Ratsantrag - FB 68/0021/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussentwurf für die Bezirksvertretung Aachen-Haaren:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach Maßnahmen zur Reduzierung des LKW-Aufkommens nicht ergriffen werden. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die in den Atzenbenden durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen gelegentlich auch auf die Friedenstraße verlegt werden können, um auch die dortigen Verkehre mit zu erfassen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Friedenstraße, Missachtung des LKW-Verkehrsverbotes sowie unangemessene Geschwindigkeiten;

Bürgerantrag von 63 Anwohnern der Friedenstraße, vertreten durch Frau Ingrid Wolf, Friedenstraße 94, 52080 Aachen, vom 16.06.2004

 

 

Der vorliegende Antrag gliedert sich im wesentlichen in zwei Schwerpunkte:

 

a)  Unangemessener und unerlaubter LKW-Durchgangsverkehr

b)  Unangemessene Fahrgeschwindigkeiten des Durchgangsverkehres

 

Zu a):   

Im Zusammenhang mit dem Antrag haben Verwaltung und Polizeiwache Haaren in insgesamt ca. 10 Kontrollen über einen Zeitraum von jeweils 30 – 60 Minuten vor Ort das LKW-Aufkommen überprüft. Bei keiner Kontrolle wurden mehr als zwei unberechtigt fahrende LKW registriert, bei einigen einstündigen Beobachtungen auch kein einziger LKW erfasst. Hierbei wurden die Beobachtungen auf die Morgenstunden, Mittagsstunden sowie die Zeit gegen 16.00 Uhr gestreut. Die von der Polizei beobachteten Falschfahrer wurden mit Verwarnungsgeldern belegt und zur Änderung ihres Verhaltens aufgefordert. Bei den Kontrollen fiel auf, dass mehrere als LKW wirkende Kleintransporter bzw. Pritschenwagen nach Kontrolle der Fahrzeugpapiere nur 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht hatten und insofern von der Sperrung nicht erfasst werden.

Aufgrund dieser für das Wohngebiet sehr erfreulichen Kontrollergebnisse sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, die von den Antragstellern geforderten Beschilderungsverdichtungen sowie festen Kontrollstellen mit einem besonders intensiven Personaleinsatz vorzunehmen. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die eingesetzten Polizeikollegen an vielen anderen Stellen im Haarener Straßennetz in gleicher Zeit erheblich mehr Verkehrsverstöße erfassen und ahnden können als bei den Kontrollen in der Friedenstraße. Wegen der Vielfältigkeit der polizeilichen Einsatzbereiche sind auch zukünftig nur sporadische Kontrollen möglich. Es steht den Anwohnern frei, im Wege von Drittanzeigen Falschfahrer dem zuständigen Ordnungsamt schriftlich bzw. per Mail zuzuleiten, wobei wegen der notwendigen Beweissicherung nur Anzeigen bis zu einer Woche nach Verstoß vom Ordnungsamt angenommen werden. Die von den Beschwerdeführern gesammelten Kennzeichen seit März 2004 sind diesbezüglich nicht mehr verwertbar.

 

Zu b)

Geschwindigkeitsmessungen aus der Friedenstraße selbst liegen der Verwaltung und Polizei nicht vor. Das Ordnungsamt misst jedoch regelmäßig (ca. einmal monatlich) In den Atzenbenden die Geschwindigkeiten und leitet Verwarnungs- bzw. Bußgelder gegen Schnellfahrer ein. Die Verwaltung prüft, ob eventuell gelegentlich die Messstelle aus den Atzenbenden in die Friedenstraße (zwischen Nato-Lager und Atzenbenden) verlegt werden kann, um auch die Verkehre zwischen Nato-Lager und Hergelsbendenstraße/ Alt-Haarener-Straße mit zu erfassen.

Das Unfallaufkommen in der Friedenstraße ist äußerst unauffällig. Es steht den Anwohnern frei, durch zusätzliche wechselseitig am Fahrbahnrand geparkte Fahrzeuge positiven Einfluss auf die Fahrgeschwindigkeiten zu nehmen. Ansonsten gab es in den vergangenen Jahren keine Veranlassung für die Verwaltung, in diesem Wohngebiet regelnd einzuschreiten. In den Hauptverkehrszeiten weisen alle Wegeverbindungen ein verstärktes Verkehrsaufkommen auf. Sperrungen einzelner Straßen würden zu Mehrbelastungen benachbarter Straßen führen, an denen auch Menschen wohnen. Hierbei ist die Achse Jülicher Straße/Alt-Haarener-Straße nachmittags bereits bis an ihre Leistungsfähigkeit belastet und könnte eventuelle verdrängte Verkehre kaum noch zusätzlich aufnehmen und weiterleiten. Die Verwaltung wird deshalb keine verkehrsregelnden bzw. verlagernden Maßnahmen ergreifen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

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