Entscheidungsvorlage - E 18/0059/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz; Verlängerung der Eigenverwertung von Sammelgruppen und der Vergabe an die Aachener Projektwerkstatt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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29.11.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Datum vom 16. März 2005 hatte der Bundestag das Gesetz über das In- Verkehr- bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) verabschiedet.
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in diesen Geräten. Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten, die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung und durch eine Vorgabe von Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten sowie die Verringerung des Schadstoffgehaltes der Geräte.
Durch das Verbot der Verwendung bestimmter gefährlichen Stoffe bei der Produktion von Neugeräten sollen Belastungen für Umwelt und Gesundheit von vorne herein vermieden werden und Entsorgungsprobleme gar nicht erst entstehen. Durch die Verpflichtung für die Entsorgung, d. h. für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Geräte die Verantwortung zu übernehmen, sollen die Hersteller dazu gezwungen werden, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in ihre Kalkulation einzubeziehen.
Sie müssen deshalb Elektro- und Elektronikaltgeräte, die die Kommunen von privaten Haushalten und rechtlich Gleichgestellten gesammelt haben, zurücknehmen. Hierzu stellen sie den Kommunen die Behältnisse zur Aufnahme der Altgeräte an den Sammelstellen zur Verfügung und lassen diese Behältnisse an den Sammelstellen abholen, wenn eine bestimmte Menge einer Altgerätegruppe erreicht ist. Die abschließende Behandlung, Wiederverwendung oder Entsorgung hat der Hersteller selbst zu organisieren und darüber Nachweise zu führen.
Eine von den Herstellern eingerichtete gemeinsame Stelle, die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR), ermittelt die Grundlagen zur Festlegung der Abholmenge der einzelnen Hersteller, organisiert die Abholung auf Meldung der Kommunen hin und erhebt Daten über in Verkehr gebrachte, zurückgegebene und verwertete Geräte und meldet diese der zuständigen staatlichen Stelle.
Die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger, z.B. die Stadt Aachen - Aachener Stadtbetrieb -, sind dabei für die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushaltungen und von gleichgestellten Geräten zuständig geblieben. Die Ausgestaltung der Sammlung wurde weitgehend ins Ermessen der Kommune gestellt, wobei sicherzustellen war, dass Altgeräte unentgeltlich abgegeben werden können (Bringsystem).
Die Kommunen stellen die Altgeräte sortiert in fünf Gruppen zur Abholung durch die Hersteller bereit. Die Einteilung der Gruppen erfolgt nach entsorgungstechnischen Gesichtspunkten, so sind z. B. Kühlschränke von Bildschirmgeräten getrennt zu halten.
Der Beginn der getrennten Sammlung wurde durch das ElektroG auf den 24.3.06 festgelegt.
Die Kommunen haben durch das Gesetz auch die Möglichkeit bekommen, Altgeräte von der Entsorgung durch die Hersteller auszunehmen und selbst zu entsorgen und diese Aufgabe z.B. an Sozialbetriebe zu übergeben, die diese Geräte dann wiederverwenden, behandeln und entsorgen, wie das in Aachen auch schon vor dem in Kraft treten des Gesetzes mehrere Jahre praktiziert wurde.
Diese Herausnahme muss mindestens für die Dauer von einem Jahr geschehen und ist der gemeinsamen Stelle (EAR) drei Monate vorher mitzuteilen. Die Verantwortung für die Behandlung, Verwertung, Entsorgung und die Nachweisführung bleibt in diesem Falle bei dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger.
Nach Einholung entsprechender Angebote wurde die Auftragsvergabe in 2005 durch den Aachener Stadtbetrieb mit Zustimmung durch den Betriebsausschuss v. 22.6.05 und die Fraktionen und nach Prüfung durch das RPA mit Wirkung ab 24.3.2006 an die Aachener Projektwerkstatt Heinrich Böll e.V. beschlossen.
Dies geschah auf Grundlage eines entsprechendes Angebots für die Gerätegruppen 1 (Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte) und 5 (Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente).
Wie vorgegeben entstehen der Stadt hierbei keine Kosten. Die Projektwerkstatt deckt ihre Kosten über die erzielten Verwertungserlöse der bei der Zerlegung gewonnen Altstoffe.
Dabei hat die Projektwerkstatt alleine in den beiden benannten Gruppen von Ende März bis Ende Oktober Sammelergebnisse von 32,074 to und 65,271 to erzielen können.
Die Vergabe wurde in 2005 auf einen Zeitraum von einem Jahr festgelegt, um den gesetzlich vorgegebenen Mindestzeitraum zunächst nicht zu überschreiten und dabei prüfen zu können, ob eine Eigenverwertung auch im Rahmen des ElektroG durchführbar ist und den Bedenken Rechnung zu tragen, dass Schwankungen der Rohstoffweltmarktpreise Auswirkungen auf die Auskömmlichkeit des Angebots haben würden.
Da das Gesetz eine Frist von drei Monaten vor der beabsichtigten Herausnahme bzw. deren Verlängerung vorsieht und bis zu diesem Zeitpunkt eine verpflichtende Erklärung durch die Stadt Aachen - Aachener Stadtbetrieb - an die EAR abzugeben ist, dass diese Gerätegruppen für einen festgelegten Zeitraum von der Übergabe an die Hersteller ausgeschlossen werden, ist jetzt über die Verlängerung und erneute Vergabe zu entscheiden.
Unter vorbehaltlicher Zustimmung des Betriebsausschusses und des RPA ist beabsichtigt, die Verwertung der Gruppen 1 und 5 des ElektroG für ein weiteres Jahr in die Regie der Stadt Aachen zu übernehmen und auch weiterhin von der Aachener Projektwerkstatt durchführen zu lassen.