Entscheidungsvorlage - FB 68/0020/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Laurensberger Straße von Vetschauer Weg bis Hufer Fußpfad, Kanalerneuerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/31
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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09.12.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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15.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg die Durchführung der Kanalerneuerungsmaßnahme
Laurensberger Straße von Vetschauer Weg bis Hufer Fußpfad zu beschließen.
Die Bezirksvertretung
Aachen-Laurensberg beschließt die Durchführung der Kanalerneuerungsmaßnahme
Laurensberger Straße von Vetschauer Weg bis Hufer Fußpfad.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.
Veranlassung
Die vorhandene Kanalisation
Laurensberger Straße in Aachen-Vetschau wurde von der ehemaligen selbstständigen
Gemeinde Laurensberg im Jahr 1970 hergestellt. Bei einer gemäß SüwVKan
(Selbstüberwachungsverordnung Kanal NRW) durchgeführten Routineuntersuchung
der Abwasserleitungen sind in mehreren Haltungen beginnend bei der Straße AHufer Fußpfad@ auf einer Länge von ca. 300 m in
Richtung Vetschauer Weg Schäden festgestellt worden, die nach den für den Bau
und für den Betrieb der Kanalisation maßgebenden Richtlinien der Abwassertechnischen
Vereinigung e. V. (ATV) der Zustandsklasse 1 (umgehender Handlungsbedarf), in
einer Haltung sogar Zustandsklasse 0 (Sofortmaßnahme) entsprechen. Die Schäden
sind im einzelnen Muffenversätze (undichte Muffenverbindungen), defekte
Hausanschlussstutzen und Scherbenbildung. Die Gründe, warum ein Kanal nach
einer Lebensdauer von nicht einmal 40 Jahren heute schon ein so umfangreiches
Schadensbild aufweist, können Mängel während der Baudurchführung aber auch die
Verwendung minderwertiger Materialien und Baustoffe sein.
Darüber hinaus ist die o.g.
Kanalleitung nach dem Entwurf des GEP Aachen-Nord 2005 (Generalentwässerungsplan)
hydraulisch überlastet und muss auch daher erneuert werden.
Nach der Verlegung der Kanalleitung
in der Laurensberger Straße wurde der Bereich nach und nach weiter erschlossen.
Durch weitere Bebauung mit
Mehrfamilienhäusern und auch teilweise Bebauung in der zweiten Reihe
wurde eine zusätzliche Flächenversieglung der Grundstücke bewirkt. Daher müssen
im Kanal größere Wassermengen, als ursprünglich der Bemessung zugrunde gelegt
wurden, abgeleitet werden. Bei Starkregen droht eine Überflutung von Straßen
und eine Versickerung von Schmutzwasser in den Untergrund im Bereich der
unbefestigten Seitenstreifen am Hufer Fußpfad.
Das Gebiet ist in einem
Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 als Anlage beigefügt.
2.
Entwurf und Bauausführung
Der vorhandene Mischwasserkanal,
Kreisprofil in den Dimensionen 700 mm, 600 mm und 400 mm soll durch Kreisprofilrohre aus Beton in den Dimensionen
DN 800 mm, DN 700 mm und DN 600 mm
ersetzt werden. Die Kanalsohle liegt in einer Tiefe von 2,50 m bis 3,00 m. Die
Kanalverlegung erfolgt in offener Bauweise.
Die Kanalbaumaßnahme wird im Bereich
Hufer Fußpfad begonnen und in Richtung Vetschauer Weg fortgesetzt. Der
vorhandene Kanal Laurensberger Straße liegt im Bereich Bocholtzer Straße bis
Haus Nr. 116 teilweise im Gehweg, überwiegend jedoch in der Straße. Der
vorhandene Kanal im Gehweg wird aufgegeben und durch eine neue Kanaltrasse in
der Fahrbahn der Laurensberger Straße ersetzt. Außerdem ist eine Sanierung
eines Leitungsabschnittes zwischen Haus Nr. 124 bis 130 mittels des
unterirdischen Inlinerverfahrens notwendig. Hier erfolgt eine unterirdische
Auskleidung eines schadhaften Rohres. Dieses kostengünstige Verfahren kommt
dort zum Einsatz, wo der vorhandene Leitungsdurchmesser ausreichend ist und das
Schadensbild noch nicht so weit fortgeschritten ist (keine Rohrdeformation),
und daher eine unterirdische Sanierung noch möglich ist.
