Entscheidungsvorlage - FB 22/0005/WP15
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Verfasst von:
- Herr Hermanns, Rolf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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05.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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13.12.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den in der Anlage aufgeführten 4. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Aachen vom 8.12.1997 zu beschließen.
Grehling
Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage aufgeführten 4. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Aachen vom 8.12.1997. Er tritt am 01.01.2007 in Kraft.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zur Haushaltskonsolidierung soll eine Einnahmeerhöhung bei der Hundesteuer realisiert werden. Die Steuersätze werden dafür wie folgt angehoben
Jährlicher Steuersatz bisher neu
falls ein Hund gehalten wird 90 € 120 €
falls zwei Hunde gehalten werden, je Hund 120 € 144 €
falls drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 144 € 156 €
Das Steueraufkommen erhöht sich damit um ca. 200.000 € jährlich.
Die Steuerbefreiungs- und ermäßigungstatbestände in den §§ 3 und 4 werden in den §§ 3, 3a und 4 neu gefasst bzw. teilweise gestrichen. Dabei wird die Weiterentwicklung der Rechtsprechung berücksichtigt.
Die Vorschriften zum Beginn der Steuerpflicht bzw. der Steuerbefreiung und –ermäßigung werden vereinfacht.
Der anliegenden Gegenüberstellung sind die Änderungen im Einzelnen und deren Begründung zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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54,8 kB
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