Entscheidungsvorlage - A 43/0004/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Betriebsausschuss Kultur beschließt, dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt zu empfehlen,  die Neufassung der Gebührenordnung für die Öffentliche Bibliothek der Stadt Aachen zum 01.01.2007 zu beschließen.

 

 

(Rombey)

 

2. Der Finanzausschuss beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Neufassung der Gebührenordnung für die Öffentliche Bibliothek der Stadt Aachen zum 01.01.2007 zu beschließen.

 

 

(Grehling)

3. Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und des Finanzausschusses die Neufassung der Gebührenordnung für die Öffentliche Bibliothek der  Stadt Aachen zum 01.01.2007. Die neu gefasste Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

 

(Dr.Linden)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gebührenordnung für die Öffentliche Bibliothek der Stadt Aachen

hier: Erhöhung der Ausleihgebühren im Rahmen der Haushaltskonsolidierung

 

Da der Sachetat der Öffentlichen Bibliothek ( 290.000 €) keinen Spielraum mehr für Einsparungen läßt und der Personaletat nur unter großen Schwierigkeiten um die Hälfte der von der Bibliothek geforderten 113.549 € gekürzt werden kann, muss die andere Hälfte notgedrungen durch Mehreinnahmen erbracht und die Ausleihgebühren  entsprechend erhöht werden.

 

Für die Ausleihe von Medien aus der Öffentliche Bibliothek werden seit Ende der achtziger Jahre mit einer kurzen Unterbrechung Anfang der neunziger Jahre Gebühren gefordert. Nachdem die zunächst eingeführten Jahres-, Halbjahres- bzw. Vierteljahresgebühren zu deutlichen Benutzungsrückgängen (ca. 15%) geführt hatten, wurde aufgrund dieser negativen Erfahrungen  bei der zweiten Gebühreneinführung 1994 auf eine Gebührenstruktur gewechselt, die aus einer Kombination von Pauschal- und Einzelgebühren besteht. Dabei wurde für die Ausleihe von Printmedien eine sog. Paketgebühr  zugrunde gelegt, d.h. für Bücher, Zeitschriften, Noten wird die Ausleihgebühr unabhängig von der Anzahl mit einem Pauschalbetrag von zzt. 1,00 EUR erhoben, während für Nicht-Buch-Medien (Musik-CDs, Videokassetten, DVDs, CD-ROMs, Hörbücher mit CD-ROM) pro Stück eine Einzelgebühr von 1,00 EUR gilt. Für einzelne Personengruppen wurden differenzierte Ermäßigungen eingeführt, die im einzelnen aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich sind. Dabei sind Kinder und Jugendliche grundsätzlich von der Paketgebühr und von der Einzelgebühr für Videos aus der Kinder- und Jugendbibliothek befreit.

 

 

Benutzergruppe

Printmedien pro Ausleihvorgang (Bücher, Noten, Audio-Kassetten, Zeitschriften, Hörbücher mit Kassetten) unabhängig von Medienanzahl

Nicht-Buch-Medien  (Videokassetten, CD-ROM, DVD, Audio-CD, Hörbücher mit CD) - Einzelgebühr -

unter 18

frei

je 1,00 EUR (Videos aus Jugendbibliothek frei)

über 18

1,00 EUR

je 1,00 EUR

NutzerInnen mit Aachen-Pass oder Ehrenamtsausweis

frei

je 1,00 EUR

Aachener Schulen oder Kitas

frei

je 1,00 EUR

sonstige Organisationen

1,00 EUR

je 1,00 EUR

 

Hinzu kommen Gebühren für die Anmeldung, die Nutzung des Internet und des Readerprinters. Dieses Gebührensystem hat sich als sinnvoll erwiesen. Es sichert vergleichsweise hohe Einnahmen und Ausleihen und wird von den Benutzern nicht als Benutzungshindernis empfunden.

 

Säumnisgebühren werden schon immer erhoben, wenn entliehene Medien nicht rechtzeitig zurückgegeben werden. Zzt. betragen sie für Erwachsene 1,25 EUR und für Kinder und Jugendliche 1,00 EUR pro Medium und Woche bis zu einer Dauer von vier Wochen. Ab der vierten Woche kommt noch eine Pauschalgebühr von 15,- EUR hinzu.

