Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 61/0419/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen des BUND, die nicht berücksichtigt werden konnte, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 880 -Schurzelter Straße - Parkplatz- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen des BUND, die nicht berücksichtigt werden konnte, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 880 -Schurzelter Straße - Parkplatz- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in ihrer Sitzung am 14.06.06 dem Planungsausschuss die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes

Nr. 880 -Schurzelter Straße - Parkplatz- in der vorgelegten Fassung empfohlen.

 

Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 22.06.06 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 880 -Schurzelter Straße - Parkplatz- in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte in der Zeit vom 17.07.2006 bis einschließlich 25.08.2006.

 

Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

 

Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Zur öffentlichen Auslegung wurden 10 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren beteiligt. Davon hat 1 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme eingereicht, die keine uneingeschränkte Zustimmung beinhaltet.

 

Diese Eingabe sowie die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung ist der Vor­lage als Anlage beigefügt und ist Grundlage der Beratung.

 

Zusammenfassung / Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die nicht berücksichtigte Stellungnahme des Trägers öffentlicher Belange, die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes eingereicht wurde, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 880 - Schurzelter Straße - Parkplatz- als Satzung zu beschließen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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