Entscheidungsvorlage - FB 68/0036/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Aachenhier: Zuwegung Vaalser Str. 305 - 309 Antrag der Anwohner
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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15.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den
Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt, die Errichtung der Beleuchtungsanlage entlang der
Zuwegung Vaalser Straße 305 bis 309. Die Maßnahme wird in die neue
Prioritätenliste aufgenommen. Der Durchführungszeitpunkt der Maßnahme wird
durch die noch festzulegende Reihenfolge innerhalb der Prioritätenliste und
dem vorgegebenen Finanzrahmen festgelegt. Der Antrag der Anwohner gilt als
behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Anwohner der Zuwegung
Vaalser Straße 305 bis 309 haben den Antrag gestellt, die Zuwegung entlang der
Bahngleise zu beleuchten.
Zwischen der Stadt Aachen
und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem die Neuherstellung, Betrieb und
Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Demnach hat die
Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden
Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen.
Diese Arbeiten sind
zwingend DIN-gerecht auszuführen.
Für die Unterhaltung,
Wartung, Strom und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, erstattet die
Verwaltung der STAWAG einen
vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).
Der Fachbereich Verkehr und
Tiefbau hat in Zusammenarbeit mit der STAWAG den von den Anwohnern
geschilderten Sachverhalt geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass sich die
Zuwegung im Eigentum der Deutschen Bundesbahn befindet, aber als öffentliche
Verkehrsfläche gewidmet ist.
Die Deutsche Bundesbahn hat
auf Anfrage mitgeteilt, dass seitens der Deutschen Bahn keine
Beleuchtungsanlage installiert wird. Die Stadt
Aachen erhält, geregelt durch einen Gestattungsvertrag, die Genehmigung, die
Zuwegung zu beleuchten. Die Kosten für Installation, Betrieb und Wartung der
Beleuchtungsanlage sind durch die Stadt Aachen zu tragen.
Für die Errichtung einer
DIN-gerechten Ausleuchtung der Zuwegung, müssen 4 Beleuchtungsmaste mit einer
Lichtpunkthöhe von 6,0 m aufgestellt werden. Zusätzlich ist auf einer Länge
von ca. 110 m ein Beleuchtungskabel zu verlegen. Die Herstellungskosten für
diese Beleuchtungsanlage betragen ca. 19.000.- i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 523.- i belaufen.
Die Verwaltung hält die
Erstellung der Beleuchtungsanlage für notwendig, weil diese Zuwegung in den `Dunkel@-Stunden unbeleuchtet ist.
Die Maßnahme wir auf die
nächste Prioritätenliste ANeuanlage von
Straßenbeleuchtung@ aufgenommen.
Im städtischen Haushalt
steht ein jährlicher Ansatz in Höhe von 50.000.- i bei der Haushaltsstelle 9.67000.95360.0 ANeuanlage von
Straßenbeleuchtung@ zur Verfügung.
Aufgrund früherer Anträge
und Beschlüsse aus dem gesamten Stadtgebiet liegen zur Zeit Maßnahmen für die ANeuanlage von
Straßenbeleuchtung@ mit einem Kostenvolumen in
Höhe von ca. 250.000.- i vor.
Die Verwaltung wird eine
neue Prioritätenliste für die Durchführung der Maßnahmen zum Beschluss
vorlegen. Dabei werden die Dringlichkeit und die zeitliche Reihenfolge
berücksichtigt.
Durch den vorgegebenen
Finanzrahmen von jährlich 50.000.- i und den bereits vorliegenden Maßnahmen aus früheren
Jahren ist nicht damit zu rechnen, dass die Beleuchtung der Zuwegung Vaalser
Straße 305 bis 309 in absehbarer Zeit erfolgen kann.