Entscheidungsvorlage - A 61/0417/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich des Hauptzollamtes zwischen Zollamtstraße, Bahnhofplatz und Lagerhausstraße .

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich des Hauptzollamtes zwischen Zollamtstraße, Bahnhofplatz und Lagerhausstraße.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich des Hauptzollamtes zwischen Zollamtstraße, Bahnhofplatz und Lagerhausstraße.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das Gebäude des Hauptzollamtes am Bahnhofplatz zwischen Zollamtstraße und Lagerhausstraße wird derzeit als Verwaltungsgebäude genutzt. Mit dem für Ende Januar 2007 beabsichtigten Umzug der Mitarbeiter des Hauptzollamtes in ein derzeit im Bau befindliches Gebäude im Gewerbegebiet Süsterfeld wird die bisherige Nutzung aufgegeben.

 

Seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist ein Umzug der bislang in Containern auf dem Paketpostgelände untergebrachten Bundespolizei in das Gebäude beabsichtigt.

 

Die städtische Zielsetzung für dieses Grundstück sieht dem gegenüber die Aufwertung und Belebung des Bereiches durch Ansiedlung einer frequenzbringende Nutzung wie beispielsweise eine Hotel-/ Restaurationsnutzung mit in den Platz vorgelagerter Terrasse vor.

 

Auch wenn eine übergangsweise Nutzung des Gebäudes als Verwaltungsgebäude durch die Bundespolizei der Realisierung dieser städtebaulichen Zielsetzung nicht entgegensteht, sollte doch sichergestellt werden, dass es sich dabei lediglich um eine zeitlich befristete Nutzung handelt.

 

Zur Sicherung der städtebaulichen Zielsetzung ist daher beabsichtigt, dass der Planungsausschuss am 07.12.2006 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück des Hauptzollamtes beschließt.

 

Um der Verfestigung einer möglichen Übergangsnutzung als Verwaltungsgebäude, beispielsweise  durch Umbau, Renovierung oder andere wertsteigernde Maßnahmen, entgegen treten zu können, empfiehlt die Verwaltung außerdem den Erlass einer Veränderungssperre.

 

Die entsprechende Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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