 

Von einer Erhöhung der Säumnisgebühren sollte Abstand genommen werden, weil diese voll ausgereizt sind. Die Einnahmeentwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass diese von den Lesern beeinflussbaren Entgelte nicht mehr so einfach gezahlt werden. Die Nutzer achten viel stärker auf die Rückgabetermine und nutzen die verschiedenen Verlängerungsmöglichkeiten. Ein deutlich kritischeres Verhalten zeigt sich auch darin, dass wesentlich häufiger Grundsatzdiskussionen mit Lesern über Anlass und Höhe der Säumnisgebühren geführt werden müssen. Hier kann eine evtl. Mehreinnahme nicht prognostiziert werden, es ist aber wesentlich stärker als bei einer Erhöhung der Ausleihgebühren mit einem realen Einnahmerückgang zu rechnen.

 

Bei der Bemessung von Ausleihgebühren ist zu berücksichtigen, dass diese nicht als Quasi- Zugangsbeschränkung dem Bildungsauftrag der Bibliothek widersprechen dürfen. Die Erhöhungen müssen deshalb unter Beibehaltung bibliothekspädagogischer Aspekte sorgfältig abgewogen werden. Die Folgen einer evtl. Erhöhung der Ausleihgebühren auf das zukünftige Ausleihverhalten und damit evtl. Mehreinnahmen können nur schwer prognostiziert werden, weil das Entleiherverhalten nicht vorhersehbar ist.

 

Bei den hier vorgeschlagenen neuen Gebühren soll es für Kinder und Jugendliche weiter bei einer freien Ausleihe der Printmedien bleiben (überwiegend Bücher, Zeitschriften und Noten). Für die neu definierte Gruppe der jungen Erwachsenen (18-24 Jahre) wird vorgeschlagen, für Printmedien die bisherige “Paketgebühr” von 1,00 EUR beizubehalten - siehe nachfolgende Erläuterungen in der tabellarischen Übersicht. Für Personen ab 25 Jahre soll die “Paketgebühr” auf 1,50 EUR steigen. Die Einzelmediengebühr für die Ausleihe von Nicht-Buch-Medien soll für alle Personengruppen auf 1,50 EUR steigen (Ausnahmen: Videokassetten für Kinder und Jugendliche aus der Jugendbibliothek bleiben frei. Für  alle übrigen Videokassetten sollte als Ausleihanreiz die bisherige Einzelgebühr von 1,00 EUR bleiben, damit der nicht mehr aktualisierte Bestand weiterhin genutzt wird.

 

 

 

Benutzergruppe

Printmedien

(Paketgebühr)

Videokassetten

Nicht-Buch-Medien (Einzelgebühr)

unter 18

frei

je 1,00 EUR (außer aus Jugendbibliothek)

je 1,50 EUR

18-24

1,00 EUR

je 1,00 EUR

je 1,50 EUR

ab 25

1,50 EUR

je 1,00 EUR

je 1,50 EUR

AC-Pass, Ehrenamtspass

frei

je 1,00 EUR

je 1,50 EUR

Aachener Schulen und Kitas

frei

je 1,00 EUR

je 1,50 EUR

sonstige Organisationen

1,50 EUR

je 1,00 EUR

je 1,50 EUR

 

 

 

 

Aus diesen Vorschlägen errechnet sich unter Zugrundelegung des bisherigen Ausleihverhaltens eine theoretische Mehreinnahme von rd. 78.070 EUR/Jahr.

 

Wegen einer nicht auszuschließenden negativen Reaktion der Benutzer ist tatsächlich nur mit Mehreinnahmen in Höhe von 78.070 EUR - x zu rechnen. Ein Nutzungsrückgang hätte negative Auswirkungen auf sämtliche Gebühreneinnahmen.

 

Da 2007 nur Mehreinnahmen in Höhe von 18.925 € zu erbringen sind, gehe ich aber davon aus, dass sie auch tatsächlich erreicht werden. Ein genehmigungsfähiger Haushalt wird dazu führen, dass wieder kontinuierlich Mittel für neue Medien ausgegeben werden können und die Bibliothek die durch die langen Wartezeiten auf die Eröffnung der Korridore verlorene Attraktivität zurückgewinnt. Das stimmt mich auch für die Jahre 2008 und 2009 optimistisch, in denen jeweils weitere 18.925 € zu erbringen sind. Das Angebot einschließlich der Online-Medien muss weiter stimmen. Dann kann auch im zweiten oder dritten Jahr der erhöhten Gebühren ein Gewöhnungseffekt eintreten und die für 2009 geforderten Mehreinnahmen in Höhe von 56.775 € erzielt werden.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

2007: Mehreinnahmen bei Ausleihgebühren in Höhe von 18.925 €

2008: weitere Mehreinnahmen in Höhe von 18.925 €

2009: weitere Mehreinnahmen in Höhe von 18.925 €

 

Damit werden voraussichtlich ab 2009 jährliche Mehreinnahmen gegenüber 2006 in Höhe von 56.775 € erzielt werden.

 

 

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Anlagen

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