Entscheidungsvorlage - A 61/0418/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über eine Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Heidweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III // A 61/01
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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06.12.2006
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Erledigt
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Planungsausschuss
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07.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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13.12.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer
Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Heidweg.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer
Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Heidweg
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und
§ 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine
Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Heidweg.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 02. März 2006 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Eupener Straße, Heidweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen den rückwärtigen Grenzen der Bebauung Eupener Straße 271, 279 und 281, dem Heidweg, der rückwärtigen Grenze der Bebauung an der Eupener Straße (Haus Nr. 376a bis zur Einmündung Grindelweg) und der Eupener Straße beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:
1. Sicherung der geordneten städtebaulichen
Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
2. Erhaltung
der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
3. Sicherung
der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
4. Maßvolle
Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegt das Grundstück Heidweg 71. Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage zur Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Garagen vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens gemäß § 15 BauGB zurückgestellt.
Es ist zu befürchten, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.
Die Zurückstellung des Vorhabens läuft zum 01.02.2007 aus.
Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Bereich des Grundstücks Heidweg 71 sowie des angrenzenden Grundstücks eine Veränderungssperre zu erlassen, um den Antrag rechtssicher ablehnen zu können.
Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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64,9 kB
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