Entscheidungsvorlage - B 03/0068/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Umweltausschuss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 8. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2007 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 8. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2007 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschliesst den 8. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2007 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gebührenhöhe

 

Es ist erforderlich, die Gebührensätze in ' 3 Abs. 8 und 9 sowie ' 4 Abs. 6 zum 1.1.2007  wie folgt festzusetzen:

 

 

Zu ' 3 (8)            Die Schmutzwassergebühr von i  2,39  auf i  2,45 zu erhöhen.

 

Zu ' 3 (9)            Teilanschlußgebühr von i 1,30 auf i  1,32 zu erhöhen.

 

Zu ' 4 (6)            Die Niederschlagswassergebühr von i 1,02 auf i  1,01 zu reduzieren.

 

 

 

Die Berechnung der Gebührensätze und die Vergleichswerte des Vorjahres sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2007

 

Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung  für den Entwässerungshaushalt 2007 weist bei unveränderten Gebührensätzen bei einem Kostenvolumen von insgesamt  58.518.203 i einen Fehlbetrag von 763.429 i aus. Um diesen Fehlbetrag auszugleichen ist eine Anhebung der Gebührentarife wie folgt erforderlich:

 

derzeit in Kraft:                        neu:

 

SW                        2,39 i/m;                        2,45 i/m;                       

RW      1,02 i/m5      1,01 i/m5

TA      1,30 i/m;      1,32 i/m;

 

 

Der Anstieg der Kanalbenutzungsgebühren ist im wesentlichen in erheblich  reduzierten Abwassermengen begründet. Trotz vorsichtiger Schätzungen sind die  Wassermengen sehr viel stärker gesunken als erwartet (- 650.000 m;).

Dagegen kann die Regenwassergebühr wegen leicht redizuierten Kosten und stabiler Veranlagungsmengen leicht gesenkt werden.

 

Die gebührenrelevanten Gesamtkosten der Rechnungsperiode sind um ca. 960.000 i gestiegen. Durch eine geringere Verlustverrechnung aus dem Jahr 2004 (Vergleich: Verlustverrechnung 2003), konnte das Gesamtkostenvolumen trotzdem um ca. 750.000 i gesenkt werden.

Die größten Kostensteigerungen sind bei der kalkulatorischen Verzinsung, beim Verwaltungskostenbeitrag und beim Betriebsführungsentgelt StAWAG zu finden. Auch der Beitrag an den WVER ist leicht gestiegen.

 

 

Betriebsführungsentgelt STAWAG

Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel angepasst. Neben dieser Anpassung wirkt sich die Umsatzsteuererhöhung zum 01.01.2007 von 16 % auf 19 % aus. Sie beträgt ca. 2/3 der Kostensteigerung

(108.930 i).  

 

 

 


Verwaltungskostenbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag wird von der Finanzverwaltung ermittelt. Die Erhöhung ist hauptsächlich in stark gestiegenen EDV-Kosten der regio-it begründet, die sich auf die Ausgaben der Querschnittseinheiten auswirken.

 

 

Wasserverbandsbeitrag

Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den vom WVER beschlossenen Veranlagungsregeln und ist von der Stadt insoweit nicht zu beeinflussen.

Für 2007 beträgt der prognostizierte Gesamtbeitrag  29.436.000 i. Er liegt damit um

56.000 i über dem des Vorjahres.

 

 

Kalkulatorische Kosten

Die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 559.900,00 i erhöht. Diese Steigerung resultiert aus Neuinvestitionen und Fortschreibung des Anlagevermögens.

 

 

Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2006 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2007 gegenübergestellt, so dass die einzelnen Veränderungen der Positionen ersichtlich sind (siehe Anlagen).

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Kostenübersicht und –zuordnung

Gebühren-Jahresübersicht

 

 


8.   N A C H T R A G

zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen

vom

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGB l. I S. 114) und der §§ 64 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am                  folgende Satzung beschlossen:

 

1.

§ 3 (8)                erhält folgende Fassung:

 

Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich 2,45.

 

 

2.

§ 3 (9) erhält folgende Fassung:

 

Sofern für einzelne Grundstücke oder einzelne Ortsteile vor Einleiten der Abwässer in

die öffentliche Abwasseranlage eine Vorklärung der Abwässer vorgenommen und die Einleitung in die Kanalisation erfolgt, die nicht an eine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen ist (Teilanschluss), beträgt die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 1,32.

 

 

3.

§ 4 (6) erhält folgende Fassung:

 

Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,01.

 

 

4.

 

Dieser 8. Nachtrag tritt am 01.01.2007 in Kraft.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die zum 1.1.2007 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend.

 

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Anlagen

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