Entscheidungsvorlage - A 37/0006/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2006 -, Beschaffung Gerätewagen Atemschutz (Hst. 9.13000.93590.0)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- A 37
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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31.10.2006
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Erledigt
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Finanzausschuss
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07.11.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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08.11.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss dem Rat der Stadt zu
empfehlen, die Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung Höhe von 65.000,00 € bei der Haushaltsstelle
9.13000.93590.0 Beschaffung Gerätewagen Atemschutz zu erteilen.
Im Haushaltsjahr 2007 sind Kassenmittel in Höhe von
120.000,00 Euro bei der Aufstellung des Haushaltsplanes zu priorisieren.
Der Finanzauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die
Zustimmung zur Genehmigung einer
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung Höhe von
65.000,00 € bei der Haushaltsstelle 9.13000.93590.0 Beschaffung Gerätewagen
Atemschutz zu erteilen.
Im Haushaltsjahr 2007 sind Kassenmittel in Höhe von
120.000,00 Euro bei der Aufstellung des Haushaltsplanes zu priorisieren.
Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung
einer
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung Höhe von
65.000,00 € bei der Haushaltsstelle 9.13000.93590.0 Beschaffung Gerätewagen
Atemschutz.
Im Haushaltsjahr 2007 sind Kassenmittel in Höhe von
120.000,00 Euro bei der Aufstellung des Haushaltsplanes zu priorisieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ersatzbeschaffung des Gerätewagens - Atemschutz (AC-6037) der Berufsfeuerwehr Aachen.
Der Gerätewagen - Atemschutz (GW-Atemschutz) dient dem Nachschub von Atemschutzgeräten, Atemluftflaschen und zusätzlicher Schutzausstattung für den Atemschutzeinsatz. Das Fahrzeug wird zu allen Einsatzstellen mit umfangreicher Atemschutzlogistik alarmiert. Bei diesen Einsätzen werden an diesem Fahrzeug die zusätzlichen Atemschutzgeräte verwaltet und ausgegeben. Zusätzlich dient das Fahrzeug als Atemschutzsammelpunkt für Reservekräfte. Um den gesamten Atemschutzeinsatz zu koordinieren und weitere technische Reserven bereitzustellen wird mittels der Funk- und Überwachungsausstattung die vorgeschriebene erweiterte Atemschutzüberwachung durchgeführt.
Der jetzige GW- Atemschutz ist bereits aus dem Jahr 1972. Aufgrund von vordringlicheren Beschaffungen in den letzten Jahren musste die Ersatzbeschaffung des GW- Atemschutz mehrmals verschoben werden. Die planmäßige Ersatzbeschaffung ist für das Haushaltsjahr 2007 unter der
Hst. 9.13000.93590.0 mit einem Ansatz von 120.000 € geplant.
Bei der intervallmäßigen Überprüfung des Fahrzeuges durch die amtseigene KFZ- Werkstatt wurde jetzt ein massiver Leistungsverlust des Motors festgestellt. Dieser Leistungsverlust lässt sich aus fachlicher Sicht nur durch einen sich anbahnenden Motorschaden erklären. Die weitere Untersuchung des Motors mit evtl. Demontage durch eine Fachwerkstatt u.ä. ist aufgrund des Alters und des Zustandes unwirtschaftlich. Darüber hinaus Ist zu befürchten, dass für das 34 Jahre alte Fahrzeug keine Ersatzteile mehr erhältlich sind. Für den speziellen Einsatzbereich dieses Fahrzeuges ist bei der Feuerwehr Aachen keine geeignete Reserve vorhanden.
Aus diesen Gründen ist die sofortige
Ersatzbeschaffung des GW- Atemschutzes zwingend erforderlich. Der
jetzige GW- Atemschutz hat einen Aluminium- Kofferaufbau, der vor einigen
Jahren den steigenden technischen Bedürfnissen der BF Aachen angepasst wurde.
Dieser Eigenausbau ist auf die Belange der Feuerwehr Aachen abgestimmt und hat
sich bislang bei vielen Großeinsätzen bewährt. Um Haushaltsmittel einzusparen,
ist geplant den jetzigen Kofferaufbau auf ein neues Fahrgestell umzusetzen. Dieses
Verfahren wurde geprüft und ist technisch machbar. Die Kosten für ein
geeignetes neues Fahrgestell einschließlich der Kosten für die Kofferumsetzung
und die technische Anpassung betragen ca. 65.000 €.
In diesem Jahr ist lediglich eine Auftragsvergabe erforderlich, so dass eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt wird. Die Deckung dieser VE ist durch eine Sperre der Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 9.88100.94480.0 "Holsteinstraße 2 und 4, Modernisierung" möglich.
Die Kassenmittel der Maßnahme in Gesamthöhe von 120.000,00 Euro sind für den Entwurf des Haushaltsplanes 2007 entsprechend zu priorisieren.
Da es sich um eine erhebliche Verpflichtungsermächtigung im Sinne des § 84 GO NRW (a.F.) in Verbindung mit § 82 GO NRW (a.F.) handelt ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.