Die vorhandenen Kanalhausanschlüsse
werden vor Herstellung des neuen Kanals durch eine Kanal-TV-Befahrung
untersucht. Hierbei ggfs. festgestellte Schäden werden dem Hauseigentümer
mitgeteilt und, soweit diese im öffentlichen Bereich liegen, im Zuge der
Kanalbauarbeiten zu Lasten der jeweiligen Hauseigentümer repariert oder durch
neue Anschlüsse ersetzt. Die Kosten hierfür trägt der jeweilige Hauseigentümer.
Die durch die neue Trasse notwendigen Verlängerungen von Hausanschlussleitungen
vom alten Kanal im Gehweg auf den neuen Kanal in der Fahrbahn hingegen werden
für die betroffenen Hauseigentümer kostenfrei hergestellt.
3. Baukosten, Finanzierung, Zuschüsse
Die Kosten für die Herstellung der
Gesamtmaßnahme belaufen sich gemäß Kostenvorermittlung auf rund 350.000 €. In
den Kosten enthalten sind Baunebenkosten und Ingenieurleistungen für
Vermessung. Im Haushaltsplan 2004 stehen bei der Haushaltsstelle
9.70500.95070.5 ,,Laurensberger Straße von Vetschauer Weg bis Hufer Fußpfad ,
Kanalneuerung@ von 256.000 i zur Verfügung.
Die darüber hinaus entstehenden
Ausgaben von 94.000 i werden finanziert aus den bei der
Haushaltsstelle 9.70500.95220.1 AKanalnetz Laurensberg, Sanierung@ zur Verfügung stehenden Mitteln.
Eine Verlagerung wird im Rahmen der Etatberatungen 2005 vorgesehen.
4. Verkehrsführung
Bei den Bauarbeiten in der
Laurensberger Straße muss während der gesamten Bauzeit der Abwasserleitung mit
Behinderungen gerechnet werden. Die Laurensberger Straße wird vom
ASEAG-Linienverkehr befahren, der Verkehr soll einspurig mit einer
Lichtzeichenanlage an der Baustelle vorbeigeführt werden. Für Anlieger soll die
Erreichbarkeit aller Grundstücke während der gesamten Bauzeit weitestgehend
ermöglicht. Eine Vollsperrung ist nicht erforderlich.
5. Bauzeit
Die Bauzeit für den ersten
Bauabschnitt beträgt rund 6 2 Monate. Es ist beabsichtigt, die
Ausschreibung der Baumaßnahme noch in Dezember 2004 zu veröffentlichen. Nach Prüfung
und Vergabe wird voraussichtlich im März 2005 mit den Arbeiten begonnen werden
können. Die Fertigstellung der Kanalisation wird somit voraussichtlich Ende
September 2005 erfolgen.
6. Beitragsrechtliche
Beurteilung
Der vorhandene Kanal wurde im Jahr
1970 hergestellt. Der technische als auch betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum
von rd. 60 bis 75 für Kanäle wird hier deutlich unterschritten. Somit stellt
der geplante Neuausbau keine abrechenbare Erneuerungen im Sinne des ' 8 Kommunalabgabengesetz NW dar.
Auch handelt es sich nicht um eine erstmalige Herstellung des Kanals im Sinne '' 127 ff BauGB. Durch die Maßnahmen
wird daher keine Beitragspflicht nach dem KAG oder nach dem BauGB ausgelöst.
7. Baumbestand
Schützenswerter Baumbestand ist im
Einmündungsbereich des Hufer Fußpfades vorhanden. Eine Gefährdung des
Baumbestand durch die Baumaßnahme wird ausgeschlossen, weil eine Planung der
Baudurchführung in enger Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde erfolgt
und die ausladenden Baumkronen durch Fachunternehmen vor dem Baubeginn
beschnitten werden.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd.
Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
werden sich für in Höhe von rd. 350.000,- i ergeben; entsprechende Mittel
stehen unter der Haushaltsstelle 9.70500.95070.5 in Höhe von 256.000 i und unter Haushaltsstelle
9.70500.95220.1, Kanalnetz Laurensberg Sanierung, in Höhe von 94.000 i zur Verfügung. Die Maßnahme ist in
der Dringlichkeitsliste der Korridormaßnahmen 2004 enthalten.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich beim Kanalbau im
Rahmen der Unterhaltungsarbeiten.
Maßnahmebezogene Einnahmen
Keine.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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665,8 kB
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