Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 61/0422/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 866 - Alter Schlachthof - gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 866 - Schlachthof - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 11.05.06 wurde im Verkehrsausschuss das dem Bebauungsplan zugrunde liegende Verkehrskonzept beraten. Am 31.05.06 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und am 01.06.06 wurde im Planungsausschuss die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 866 - Alter Schlachthof - beschlossen.

Die Offenlage erfolgte zwischen dem 19.06. bis zum 28.07.2006.

 

Es gingen 7 Eingaben von Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange ein, wovon vier Anregungen beinhalteten. Es wurde eine Bürgereingabe mit einer Anregung vorgetragen.

 

Von den vorgebrachten Eingaben wurden redaktionelle Anregungen und Hinweise aufgegriffen. Wie in den Anlagen A) und B) zu den Abwägungsvorschlägen zu der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit ausführlich dargestellt, soll dem Anliegen nach mehr zusammenhängenden Grünflächen von Seiten des BUND zugunsten der gewerblichen Entwicklung nicht nachgegangen werden. Eine erwünschte Erweiterung des Denkmalschutzes im Bereich des Kraftversorgungsturms ist nicht gerechtfertigt.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 866 - Alter Schlachthof - wird das Planungsrecht für die Neuordnung des Alten Schlachthofgeländes geschaffen. Damit geht die Ära der Schlachttätigkeit auf dem Aachener Standort zu Ende und viele kleine und mittelständige Unternehmen können sich dort ansiedeln. Mit den neuen Betrieben und der Gestaltung des öffentlichen Raumes wird das lange Zeit untergenutzte Gelände neu belebt. Dadurch wird der Gewerbestandort zwischen Jülicher Straße, Grüner Weg und Krefelder Straße gestärkt. Darüber hinaus legt der Bebauungsplan fest, dass durch die Gliederung des Gewerbegebietes eine Verträglichkeit für die angrenzenden Wohnbereiche erreicht wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 866 - Alter Schlachthof - als Satzung zu beschließen

 

 

 

 

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Anlagen

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