Entscheidungsvorlage - FB 68/0020/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg die Durchführung der Kanalerneuerungs­maßnahme Laurensberger Straße von Vetschauer Weg bis Hufer Fußpfad zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beschließt die Durchführung der Kanalerneuerungsmaßnahme Laurensberger Straße von Vetschauer Weg bis Hufer Fußpfad.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.       Veranlassung

 

Die vorhandene Kanalisation Laurensberger Straße in Aachen-Vetschau wurde von der ehemaligen selbst­ständigen Gemeinde Laurensberg im Jahr 1970 hergestellt. Bei einer gemäß SüwVKan (Selbstüberwachungs­verordnung Kanal NRW) durchgeführten Routineuntersuchung der Abwasserleitungen sind in mehreren Haltungen beginnend bei der Straße AHufer Fußpfad@ auf einer Länge von ca. 300 m in Richtung Vetschauer Weg Schäden festgestellt worden, die nach den für den Bau und für den Betrieb der Kanalisation maßgebenden Richtlinien der Abwassertechnischen Vereinigung e. V. (ATV) der Zustandsklasse 1 (umgehender Handlungs­bedarf), in einer Haltung sogar Zustandsklasse 0 (Sofortmaßnahme) entsprechen. Die Schäden sind im einzelnen Muffenversätze (undichte Muffenverbindungen), defekte Hausanschlussstutzen und Scherbenbildung. Die Gründe, warum ein Kanal nach einer Lebensdauer von nicht einmal 40 Jahren heute schon ein so umfangrei­ches Schadensbild aufweist, können Mängel während der Baudurchführung aber auch die Verwendung minderwertiger Materialien und Baustoffe sein.

 

Darüber hinaus ist die o.g. Kanalleitung nach dem Entwurf des GEP Aachen-Nord 2005 (Generalentwässerungs­plan) hydraulisch überlastet und muss auch daher erneuert werden.

 

Nach der Verlegung der Kanalleitung in der Laurensberger Straße wurde der Bereich nach und nach weiter erschlossen. Durch weitere Bebauung mit  Mehrfamilienhäusern und auch teilweise Bebauung in der zweiten Reihe wurde eine zusätzliche Flächenversieglung der Grundstücke bewirkt. Daher müssen im Kanal größere Wassermengen, als ursprünglich der Bemessung zugrunde gelegt wurden, abgeleitet werden. Bei Starkregen droht eine Überflutung von Straßen und eine Versickerung von Schmutzwasser in den Untergrund im Bereich der unbefestigten Seitenstreifen am Hufer Fußpfad.

 

Das Gebiet ist in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 als Anlage beigefügt.

 

 

2.       Entwurf und Bauausführung

 

Der vorhandene Mischwasserkanal, Kreisprofil in den Dimensionen 700 mm, 600 mm und  400 mm soll durch Kreisprofilrohre aus Beton in den Dimensionen DN 800 mm, DN  700 mm und DN 600 mm ersetzt werden. Die Kanalsohle liegt in einer Tiefe von 2,50 m bis 3,00 m. Die Kanalverlegung erfolgt in offener Bauweise.

 

Die Kanalbaumaßnahme wird im Bereich Hufer Fußpfad begonnen und in Richtung Vetschauer Weg fortgesetzt. Der vorhandene Kanal Laurensberger Straße liegt im Bereich Bocholtzer Straße bis Haus Nr. 116 teilweise im Gehweg, überwiegend jedoch in der Straße. Der vorhandene Kanal im Gehweg wird aufgegeben und durch eine neue Kanaltrasse in der Fahrbahn der Laurensberger Straße ersetzt. Außerdem ist eine Sanierung eines Leitungsabschnittes zwischen Haus Nr. 124 bis 130 mittels des unterirdischen Inlinerverfahrens notwendig. Hier erfolgt eine unterirdische Auskleidung eines schadhaften Rohres. Dieses kostengünstige Verfahren kommt dort zum Einsatz, wo der vorhandene Leitungsdurchmesser ausreichend ist und das Schadensbild noch nicht so weit fortgeschritten ist (keine Rohrdeformation), und daher eine unterirdische Sanierung noch möglich ist.

