Entscheidungsvorlage - FB 68/0036/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung  zur Kenntnis und beschließt, die Errichtung der Beleuchtungsanlage entlang der Zuwegung Vaalser Straße 305 bis 309. Die Maßnahme wird in die neue Prioritätenliste aufge­nommen. Der Durchführungszeitpunkt der Maßnahme wird durch die noch festzulegende Reihenfolge innerhalb der Prioritäten­liste und dem vorgegebenen Finanzrahmen festgelegt. Der Antrag der Anwohner gilt als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Anwohner der Zuwegung Vaalser Straße 305 bis 309 haben den Antrag gestellt, die Zuwegung entlang der Bahn­gleise zu beleuchten.

 

Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem die Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Demnach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen.

 

Diese Arbeiten sind zwingend DIN-gerecht auszuführen.

 

Für die Unterhaltung, Wartung, Strom und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, erstattet die Verwaltung der   STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).

 

Der Fachbereich Verkehr und Tiefbau hat in Zusammenarbeit mit der STAWAG den von den Anwohnern geschilderten Sachverhalt geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass sich die Zuwegung im Eigentum der Deutschen Bundesbahn befin­det, aber als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist.

 

Die Deutsche Bundesbahn hat auf Anfrage mitgeteilt, dass seitens der Deutschen Bahn keine Beleuchtungsanlage       installiert wird. Die Stadt Aachen erhält, geregelt durch einen Gestattungsvertrag, die Genehmigung, die Zuwegung zu beleuchten. Die Kosten für Installation, Betrieb und Wartung der Beleuchtungsanlage sind durch die Stadt Aachen zu tragen.

 

Für die Errichtung einer DIN-gerechten Ausleuchtung der Zuwegung, müssen 4 Beleuchtungsmaste mit einer Licht­punkthöhe von 6,0 m aufgestellt werden. Zusätzlich ist auf einer Länge von ca. 110 m ein Beleuchtungskabel zu verle­gen. Die Herstellungskosten für diese Beleuchtungsanlage betragen ca. 19.000.- i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 523.- i belaufen.

 

Die Verwaltung hält die Erstellung der Beleuchtungsanlage für notwendig, weil diese Zuwegung in den `Dunkel@-Stunden unbeleuchtet ist.

 

Die Maßnahme wir auf die nächste Prioritätenliste ANeuanlage von Straßenbeleuchtung@ aufgenommen.

 

Im städtischen Haushalt steht ein jährlicher Ansatz in Höhe von 50.000.- i bei der Haushaltsstelle 9.67000.95360.0 ANeuanlage von Straßenbeleuchtung@ zur Verfügung.

 

Aufgrund früherer Anträge und Beschlüsse aus dem gesamten Stadtgebiet liegen zur Zeit Maßnahmen für die ANeu­anlage von Straßenbeleuchtung@ mit einem Kostenvolumen in Höhe von ca. 250.000.- i vor.

 

Die Verwaltung wird eine neue Prioritätenliste für die Durchführung der Maßnahmen zum Beschluss vorlegen. Dabei werden die Dringlichkeit und die zeitliche Reihenfolge berücksichtigt.

 

Durch den vorgegebenen Finanzrahmen von jährlich 50.000.- i und den bereits vorliegenden Maßnahmen aus früheren Jahren ist nicht damit zu rechnen, dass die Beleuchtung der Zuwegung Vaalser Straße 305 bis 309 in absehbarer Zeit erfolgen kann.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von ca. 19.000.- i im Vermögenshaushalt ergeben. Jährliche Folgekosten für das Nennentgelt werden sich in Höhe von 523.- i im Verwaltungshaushalt ergeben.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

sind nicht zu erwarten

 

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