Entscheidungsvorlage - A 20/0068/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt verweist den Haushaltsplan-Entwurf 2007 zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien.

 

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die weiteren Beratungen in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen wird die Verwaltung die zurzeit in Vervielfältigung befindlichen Drückstücke und Datenträger zum Haushaltsplan-Entwurf 2007 zur Sitzung des Rates am 08.11.2006 verteilen.

 

Es handelt sich hierbei um den gebundenen Teil mit

-                      der Haushaltssatzung

-                      dem Feststellungsblatt

-                      dem Vorbericht

-                      dem Finanzplan

-                      dem Haushaltssicherungskonzept mit Konsolidierungsmaßnahmen

 

und dem Datenträger (CD) mit zusätzlich

-                      den allgemeinen Bemerkungen

-                      den Erläuterungen zu den Deckungsregelungen

-                      dem Verwaltungshaushalt

-                      dem Vermögenshaushalt

-                      dem Sammelnachweis 1 – Personalausgaben-                 

-                      den Anlagen

-          Stellenplan

-          Übersicht über

            - die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden  Ausgaben

            - den voraussichtlichen Stand der Schulden

            - die Bürgschaftsverpflichtungen

      - den voraussichtlichen Stand der Rücklagen (städtisches Vermögen)

            - den voraussichtlichen Stand der Rücklagen (Stiftungsvermögen)

                  - Zuwendungen an die Fraktionen

-                      sowie den Sonderbänden

-          Finanzplan und Investitionsprogramm

-          Verzeichnis der Deckungsregelungen

-          Bezirksbezogene Haushaltsansätze.

 

Soweit zu den Haushaltsstellen Regelungen zur Bewirtschaftung aufgestellt wurden, ist in der Spalte „Deckungsvermerke“ eine Buchstaben-Zahlenkombination angegeben. Diese werden in dem Sonderband „Verzeichnis der Deckungsregelungen“ auf dem Datenträger erläutert. Sie bilden einen Teil der haushaltsrelevanten Randvermerke.

 

Die Stadt Aachen stellt ihre Haushaltswirtschaft schrittweise bis zum Haushaltsjahr 2008 auf die Regelungen des NKF um. Parallel zum kameralen Haushalt wurde ein Produkthaushalt mit Teilergebnis- und Teilfinanzplänen auf Produktebene aufgestellt. Der Band befindet sich auf der CD. Der Produkthaushalt ist eine Vorschau auf die Darstellung des städt. Haushaltes ab dem Jahr 2008.

 

Er ist nicht vollständig nach NKF aufgestellt, da der vollständige Umstieg für 2008 vorgesehen ist. Bis dahin ist die Erfassung und Bewertung des Vermögens abgeschlossen.

 

Obwohl die Verwaltung ab dem Haushaltsjahr 2007 doppisch bucht, gelten für die städt. Haushaltswirtschaft weiter die gesetzlichen Regelungen der Kameralistik.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

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Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten:

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Maßnahmenbezogene Einnahmen:

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