Entscheidungsvorlage - A 37/0007/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- A 37/10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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05.12.2006
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Erledigt
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Finanzausschuss
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05.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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13.12.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den in der Anlage aufgeführten 8. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen. Der 8. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
In Vertretung
(Möller)
Beigeordneter
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den in der Anlage aufgeführten 8. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen. Der 8. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
In Vertretung
(Grehling)
Beigeordnete
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den in der Anlage aufgeführten 8. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen. Der 8. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
(Dr. Linden)
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Grund des
Inkrafttretens der neuen Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (AZVO-Feu) ist ein
starker Kostenanstieg der Personalkosten der Einsatzdienstbeamten in Höhe von
12,5 % zu verzeichnen. Dieser findet ebenso Berücksichtigung im
Gebührenhaushalt wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte. Daher
ist eine Anhebung der Rettungsdienstgebühren in 2007 unerlässlich.
Der Anstieg der Gebühren beträgt
bei der Beförderung von Notfallpatienten 8,03 %, bei der Inanspruchnahme des
Notarztes 4,44 % und bei der Beförderung von kranken Personen 3,46 %.
Durchschnittlich beträgt somit die Anhebung der Rettungsdienstgebühren
insgesamt 5,31 %.
Nachfolgend sind die in § 3 der
Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
aufgeführten bisherigen Gebühren den neuen mit den Krankenkassen noch zu
verhandelnden Gebühren gegenübergestellt:
Für
die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden folgende Gebühren erhoben: bisherige / neue
Gebühr
1.
Für die
Beförderung von Notfallpatienten:
a) Grundgebühr
151,41 Euro 163,56 Euro
Hierin sind bis zu 30 Minuten Einsatzzeit ( hierunter ist die Zeit
vom
Eintreffen des Fahrzeuges am Einsatzort bis zur Ablieferung
des Patienten am Bestimmungsort zu verstehen) sowie eine Pauschale
von 15 Minuten für An- und Abfahrt enthalten.
b) Anschlussgebühr
1
50,47 Euro 54,52 Euro für
zusätzliche Einsatzzeit von jeweils angefangenen 15 Minuten. c) Anschlussgebühr 2
50,47 Euro 54,52 Euro
zusätzlich bei Auswärtstransporten von mehr als 20 km Entfernung
von
der Stadtgrenze als Rückfahrtpauschale für je angefangene 20 km.
2.
Für die
Inanspruchnahme des Notarztes 248,28 Euro 259,29 Euro zusätzlich
zur Gebühr nach § 3 Ziffer 1.
Erfolgt im Zusammenhang mit dem Notarzteinsatz kein Transport
des Patienten,
so beträgt die Gesamtgebühr 323,98 Euro 341,07 Euro
3.
Für die
Beförderung von kranken Personen:
a) Grundgebühr 83,25 Euro 86,10 Euro
Hierin sind bis zu 30 Minuten Einsatzzeit ( hierunter ist die Zeit
vom
Eintreffen des Fahrzeuges am Einsatzort bis zur Ablieferung
des Patienten am Bestimmungsort zu verstehen) sowie eine Pauschale
von
15 Minuten für An- und Abfahrt enthalten.
b) Anschlussgebühr
1
27,75 Euro
28,70 Euro für zusätzliche
Einsatzzeit von jeweils angefangenen 15 Minuten.
c) Anschlussgebühr
2
27,75 Euro 28, 70 Euro
zusätzlich bei Auswärtstransporten von mehr als 20 km Entfernung
von der Stadtgrenze als Rückfahrtpauschale für je angefangene 20
km.
Grundlage der neuen Gebühren ist
die Gebührenbedarfsberechnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der
Stadt Aachen. Die Verhandlungen hierüber mit den Krankenkassen sind für Ende
November vorgesehen. Das Ergebnis wird in einer Tischvorlage bzw. wird mündlich während der Sitzung
bekannt gegeben.
Gleichzeitig ist im § 3 das Wort
„Transportzeit“ durch das Wort
„Einsatzzeit“ ersetzt worden. Dies erfolgt lediglich zur Klarstellung
gegenüber den Bürgern. In der Vergangenheit hat dieser Ausdruck immer wieder
Anlass für Nachfragen gegeben.
In der Gebührenordnung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen ist derzeit unter § 7
Ziffer 2. die Fälligkeit der Gebührenschuld geregelt.
Hiernach wird die Gebühr mit der
Zustellung des Gebührenbescheides oder dem darin genannten Zeitpunkt fällig.
Entsprechende
Fälligkeitsregelungen waren bislang in einer Vielzahl städtischer
Gebührensatzungen enthalten. Derartige Fälligkeitsregelungen sind seitens des
Verwaltungsgerichts Aachen nunmehr beanstandet worden.
Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW
müssen kommunale Gebührensatzungen unter anderem den Zeitpunkt der Fälligkeit
der Gebühr angeben. Diesem gesetzlichen Erfordernis genügt die o. a.
Fälligkeitsregelung nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Aachen nicht.
Der Zeitpunkt der Fälligkeit der
Gebühr werde durch derartige Vorschriften in der Gebührensatzung letztlich in
das Belieben der Verwaltung gestellt. Zwar bestimme diese Regelung, dass die
Gebühr nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig wird, aber die Vorschrift
enthalte auch die Regelung, dass im Gebührenbescheid eine andere
Fälligkeitsregelung bestimmt werden kann.
Angesichts dieser Sach- und
Rechtslage ist die Fälligkeitsregelung in der Gebührenordnung für die
Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen abzuändern.
§ 7 Ziffer 2. erhält folgende
Fassung:
Die Gebühr wird 21 Tage nach
Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
Die vorstehende Änderung der
Fälligkeit erfolgt im Einvernehmen mit dem Rechts- und Versicherungsamt der
Stadt Aachen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,8 kB
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2
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54,5 kB
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3
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67,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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59,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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57,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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57,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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50,7 kB
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8
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(wie Dokument)
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45,3 kB
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9
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(wie Dokument)
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50,6 kB
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10
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(wie Dokument)
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30,2 kB
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