Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0053/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)         Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

b)         Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte

c)         Die Bezirksvertretung Aachen-Brand

d)         Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren

e)         Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

f)          Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich

 

g)         Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

 

 

nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 19. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

h)         Der Rat der Stadt Aachen

 

            beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und Fachausschüsse, den

vorgelegten 19. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen des 19. Nachtrages sind neben redaktionellen und inhaltlichen Änderungen auch die nachfolgend aufgeführten Veränderungen in dem Straßenverzeichnis, Negativkatalog und Stichstraßen-Negativkatalog sowie eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren vorzunehmen.

 

A) redaktionelle Änderungen

Die Trierer Straße war bis zum 31.12.2002 wie folgt in dem Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung enthalten:                      Trierer Straße                                      RKL S 6

                                                                        Trierer Straße (im Stadtbezirk Brand)   RKL S 8.

 

Zum 01.01.2003 wurde der Teilbereich der Trierer Straße von Adalbertsteinweg bis Adenauerallee in RKL S 7 eingestuft. Der Teilbereich von Adenauerallee bis Stadtbezirk Brand sollte weiterhin in RKL S 6 und der Teilbereich der Trierer Straße im Stadtbezirk Brand in RKL S 8 verbleiben.

 

Im Rahmen der redaktionellen Einarbeitung der vorstehenden Änderungen in das Straßenverzeichnis ist ein offenkundiger Schreibfehler entstanden.

 

Hierdurch fand sich die Trierer Straße nunmehr wie folgt in der Satzung wieder:

                                    Trierer Straße (von Adalbertsteinweg bis Adenauerallee)               RKL S 7

                                    Trierer Straße (von Adenauerallee bis Ende)                                  RKL S 6

 

Der bis dato ebenfalls in der Satzung enthaltene Teilbereich

                                    Trierer Straße (im Stadtbezirk Brand)                                       RKL S 8

 

wurde versehentlich entfernt.

 

Da diesbezüglich kein politischer Beschluss vorlag und in den Stadtbezirken traditionell keine Gehwegreinigung durch die Stadt durchgeführt wird, ist dieser offenkundige redaktionelle Fehler nunmehr zu korrigieren.

Die zukünftige Klassifizierung muss wie folgt lauten:

 

                                    Trierer Straße (von Adalbertsteinweg bis Adenauerallee)               RKL S 7

                                    Trierer Straße (von Adenauerallee bis Stadtbezirk Brand)   RKL S 6

                                    Trierer Straße (im Stadtbezirk Brand)                                       RKL S 8

 

 

 

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat am 15.02.2006 beschlossen, die derzeitige Benennung der Straße „Michaelstraße“ in ihrem gesamten Umfang zwischen Annastraße und Jesuitenstraße aufzuheben und diese Straße nach Frère Roger in „Frère-Roger-Straße“ umzubenennen.

 

-             Michaelstraße                           ändern in                      Frère-Roger-Straße

 

Am 31.05.2006 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschlossen, die derzeitige Platzbenennung „Leonhardplatz“ aufzuheben und diesen Platz nach Prälat Dr. H.c. Gottfried Dossing zu benennen.

 

-            Leonhardplatz                           ändern in             Gottfried-Dossing-Platz

 

 Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg  hat am 05.04.2006 beschlossen, die Straße „Huyskensweg“ in ihrem gesamten Umfang nach Professor Otto Blumenthal in „Otto-Blumenthal-Straße“ umzubenennen.

 

-             Huyskensweg                           ändern in          Otto-Blumenthal-Straße

 

 

B) inhaltliche Änderungen    

 

Aufgabe der Stadtreinigung ist es, die im öffentlichen Straßenraum entstandene Verunreinigungen bedarfsorientiert und zeitnah im Rahmen der festgelegten Reinigungsklassen zu beseitigen.

 

In Abhängigkeit von dem festgestellten Verschmutzungsgrad einer Straße bestimmen die Reinigungsklassen sowohl die Reinigungshäufigkeit als auch den Reinigungszyklus.

 

Durch die derzeit in der Satzung verankerte starre Festlegung eines wöchentlichen Reinigungszyklus ist eine flexible und bedarfsorientierte Reinigung häufig nicht  möglich.

 

In der Praxis führt der wöchentliche Reinigungszyklus häufig dazu, dass die nach erfolgter satzungsgemäßer Reinigung erneut entstandenen Verunreinigungen erst in der folgenden Woche oder aber durch „kostenlose“ Sonderreinigungsmaßnahmen beseitigt werden. Des weiteren müssen Straßen satzungsgemäß „gereinigt“ werden, obwohl tatsächlich zu diesem Zeitpunkt keine relevanten Verunreinigungen vorhanden sind.

 

Darüber hinaus ist es nach der derzeitigen Satzungsregelung gebührenrechtlich nicht möglich, die aus betriebs- und/oder witterungsbedingten Gründen ausgefallene Reinigungsleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

 

 

Im Interesse einer effektiven und effizienten Stadtreinigung sowie eines sauberen Stadtbildes ist eine Änderung des § 3 der Satzung erforderlich.

 

§ 3 Abs. 1 S. 3 ändern in:

 

            Die Reinigungshäufigkeit beträgt in Reinigungsklasse

 

            S 4 und S 8                   jährlich   52 mal,                        

            S 5                               jährlich 104 mal,                       

            S 6                               jährlich 156 mal,                       

            S 7                               jährlich 260 mal,                       

 

Soweit keine zwingenden Gründe, wie beispielsweise Witterungseinflüsse, Betriebsstörungen, Straßenbauarbeiten und Verschmutzungsgrad, dem entgegenstehen, soll sich die Jahresreinigungsleistung gleichmäßig auf die einzelnen Jahreswochen verteilen.

