Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0055/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenübernahme der Straßenunterhaltung des FB 68 und Änderung der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
|
|
|
|
29.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
|
|
|
13.12.2006
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den 2. Nachtrag der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes vom 27.11.2002 zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den 2. Nachtrag der Betriebssatzung vom 27.11.2002 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung “Aachener Stadtbetrieb“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat der Hauptausschuss am 17. 04. 2002 das so
genannte 53-Punkte-Programm beschlossen.
Die Verwaltung war u. a. hiernach aufgefordert, die organisatorische Zusammenfassung des damaligen Fachbereiches Aachener Stadtbetrieb (FB 18, jetzt: E 18) mit dem Baubetriebshof des FB 68/50 in die Wege zu leiten.
Durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) wurde die Organisationsform des Fachbereiches „Verkehr und Tiefbau“ (FB 68) überprüft.
Das Ergebnis dieser Prüfung sieht vor, die Aufgaben des FB 68 wie folgt neu zu organisieren:
1. Straßenunterhaltung
Der Bereich der Straßenunterhaltung (=Baubetriebshof Freunder Weg) wird in die eigenbetriebsähnliche Organisationseinheit des Aachener Stadtbetriebes (E 18) verlagert.
Die bisher mit den operativen Aufgaben beschäftigten Mitarbeiter/innen des FB 68/50 werden ebenfalls dem Eigenbetrieb zugeordnet.
2. Organisationsbereiche der Lagerhausstraße
Die planerischen und die damit verbundenen administrativen Aufgaben des FB 68 werden wie folgt in das Planungsamt (A 61) verlagert:
Straßenneubau,
Straßenplanung, Koordinierungsstelle Abwasser
Straßenneubau und -planung werden in einer Abteilung zusammengefasst.
Straßenverkehr,
Sondernutzungen, Bewohnerparken
Dieser Bereich wird ebenfalls in das A 61 verlagert.
3. Auswirkungen
Alle Unterhaltungsarbeiten im Straßenraum werden zukünftig vom Eigenbetrieb (E 18) ausgeführt.
Dies betrifft ebenso die Unterhaltung der Brücken und Sonderbauwerke.
Durch die zukünftige Aufgabenerledigung in eigenbetriebsähnlicher Organisationsform ergeben sich bessere Koordinierungsmöglichkeiten und eine engere Verzahnung der im Straßenraum tätigen Bereiche (Stadtreinigung - Unterhaltung). Gleichermaßen werden sich bezüglich der Materialbeschaffung und -lagerung Einspareffekte ergeben, zumal der Stadtbetrieb mit der Umstellung auf ein einheitliches EDV-Verfahren (SAP R/3) bereits mit dem Modul „Materialwirtschaft“ produktiv arbeitet.
Mittelfristig sind auch Einsparungen bei den Personalkosten zu erwarten.
4. Zeitliche Abfolge
Der Fachbereich „Verkehr und Tiefbau“ (FB 68) wurde nach der Beschlussfassung im Personal- und Verwaltungsausschuss am 08.11.2006 zum 13.11.2006 aufgelöst.
Die zuvor aufgeführten planerischen und administrativen Aufgaben werden zu diesem Zeitpunkt in das A 61 verlagert.
Die operativen Aufgaben (Straßenunterhaltung/Baubetriebshof) bleiben zunächst bis zum 31.12.2006 als eigenständige Verwaltungseinheit bestehen.
Zum 01.01.2007, mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres, erfolgt dann die Eingliederung in den Aachener Stadtbetrieb.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden die noch zu klärenden juristischen, kaufmännischen, organisatorischen und technischen Aufgaben aufgearbeitet und geklärt, so dass zum 01.01.2007 eine Darstellung und Aufnahme dieses neuen Aufgabenbereiches im Wirtschaftsplan für das Jahr 2007 des Aachener Stadtbetriebes erfolgen kann.
5. Änderung der Betriebssatzung
Mit Übernahme der neuen Aufgabe „Straßenunterhaltung“ durch den Aachener Stadtbetrieb ist es erforderlich, die Betriebssatzung für den Stadtbetrieb zu ändern.
Die Änderungen sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich.
Anlage
Betriebssatzung der Stadt Aachen für den Eigenbetrieb
“Aachener Stadtbetrieb“ vom 27.11.2002
in der Fassung des II. Nachtrages vom 01.01.2007
Zweiter Nachtrag zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung “Aachener Stadtbetrieb“ vom 27.11.2002:
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 13.12.2006 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV NRW 2005, S. 272), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVo NRW) in der Fassung vom 01.06.1988 (GV. NW. S. 324), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 30.04.2002 (GV NRW 2002, S. 160), folgenden zweiten Nachtrag zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für den Eigenbetrieb "Aachener Stadtbetrieb" vom 27.11.2002 in der Fassung des ersten Nachtrages vom 01.01.2007 beschlossen:
Artikel I
Änderung der Betriebssatzung
§ 2 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Zweck und Gegenstand des Eigenbetriebes ist die Durchführung
sowie die Gewährleistung der Aufgaben der Abfallwirtschaft, soweit keine
Übertragung von Aufgaben hieraus aus dem Zweckverband Entsorgungsregion West
(ZEW) erfolgt, der Straßenreinigung und des Winterdienstes, der Grün- und
Freiflächenpflege einschließlich der Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen
und Spielplätze, des Friedhofswesens, der Straßenunterhaltung nebst
der Bereitstellung der zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung notwendigen
Hilfs- und Nebenbetriebe (wie z.B. Gärtnerei, Werkstatt und
allgemeiner und betriebsbezogener Fahrereinsatz).
§ 3 Abs. 2 Satz 1 Werkleitung wird durch Betriebsleitung ersetzt.
§ 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
Der Betriebsleiter unterzeichnet unter dem Namen des Eigenbetriebes "Aachener Stadtbetrieb” ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses, wenn die Angelegenheit gemäß dem Abs. 1 Satz 1 dieser Satzung der Entscheidung der Betriebsleitung unterliegt, der stellvertretende Betriebsleiter unterzeichnet im gleichen Kontext mit “In Vertretung“ ,die übrigen Dienstkräfte ...
Artikel II
Inkrafttreten der Änderung der Betriebssatzung
Der zweite Nachtrag zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für den Eigenbetrieb “Aachener Stadtbetrieb“ vom 27.11.2002 tritt zum 01.01.2007 in Kraft.
Der vorstehende 2. Nachtrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 13. Dezember 2006 beschlossen.
Aachen, den 13. Dezember 2006
Dr. Linden
Oberbürgermeister
Lütgens
Schriftführer
Vorstehender vom Rat der Stadt beschlossener 2. Nachtrag ist ordnungsgemäß zustande gekommen.
Aachen, den 13. Dezember 2006
Dr. Linden
Oberbürgermeister
Vorstehender 2. Nachtrag der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;
b) diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde;
c) der Oberbürgermeister den Satzungsbeschluß vorher beanstandet hat
oder
d) der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.
Aachen, den 13. Dezember 2006
(Dr. Linden)
Oberbürgermeister
Der Wortlaut des 2. Nachtrages der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb stimmt mit dem Ratsbeschluß vom 13. Dezember 2006 überein.
Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der §§ 2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom 07.04.1981 entsprechend angewandt worden sind.
Aachen, den 13. Dezember 2006
(Dr. Linden)
Oberbürgermeister