Entscheidungsvorlage - FB 22/0005/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den in der Anlage aufgeführten 4. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Aachen vom 8.12.1997 zu beschließen.

 

 

 

Grehling

 

Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage aufgeführten 4. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Aachen vom 8.12.1997. Er tritt am 01.01.2007 in Kraft.

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Haushaltskonsolidierung soll eine Einnahmeerhöhung bei der Hundesteuer realisiert werden. Die Steuersätze werden dafür wie folgt angehoben

 

Jährlicher Steuersatz                        bisher                        neu

falls ein Hund gehalten wird                             90 €                        120 €

falls zwei Hunde gehalten werden, je Hund                         120 €                        144 €

falls drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund                        144 €                        156 €

 

Das Steueraufkommen erhöht sich damit um ca. 200.000 € jährlich.

 

Die Steuerbefreiungs- und ermäßigungstatbestände  in den §§ 3 und 4 werden in den §§ 3, 3a und 4 neu gefasst bzw. teilweise gestrichen. Dabei wird die Weiterentwicklung der Rechtsprechung berücksichtigt.

 

Die Vorschriften zum Beginn der Steuerpflicht bzw. der Steuerbefreiung und –ermäßigung werden vereinfacht.

 

Der anliegenden Gegenüberstellung sind die Änderungen im Einzelnen und deren Begründung zu entnehmen.      

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Jährliches zusätzliches Steueraufkommen ca. 200.000 €

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Anlagen

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