Entscheidungsvorlage - A 62/0038/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nennt die als Fußweg vorhandene Verbindung zwischen der Bendstraße und der Mühlradstraße/Hauptstraße „Wingertsberggasse“.

 

Dem Straßenschild ist folgende Erläuterung hinzuzufügen:

„nach der bis in das 19. Jahrhundert gebräuchlichen Gewannenbezeichnung „Wingertsberg“

 

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Erläuterungen

Benennung der als Fußweg vorhandenen Verbindung zwischen Bendstraße und Mühlradstraße

 

 

Erläuterungen:

 

Die Gesellschaft Burtscheid für Geschichte und Gegenwart e.V. hat den Antrag gestellt, die als Fußweg vorhandene Verbindung zwischen Bendstraße und Mühlradstraße/Hauptstraße wieder mit dem früheren Namen „Wingertsberggasse“ zu benennen.

 

In der Urkarte (Burtscheid, Flur 2) aus dem Jahr 1826 ist der Weg zwischen den Straßen „auf´m alten Bend“ (heute Bendstraße) und „Muehlenrad“ (heute Mühlradstraße) nach der nahe gelegenen Gewannenbezeichnung „Wingertsberg“ mit „Wingertsberggasse“ benannt. Dieser Name ist in späteren Karten nicht mehr vorhanden. Es ist nicht bekannt und ohne sehr aufwendige Untersuchung feststellbar, warum der Name nicht mehr geführt wird. Es ist zu vermuten, dass der Namen bei einer Kartenerneuerung untergegangen ist.

 

Die Verwaltung  schlägt vor, für die als Fußweg vorhandene Verbindung zwischen Bendstraße und Mühlradstraße/Hauptstraße - beginnend an der Bendstraße zwischen Haus-Nr. 1 und 2 und endend an der Treppenanlage vor der Mühlradstraße - den ursprünglichen Namen wieder einzuführen und diese Verbindung „Wingertsberggasse“ zu benennen.

 

Entsprechend dem Antrag soll auch die als Gehweg ausgebaute Verlängerung des Fußweges entlang dem Parkplatz bis zur Hauptstraße (vgl. Anlage – Lageplan) in die Benennung einbezogen werden. In diesem Bereich befinden sich bebaute Grundstücke, die zur Hauptstraße nummeriert sind. Zur Vermeidung von Adressenänderungen ist dieser Bereich nicht in die Benennung einzubeziehen. Zudem entspricht der oben beschriebene, von der Verwaltung empfohlenen Umfang des zu benennenden Fußweges dem ursprünglichen, in der Karte von 1826  benannten Wegestück und damit dem historischen Ursprung.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Keine: Die Kosten werden vom Antragsteller übernommen.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

 

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Anlagen

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