 

Die vorhandenen Kanalhausanschlüsse werden vor Herstellung des neuen Kanals durch eine Kanal-TV-Befahrung untersucht. Hierbei ggfs. festgestellte Schäden werden dem Hauseigentümer mitgeteilt und, soweit diese im öffentlichen Bereich liegen, im Zuge der Kanalbauarbeiten zu Lasten der jeweiligen Hauseigentümer repariert oder durch neue Anschlüsse ersetzt. Die Kosten hierfür trägt der jeweilige Hauseigentümer. Die durch die neue Trasse notwendigen Verlängerungen von Hausanschlussleitungen vom alten Kanal im Gehweg auf den neuen Kanal in der Fahrbahn hingegen werden für die betroffenen Hauseigentümer kostenfrei hergestellt.


 

3.  Baukosten, Finanzierung, Zuschüsse

 

Die Kosten für die Herstellung der Gesamtmaßnahme belaufen sich gemäß Kostenvorermittlung auf rund 350.000 €. In den Kosten enthalten sind Baunebenkosten und Ingenieurleistungen für Vermessung. Im Haus­haltsplan 2004 stehen bei der Haushaltsstelle 9.70500.95070.5 ,,Laurensberger Straße von Vetschauer Weg bis Hufer Fußpfad , Kanalneuerung@ von 256.000 i zur Verfügung.

 

Die darüber hinaus entstehenden Ausgaben von 94.000 i werden finanziert aus den bei der Haushaltsstelle 9.70500.95220.1 AKanalnetz Laurensberg, Sanierung@ zur Verfügung stehenden Mitteln. Eine Verlagerung wird im Rahmen der Etatberatungen 2005 vorgesehen.

 

 

4.         Verkehrsführung

 

Bei den Bauarbeiten in der Laurensberger Straße muss während der gesamten Bauzeit der Abwasserleitung mit Behinderungen gerechnet werden. Die Laurensberger Straße wird vom ASEAG-Linienverkehr befahren, der Verkehr soll einspurig mit einer Lichtzeichenanlage an der Baustelle vorbeigeführt werden. Für Anlieger soll die Erreichbarkeit aller Grundstücke während der gesamten Bauzeit weitestgehend ermöglicht. Eine Vollsperrung ist nicht erforderlich.

 

5.  Bauzeit

 

Die Bauzeit für den ersten Bauabschnitt beträgt rund 6 2 Monate. Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung der Baumaßnahme noch in Dezember 2004 zu veröffentlichen. Nach Prüfung und Vergabe wird voraussichtlich im März 2005 mit den Arbeiten begonnen werden können. Die Fertigstellung der Kanalisation wird somit voraus­sichtlich Ende September 2005 erfolgen.

 

6.         Beitragsrechtliche Beurteilung

 

Der vorhandene Kanal wurde im Jahr 1970 hergestellt. Der technische als auch betriebswirtschaftliche Ab­schreibungszeitraum von rd. 60 bis 75 für Kanäle wird hier deutlich unterschritten. Somit stellt der geplante Neuausbau keine abrechenbare Erneuerungen im Sinne des ' 8 Kommunalabgabengesetz NW dar. Auch handelt es sich nicht um eine erstmalige Herstellung des Kanals im Sinne '' 127 ff BauGB. Durch die Maß­nahmen wird daher keine Beitragspflicht nach dem KAG oder nach dem BauGB ausgelöst.

 

7.         Baumbestand

 

Schützenswerter Baumbestand ist im Einmündungsbereich des Hufer Fußpfades vorhanden. Eine Gefährdung des Baumbestand durch die Baumaßnahme wird ausgeschlossen, weil eine Planung der Baudurchführung in enger Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde erfolgt und die ausladenden Baumkronen durch Fachunternehmen vor dem Baubeginn beschnitten werden.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

werden sich für in Höhe von rd. 350.000,- i ergeben; entsprechende Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 9.70500.95070­.5 in Höhe von 256.000 i und unter Haushaltsstelle 9.70500.95220.1, Kanalnetz Laurensberg Sanierung, in Höhe von 94.000 i zur Verfügung. Die Maßnahme ist in der Dringlichkeitsliste der Korridormaßnahmen 2004 enthalten.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich beim Kanalbau im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

Keine.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...