Ausgefallene Reinigungsleistungen sollen bedarfsgerecht in einem angemessenen Zeitraum des laufenden Jahres nachgeholt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 3 Abs. 2 ändern in:

 

Soweit die Reinigungsverpflichtung dem Eigentümer obliegt, ist die Reinigung i.d.R. 1 mal wöchentlich durchzuführen.  

Die Erläuterungen zum Straßenverzeichnis sind wie folgt  zu ändern:

 

Reinigungs-

klasse

Reinigungen

im Jahr

Reinigungsverpflichtung

a) = Stadt

b) = Eigentümer

S 4

52

a) Reinigung auf Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen, Winterwartung auf                 Fahrbahnen und Radwegen

b) Winterwartung auf kombinierten Rad- und Gehwegen und selbständigen          Gehwegen

S 5

104

a) Reinigung auf Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen, Winterwartung auf                 Fahrbahnen und Radwegen

b) Winterwartung auf kombinierten Rad- und Gehwegen und selbständigen          Gehwegen

S 6

156

a) Reinigung auf Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen, Winterwartung auf                 Fahrbahnen und Radwegen

b) Winterwartung auf kombinierten Rad- und Gehwegen und selbständigen          Gehwegen

S 7

260

a) Reinigung auf Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen, Winterwartung auf                 Fahrbahnen und Radwegen

b) Winterwartung auf kombinierten Rad- und Gehwegen und selbständigen          Gehwegen

S 8

52

a) Reinigung und Winterwartung auf Fahrbahnen und Radwegen

b) Reinigung und Winterwartung auf kombinierten Rad- und Gehwegen und         selbständigen Gehwegen

S 9

52

a) Winterwartung auf Fahrbahnen und Radwegen

b) Reinigung auf Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und Winterwartung auf           den kombinierten Rad- und Gehwegen und selbständigen Gehwegen

U 6

52

a) --

b) Reinigung und Winterwartung auf den Rad- und Gehwegen

X

52

a) --

b) Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen

 


C) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis

 

-             Grünenthal (von Karl-Friedrich-Str. bis Wendehammer)             (Aachen-Richterich)            RKL S9

 

Die nachstehend aufgeführte Straße wurde zum 12.07.2006 dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

-           An der Wurm                                                               (Aachen-Haaren)            RKL S 9

 

Die nachstehend aufgeführten Straßen werden zum 01.01.2007 dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

-             Bayersbusch                                                                 (Aachen-Eilendorf)            RKL S 9

 

-             Heinrich-Heuser-Weg                                         (Aachen-Haaren)                        RKL S 9

 

D) Änderungen im Straßenverzeichnis

 

-           Karl-Friedrich-Straße                         (Aachen-Laurensberg)                            RKL S 8

            (von Laurentiusstraße bis 2.Hander Weg und             (Aachen-Richterich)

            Einfahrt zur ehemaligen Grube Karl-Friedrich)

 

            ändern in

-           Karl-Friedrich-Straße                         (Aachen-Laurensberg)                            RKL S 8

            (von Laurentiusstraße bis Grünenthal)                   (Aachen-Richterich)

 

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der gesunkene bzw. gestiegene Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende  Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.

Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.

 

Erhöhung der Reinigungshäufigkeit

-             Oberplatz                                             (Aachen-Mitte)   von RKL S 5 nach RKL S 6

-             Oberstraße                                          (Aachen-Mitte)   von RKL S 5 nach RKL S 6

-             Scheibenstraße                                     (Aachen-Mitte)   von RKL S 5 nach RKL S 6

 

 

 

 

 

Reduzierung der Reinigungshäufigkeit

-           An der Ellermühle                                 (Aachen-Mitte)   von RKL S 4 nach RKL S 8

-             Bastogne City                            (Aachen-Mitte)               von RKL S 4 nach RKL S 8

-             Diepenbenden (von Eupener Str. bis Haus Nr. 52)

(Aachen-Mitte)                                                               von RKL S 4 nach RKL S 8

-             Flandrische Straße                                (Aachen-Mitte)   von RKL S 4 nach RKL S 8

-           Louis-Beißel-Straße                            (Aachen-Mitte)   von RKL S 4 nach RKL S 8

-           Luise-Hensel-Straße                           (Aachen-Mitte)   von RKL S 4 nach RKL S 8

-             Middeldorfstraße                                   (Aachen-Mitte)   von RKL S 4 nach RKL S 8

-             Mühlental                                              (Aachen-Mitte)   von RKL S 4 nach RKL S 8

-           Prinz-Eugen-Straße                            (Aachen-Mitte)   von RKL S 4 nach RKL S 8

 

E) Änderung des Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung

    gemäß § 2 Abs. 1  der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen

    Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)

 

-           Karl-Friedrich-Straße                                                             (Aachen-Laurensberg)   

            (von Einmündung 2.Hander Weg                           (Aachen-Richterich)

            bis Vetschauer Weg)

 

            ändern in

-           Karl-Friedrich-Straße                                                             (Aachen-Laurensberg)

            (von Grünenthal bis Vetschauer Weg)                            (Aachen-Richterich)

 

 

 

 

F) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung

    gemäß §   2 Abs.  1      der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen

    Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen - Negativkatalog)

 

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen - Negativkatalog aufzunehmen.

 

-             Freunder Straße                                    (Aachen-Eilendorf)

-             Grünenthaler Straße                              (Aachen-Richterich)

-             Schubertstraße                                      (Aachen-Eilendorf)

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Gebührenbedarfsberechnung

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