfür erforderlichen räumlichen und personellen Voraussetzungen sind nach Aussage des Schulverbandes in der Städteregion Aachen jedoch zurzeit nicht gegeben.
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (SEP) des Schulverbandes in der StädteRegion Aachen werden die für die nächsten Schuljahre zu erwartenden Schülerzahlen und der sich daraus ergebende Raumbedarf noch berechnet und dem Raumbestand gegenübergestellt. Erst danach können verlässliche Aussagen zu eventuellen Aufnahmekapazitäten gemacht werden. Es besteht jedoch definitiv keine Möglichkeit, dass die Berufskollegs in der Stadt Aachen das gesamte VHS-Angebot "Schulabschlüsse" ersetzen können.
IV. Einführung eines „Sperrjahres“ an der VHS für Abgänger aus dem Regelsystem:
Auch wenn die inzwischen sehr geringe Zahl von jungen Leuten, die direkt nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht einen Lehrgangsplatz an der VHS erhalten, eine generelle Regelung zunächst nicht unbedingt erforderlich zu machen scheint, könnte im gemeinsamen Interesse mit den Regelschulen eine interne Absprache getroffen werden, dass in der Regel zunächst diejenigen aufgenommen werden, die das Regelsystem bereits seit mindestens 1 Jahr verlassen haben.
Die Einschränkung „in der Regel“ wird dabei für sinnvoll erachtet, da es immer wieder Einzelfälle gibt, bei denen es sogar auf ausdrücklichen Wunsch der Regelschulen dennoch zu einem nahtlosen Übergang kommt. (Sh. hierzu auch die Aussagen der Regelschulen zum Thema „Migrationshintergrund“)
D. Fazit:
Da derzeit
a)
eine Ausweitung des städtischen Zuschusses für die VHS nicht in Rede steht, sondern im Gegenteil auch die VHS einen angemessenen Beitrag zur Konsolidierung des städt. Haushalts erbringen soll und wird,
b)
kurzfristig realisierbare Alternativlösungen zum Angebot der VHS in Aachen nicht erkennbar sind,
c)
intensive Gespräche und Überlegungen laufen, im Rahmen der Bildung der Städteregion eine finanzielle Beteiligung des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen für die Teilnehmenden aus dem Kreisgebiet zu erreichen,
sollte diese Entwicklung abgewartet werden.
Anlagen
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