Entscheidungsvorlage - FB 11/0111/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahmen des Gesamtpersonalrates der Stadt Aachen zur Kenntnis.

Auf der Basis der Erläuterungen der Verwaltung zu den Bedenken stimmt der Rat der Stadt den jeweiligen Vorschlägen bzw. Feststellungen des Oberbürgermeisters zu.

Das Beteiligungsverfahren nach § 69 Abs. 6 des Landespersonalvertretungsgesetzes bezüglich der Bildung der StädteRegion wird hiermit abgeschlossen.

 

 

(Dr. Linden)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Gesamtpersonalrat der Stadt Aachen (GPR) hat auf der Grundlage der Beschlussvorlagen zur Verbandsversammlung der Städteregion am 26.09.06 Gelegenheit zur Mitwirkung nach § 73 Nr. 7 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) erhalten.

 

Mit Schreiben des GPR vom 06.10.06 wurden zu bestimmten Themen Anmerkungen und Bedenken vorgetragen mit der Bitte, diese mit dem Oberbürgermeister zu erörtern. Diese Erörterung gem. § 69 Abs. 2 LPVG hat am 12.10.06 stattgefunden.

 

Der Oberbürgermeister hat den Einwendungen des GPR in bestimmten Punkten nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen und die Gründe in der Erörterung dargelegt. 

 

Der GPR hat daraufhin von seinem Antragsrecht nach § 69 Abs. 6 LPVG Gebrauch gemacht, dass im Rat der Stadt die Entscheidung über seine verbleibenden Einwendungen getroffen wird.   

 

Die mit Schreiben vom 13.10.06 vorgetragenen Einwendungen des GPR (= Fettdruck) und die jeweilige Position der Verwaltung sind nachfolgend dargestellt:

 

Gesundheit

 

Die in der Erörterung vorgetragene differenzierte Möglichkeit der künftigen Erledigung von arbeitsmedizinischen und betriebsärztlichen Aufgaben sollte auch so formuliert und festgelegt werden.

 

Es soll keine Automatik des Übergangs der arbeitsmedizinischen und betriebsärztlichen Aufgaben mit der Verlagerung des Gesundheitsamtes geben. Es wird hier seitens der Stadt Aachen mit dem Kreis Aachen eine gemeinsame tragfähige und zukunftsweisende Lösung erarbeitet.

 

 

Gutachterausschuss

 

Hier werden die Bedenken des Personalrates aufrecht erhalten, dass eine Abteilung, die das Wissen um Grundstücksbewertungen vorhält, auseinandergerissen werden soll und es dadurch schwer werden wird, einen einheitlichen Bewertungsmaßstab, unter diesen Bedingungen, wie das bisher möglich war, zu gewährleisten.

 

In der jetzt vorgesehenen Lösung wird die kommunale Grundstücksbewertung - auch nach Ausgliederung des Gutachterausschusses - die Fähigkeit zu einer sachgerechten, schnellen und umfassenden Arbeit behalten.

Der Inhalt der Vorlage zur Verbandsversammlung am 24.09.06 wird seitens der Verwaltung nach wie vor gestützt und aufrechterhalten.

 

 

Ausländerwesen

 

In der Erörterung haben wir zur Kenntnis genommen, dass Aufgaben der Integration mit dem  hierfür vorhandenen Personal bei der Stadt verbleibt.

 

Dies wird seitens der Verwaltung bestätigt. 

 

Amt für Altenarbeit

 

Hier gehen wir nach der Erörterung davon aus, dass lokal zu erledigende Aufgaben, insbesondere im Hinblick auf die demographische Entwicklung, städtisch bleiben.

 

Die Thematik „demographische Entwicklung“ in Bezug auf die städtische Altenarbeit wird auch seitens der Verwaltung für wichtig gehalten.

Diese Aufgabe wird grundsätzlich in der StädteRegion bearbeitet. Allerdings ist hier eine Rückdelegation im erforderlichen Maße vorgesehen, um den lokalen Belangen der Stadt Aachen angemessen Rechnung zu tragen.

 

Wohnungswesen

 

Wir wiederholen unsere Bedenken, dass der Übergang der Aufgabe „Bewilligungsbehörde in der sozialen Wohnraumförderung“ auf die StädteRegion aus unserer Sicht keinen Sinn macht, da weder Vorteile durch die Übertragung bei der StädteRegion noch bei der Stadt Aachen zu erwarten sind, der Bürger dadurch keine Vorteile hat und unter dem Strich Mehrkosten durch Stellen entstehen. Wir weisen darauf hin, dass die Mitarbeiter nicht nur Genehmigungsbescheide erteilen, sondern auch ortsnahe Beratung durchführen. Hier wird nochmals auf das strategische Handlungsprogramm Wohnen hingewiesen.

 

Bei den beiden Stellen, die hier verlagert werden sollen, geht es im Wesentlichen um die Bearbeitung von Anträgen. Das strategische Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Aachen ist durch diese Verlagerung nicht gefährdet.  

Der Inhalt der Vorlage zur Verbandsversammlung am 24.09.06 wird seitens der Verwaltung nach wie vor gestützt und aufrechterhalten.

 

Rettungswesen Leitstelle Feuerschutz Katastrophenschutz

 

Hier wird erwartet, dass keine Entscheidung getroffen wird, bis nicht das Ergebnis des in Auftrag gegebenen Gutachtens vorliegt. 

 

Das Ergebnis des Prüfgutachtens wird seitens der Verwaltung abgewartet.

 

 

 

Außerdem hat der GPR in seinem Schreiben vom 13.10.06 diese weiteren Hinweise und Anregungen formuliert:

 

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass nicht zuletzt zur Wahrung städt. Interessen beim Übergang in die StädteRegion zunächst eine Organisationseinheit bei der Stadt und später zusammen mit dem Kreis gebildet wird, die die Gestaltung der StädteRegion übernimmt. In diesem Zusammenhang erwarten wir, dass die Beschäftigten am Prozess beteiligt und über die einzelnen Schritte im Prozess stets informiert werden.

 

Unsere Position, dass Aufgaben, die anderenorts in der künftigen Region auf kommunaler Ebene erledigt werden, von der Übertragung auf die Region ausgenommen werden und bei der Stadt Aachen verbleiben, behalten wir bei.

 

Wir können Ihre Ausführungen zur künftigen Entwicklung der AR.GEn nachvollziehen, insbesondere das Ziel, die AR.GEn handlungsfähig zu gestalten. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grunde bereits jetzt eine Entscheidung zur Rechtsform getroffen werden soll. Diese Entscheidung sollte in einem besonderen Verfahren erfolgen, um für die AR.GEn die bestmögliche Lösung zu finden.

 

 

Diese Themen sind in der Erörterung konstruktiv miteinander besprochen worden und werden in den weiteren Prozess mit aufgenommen.

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