Kenntnisnahme - A 61/0048/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Arbeitsgruppe Dreiländerpunkt, die seit etwa 1 1/2 Jahren mit den Planungen für diesen Bereich beschäftigt ist, hat beschlossen, von den Überlegungen zur Umgestaltung der “Hochebene” auf dem Vaalserberg in der geplanten Form Abstand zu nehmen. Ziel der Planung war die Schaffung eines Ortes mit symbolischer Bedeutung für die Dreiländerregion, sowohl im Rahmen der EuRegionale, als auch darüber hinaus. Entsprechend sollte der Status des Dreiländerpunktes neutral sein.

 

Durch den Erwerb der Gesellschaft Labyrinth bv, die neben dem Labyrinth auch einen Gastronomiebetrieb, diverse Kioske und den großen Parkplatz betreibt, durch die Maharishi Stiftung ist diese Neutralität nicht mehr gegeben. Auch eine andere religiöse oder politische Gruppierung wäre hier fehl am Platz. Die Tatsache, dass die Stiftung in Deutschland den Status einer Sekte hat und auch in Belgien kritisch gesehen wird, verschärft dieses Problem noch zusätzlich.

 

Die Vertreter der Kommunen in der Arbeitsgruppe sind jedoch, nach Abstimmung mit ihrer jeweiligen Verwaltungsspitze, übereingekommen, die sehr konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen. Derzeit wird gemeinsam, unter Beteiligung der EuRegionale Agentur, erörtert, ob es alternative Möglichkeiten für ein gemeinsames Projekt gibt. Denkbar sind z.B. mehrere Einzelprojekte, die in den Rahmen eines übergeordneten Gesamtkonzeptes zum Thema “Grenzen / Grenzrouten” eingebettet sind. Als mögliche Standorte mit direkter deutscher Beteiligung bieten sich die Grenzübergänge Köpfchen und Aachen / Vaals an. Beide Bereiche eignen sich aufgrund der vorhandenen (grenz)historischen Bezüge sehr gut zur Initierung eines Projektes, das diese Bezüge aufgreift. Da die beiden Flächen gleichzeitig auch die Funktion von Stadteingängen haben, bietet eine Projektentwicklung im Rahmen der EuRegionale auch die Chance, die heute in beiden Fällen eher unbefriedigende Situation zu verbessern (als “Entrée” der Stadt). Die Erstellung dieser Alternativplanung steht noch ganz am Anfang, so dass derzeit keine detaillierte Darstellung gegeben werden kann.

 

Auf dem Gemeindegebiet von Vaals besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der die Nutzung der Flächen am Dreiländerpunkt sehr stark einschränkt. Die Verkehrsflächen, die nicht in den Besitz der Stiftung übergegangen sind, sind als öffentliche Verkehrsflächen festge­setzt. Die übrigen Teile der Erbbaurechtsflächen (siehe oben) sind festgesetzt als Flächen für Dagrecreatie, d.h. auf Nutzungen für Tagesausflüge beschränkt. Sinngemäß könnte man dies mit Naherholung / Tagestourismus übersetzen. Andere Nutzungen sind nicht zulässig.

 

Konkrete Anfragen liegen der Gemeinde Vaals oder der niederländischen Forstverwaltung, die Eigentümerin der Flächen ist, nicht vor. Fest steht, dass alle Veränderungen zu­stimmungspflichtig sind. Dies ist im Erbpachtvertrag geregelt.

 

Derzeit erstellt die Gemeinde Vaals eine Gesamtschau der rechtlichen Situation für den gesamten Bereich um den Dreiländerpunkt (für alle 3 Länder). Ergebnisse werden erst im Dezember vorliegen, so dass in dieser Vorlage noch keine weitere Darstellung des Sachverhaltes erfolgen kann. Falls die Übersicht bis zur Sitzung fertiggestellt ist, kann mündlich darüber berichtet werden.

 

Um die Planungen für das Umfeld des Dreiländerpunktes nicht auch noch zu gefährden, wurde eine Vorkaufsrechtsatzung erlassen. Dadurch wird die Stadt Aachen über alle Grundstückskäufe in diesem Bereich informiert und kann in Einzelfällen zur Sicherung der Planung erwerben.

 

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Anlagen

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