Kenntnisnahme - A 61/0048/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Baustrukturveränderungen am Dreiländereck im Hinblick auf die EuRegionale 2008hier: Sachstandsbericht (Antrag der CDU-Fraktion vom 19.10.2004)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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15.12.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Arbeitsgruppe
Dreiländerpunkt, die seit etwa 1 1/2 Jahren mit den Planungen für diesen
Bereich beschäftigt ist, hat beschlossen, von den Überlegungen zur Umgestaltung
der “Hochebene” auf dem Vaalserberg in der geplanten Form Abstand zu nehmen.
Ziel der Planung war die Schaffung eines Ortes mit symbolischer Bedeutung für
die Dreiländerregion, sowohl im Rahmen der EuRegionale, als auch darüber
hinaus. Entsprechend sollte der Status des Dreiländerpunktes neutral sein.
Durch den Erwerb der Gesellschaft Labyrinth bv, die
neben dem Labyrinth auch einen Gastronomiebetrieb, diverse Kioske und den
großen Parkplatz betreibt, durch die Maharishi Stiftung ist diese Neutralität
nicht mehr gegeben. Auch eine andere religiöse oder politische Gruppierung wäre
hier fehl am Platz. Die Tatsache, dass die Stiftung in Deutschland den Status
einer Sekte hat und auch in Belgien kritisch gesehen wird, verschärft dieses
Problem noch zusätzlich.
Die Vertreter der Kommunen in der Arbeitsgruppe sind
jedoch, nach Abstimmung mit ihrer jeweiligen Verwaltungsspitze,
übereingekommen, die sehr konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen. Derzeit
wird gemeinsam, unter Beteiligung der EuRegionale Agentur, erörtert, ob es
alternative Möglichkeiten für ein gemeinsames Projekt gibt. Denkbar sind z.B.
mehrere Einzelprojekte, die in den Rahmen eines übergeordneten Gesamtkonzeptes
zum Thema “Grenzen / Grenzrouten” eingebettet sind. Als mögliche Standorte mit
direkter deutscher Beteiligung bieten sich die Grenzübergänge Köpfchen und
Aachen / Vaals an. Beide Bereiche eignen sich aufgrund der vorhandenen
(grenz)historischen Bezüge sehr gut zur Initierung eines Projektes, das diese
Bezüge aufgreift. Da die beiden Flächen gleichzeitig auch die Funktion von
Stadteingängen haben, bietet eine Projektentwicklung im Rahmen der EuRegionale
auch die Chance, die heute in beiden Fällen eher unbefriedigende Situation zu
verbessern (als “Entrée” der Stadt). Die Erstellung dieser Alternativplanung
steht noch ganz am Anfang, so dass derzeit keine detaillierte Darstellung
gegeben werden kann.
Auf dem Gemeindegebiet von Vaals besteht ein
rechtskräftiger Bebauungsplan, der die Nutzung der Flächen am Dreiländerpunkt
sehr stark einschränkt. Die Verkehrsflächen, die nicht in den Besitz der
Stiftung übergegangen sind, sind als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt.
Die übrigen Teile der Erbbaurechtsflächen (siehe oben) sind festgesetzt als
Flächen für Dagrecreatie, d.h. auf Nutzungen für Tagesausflüge beschränkt.
Sinngemäß könnte man dies mit Naherholung / Tagestourismus übersetzen. Andere
Nutzungen sind nicht zulässig.
Konkrete Anfragen liegen der Gemeinde Vaals oder der
niederländischen Forstverwaltung, die Eigentümerin der Flächen ist, nicht vor.
Fest steht, dass alle Veränderungen zustimmungspflichtig sind. Dies ist im
Erbpachtvertrag geregelt.
Derzeit erstellt die Gemeinde Vaals eine Gesamtschau
der rechtlichen Situation für den gesamten Bereich um den Dreiländerpunkt (für
alle 3 Länder). Ergebnisse werden erst im Dezember vorliegen, so dass in dieser
Vorlage noch keine weitere Darstellung des Sachverhaltes erfolgen kann. Falls
die Übersicht bis zur Sitzung fertiggestellt ist, kann mündlich darüber berichtet
werden.
Um die Planungen für das Umfeld des Dreiländerpunktes
nicht auch noch zu gefährden, wurde eine Vorkaufsrechtsatzung erlassen. Dadurch
wird die Stadt Aachen über alle Grundstückskäufe in diesem Bereich informiert
und kann in Einzelfällen zur Sicherung der Planung erwerben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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441,4 kB
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